Alles zur Versicherung: Tierkrankenversicherung
Brauche ich für meinen Hund oder meine Katze eine Krankenversicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Tierkrankenversicherung
Kurz gesagt
Nein. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine bundesweit verbindliche Gebührenordnung für Tierärzte. Seit der Änderung des Tierärztegesetzes mit 1. August 2016 bestehen keine verbindlichen Honorarsätze mehr, jede Ordination kalkuliert selbst. Die Tierärztekammer verlautbart nur einen empfohlenen Stundensatz, seit 24. November 2025 sind das 172 Euro netto in Stufe I.
Beträge aus der Verlautbarung der Tierärztekammer und aus einer veröffentlichten Honorarordnung, dazu Prämienspannen für Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kalkulatorischer Stundensatz der Kammer, Stufe I und Stufe II | 172 Euro netto und 258 Euro netto je Stunde |
| Erstuntersuchung Hund oder Katze an einer Universitätsklinik | 161 Euro, mit Notfallzuschlag 209,30 Euro |
| Kastration Rüde, je nach Gewicht und Technik | 186 bis 669 Euro |
| OP-Schutz für einen Hund | etwa 11 bis 22 Euro im Monat |
| Vollschutz für einen Hund | etwa 35 bis 50 Euro im Monat |
| Vollschutz für eine Katze | ab etwa 18 Euro im Monat |
Stundensätze und Klinikpreise sind belegt, Stand September 2026. Die Prämienspannen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und aus veröffentlichten Tarifbeispielen; Rasse, Alter und Selbstbehalt verschieben sie deutlich. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
Der Hund frisst am Sonntag nicht. Die Klinik untersucht ihn, macht zwei Röntgenbilder und ein Blutbild. Gerechnet mit der veröffentlichten Preisliste und dem Zuschlag von 30 Prozent.
| Erstuntersuchung Hund | 161,00 Euro |
| Zwei Röntgenaufnahmen | 52,00 Euro |
| Differentialblutbild | 21,00 Euro |
| Summe vor Zuschlag | 234,00 Euro |
| Zuschlag außerhalb der Ambulanzzeit, 30