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Gibt es eine Gebührenordnung für Tierärzte in Österreich?

Kurz gesagt

Nein. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine bundesweit verbindliche Gebührenordnung für Tierärzte. Seit der Änderung des Tierärztegesetzes mit 1. August 2016 bestehen keine verbindlichen Honorarsätze mehr, jede Ordination kalkuliert selbst. Die Tierärztekammer verlautbart nur einen empfohlenen Stundensatz, seit 24. November 2025 sind das 172 Euro netto in Stufe I.

Gibt es eine Gebührenordnung für Tierärzte in Österreich?

Was es kostet

Beträge aus der Verlautbarung der Tierärztekammer und aus einer veröffentlichten Honorarordnung, dazu Prämienspannen für Österreich.

BeispielRichtwert
Kalkulatorischer Stundensatz der Kammer, Stufe I und Stufe II172 Euro netto und 258 Euro netto je Stunde
Erstuntersuchung Hund oder Katze an einer Universitätsklinik161 Euro, mit Notfallzuschlag 209,30 Euro
Kastration Rüde, je nach Gewicht und Technik186 bis 669 Euro
OP-Schutz für einen Hundetwa 11 bis 22 Euro im Monat
Vollschutz für einen Hundetwa 35 bis 50 Euro im Monat
Vollschutz für eine Katzeab etwa 18 Euro im Monat

Stundensätze und Klinikpreise sind belegt, Stand September 2026. Die Prämienspannen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und aus veröffentlichten Tarifbeispielen; Rasse, Alter und Selbstbehalt verschieben sie deutlich. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.

Rechenbeispiel

Sonntagsnotdienst mit dem Hund in Wien

Der Hund frisst am Sonntag nicht. Die Klinik untersucht ihn, macht zwei Röntgenbilder und ein Blutbild. Gerechnet mit der veröffentlichten Preisliste und dem Zuschlag von 30 Prozent.

Erstuntersuchung Hund161,00 Euro
Zwei Röntgenaufnahmen52,00 Euro
Differentialblutbild21,00 Euro
Summe vor Zuschlag234,00 Euro
Zuschlag außerhalb der Ambulanzzeit, 30 Prozent70,20 Euro
Summe304,20 Euro

Ein Tarif mit 80 Prozent Erstattung zahlt hier rund 243 Euro, etwa 61 Euro bleiben bei Ihnen. Medikamente und Material sind noch nicht eingerechnet, ebenso nicht die Umsatzsteuer, falls die Liste netto rechnet.

Warum es in Österreich keinen amtlichen Satz gibt

In Deutschland regelt eine Rechtsverordnung jede tierärztliche Leistung mit einem festen Satz. In Österreich ist das nicht so. Seit der Änderung des Tierärztegesetzes mit 1. August 2016 bestehen keine verbindlichen Honorarsätze für tierärztliche Leistungen mehr.

Jede Ordination kalkuliert eigenverantwortlich auf Grundlage ihrer eigenen Kosten für Personal, Geräte, Miete und Energie. Dieselbe Behandlung kann in zwei Ordinationen im selben Bezirk unterschiedlich viel kosten. Es fehlt der amtliche Maßstab, an dem sich eine Rechnung messen ließe.

Was die Honorarempfehlung der Kammer sagt

Die Österreichische Tierärztekammer verlautbart einen kalkulatorischen Stundensatz. Seit 24. November 2025 liegt er in Stufe I bei 172 Euro netto je Stunde, also für Tätigkeiten, die mit dem Universitätsabschluss ausgeführt werden können. Stufe II für Tätigkeiten mit Zusatzausbildung liegt 50 Prozent darüber, bei 258 Euro netto. Für noch aufwendigere Fälle sieht Stufe III einen weiteren Zuschlag vor.

Das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Für Samstag ab 12 Uhr, für Sonn- und Feiertage sowie für Wochentage zwischen 19 und 7 Uhr empfiehlt die Kammer einen Zuschlag in Höhe eines weiteren Stundensatzes der Stufe I je Zeiteinheit. Umsatzsteuer, Material und Fahrtkosten kommen dazu, Medikamente nach dem gültigen Apothekenverkaufspreis.

Was Behandlungen tatsächlich kosten

Weil es keinen Satz gibt, hilft am besten eine veröffentlichte Preisliste. Die folgenden Beträge stammen aus der Honorarordnung einer österreichischen Universitätsklinik mit Stand Dezember 2024. Sie sind kein Maßstab für jede Ordination, geben aber eine belastbare Größenordnung.

Dieselbe Klinik erhöht das Honorar bei Notfällen und für Leistungen außerhalb der Ambulanzzeiten um 30 Prozent. Die rechte Spalte zeigt, was dieser Zuschlag ausmacht.

LeistungPreis laut ListeMit 30 Prozent Zuschlag
Erstuntersuchung Hund oder Katze161,00 Euro209,30 Euro
Folgeuntersuchung Hund oder Katze80,00 Euro104,00 Euro
Röntgen, Einzelaufnahme26,00 Euro33,80 Euro
Differentialblutbild21,00 Euro27,30 Euro
Kastration Kater96,00 Euro124,80 Euro
Kastration Rüde bis 10 Kilogramm186,00 Euro241,80 Euro
Kastration Rüde über 30 Kilogramm374,00 Euro486,20 Euro

Worauf Sie statt auf den Satz achten

Die deutsche Frage nach dem Erstattungssatz bringt Sie in Österreich nicht weiter, weil es keinen Satz gibt. Entscheidend sind drei andere Zahlen: der Erstattungssatz in Prozent, die Jahreshöchstgrenze in Euro und der Selbstbehalt.

Übliche Tarife erstatten 60, 80 oder 100 Prozent der versicherten Kosten, häufig mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent je Fall. Die Jahreshöchstgrenze liegt je nach Tarif bei 2.500 Euro, bei 5.000 Euro oder ohne Grenze. Eine Grenze von 2.500 Euro ist bei einer großen Operation mit Klinikaufenthalt schnell erreicht.

Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag

Weil die Preise frei sind, ist der Kostenvoranschlag Ihr wichtigstes Werkzeug. Fragen Sie vor jeder planbaren Behandlung nach einer schriftlichen Schätzung und lassen Sie sich sagen, was darin nicht enthalten ist: Narkose, Material, Medikamente, Nachkontrollen.

Bei stationären Aufenthalten verlangen Kliniken oft eine Anzahlung, häufig rund 30 Prozent der erwarteten Kosten. Planen Sie das ein, auch wenn die Versicherung später zahlt, denn erstattet wird in der Regel erst nach der bezahlten Rechnung.

Wie Sie eine österreichische Rechnung lesen

Eine Rechnung besteht aus dem Honorar für die tierärztliche Leistung, aus Geräteaufwand und Material, aus Medikamenten zum Apothekenverkaufspreis und aus Fahrtkosten, wenn die Ordination zu Ihnen fährt. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen.

Wenn Sie eine Position nicht verstehen, fragen Sie nach der Zeit, die dahintersteckt. Weil die Kalkulation über Stundensätze läuft, lässt sich so am besten nachvollziehen, wie ein Betrag zustande kommt.

Schritt für Schritt

  1. Vor planbaren Behandlungen einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen.
  2. Nachfragen, was nicht im Voranschlag steht: Narkose, Material, Medikamente, Nachkontrollen.
  3. Im Tarif den Erstattungssatz in Prozent, die Jahreshöchstgrenze und den Selbstbehalt nachlesen.
  4. Prüfen, ob Notfälle außerhalb der Ordinationszeiten mitversichert sind.
  5. Bei planbaren Eingriffen in zwei Ordinationen nach dem Preis fragen.

Checkliste

  • Jahreshöchstgrenze passt zu einer großen Operation, nicht nur zu einer Untersuchung
  • Erstattung von mindestens 80 Prozent der versicherten Kosten
  • Selbstbehalt klar benannt, in Euro oder in Prozent
  • Notfälle und Zuschläge außerhalb der Ordinationszeiten eingeschlossen
  • Medikamente und Material mitversichert, nicht nur das Honorar

Häufige Fehler

  • Eine deutsche Angabe zum Gebührensatz auf Österreich übertragen
  • Ohne Kostenvoranschlag in eine planbare Operation gehen
  • Eine Jahreshöchstgrenze von 2.500 Euro für ausreichend halten
  • Vergessen, dass Sie die Rechnung zuerst selbst bezahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich eine Gebührenordnung wie die deutsche GOT?

Nein. Seit der Änderung des Tierärztegesetzes mit 1. August 2016 bestehen keine verbindlichen Honorarsätze für tierärztliche Leistungen mehr.

Was ist dann die Honorarordnung der Tierärztekammer?

Eine Empfehlung mit kalkulatorischen Stundensätzen. Seit 24. November 2025 sind das 172 Euro netto je Stunde in Stufe I und 258 Euro netto in Stufe II.

Darf mein Tierarzt die Preise frei festlegen?

Ja. Jede Ordination kalkuliert nach ihren eigenen Kosten. Deshalb lohnt der Kostenvoranschlag, und deshalb sind Preisvergleiche bei planbaren Eingriffen sinnvoll.

Was kostet ein Notfall am Wochenende?

Zuschläge sind üblich. Eine Universitätsklinik erhöht das Honorar außerhalb der Ambulanzzeiten um 30 Prozent, die Kammer empfiehlt einen weiteren Stundensatz der Stufe I je Zeiteinheit.

Worauf achte ich im Tarif statt auf den Satz?

Auf den Erstattungssatz in Prozent, auf die Jahreshöchstgrenze in Euro und auf den Selbstbehalt. Diese drei Zahlen entscheiden, was am Ende bei Ihnen bleibt.

Kann ich eine Rechnung anfechten, die mir zu hoch scheint?

Ein amtlicher Satz als Maßstab fehlt. Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Kostenvoranschlag und fragen Sie nach der aufgewendeten Zeit. Bleibt es strittig, ist eine Verbraucherberatung der nächste Schritt.

Brauche ich in Österreich überhaupt eine Tierkrankenversicherung?

Nicht zwingend. Wer einige tausend Euro Rücklage fest für das Tier einplant, kann das Risiko selbst tragen. Ohne Rücklage ist eine große Operation das eigentliche Problem.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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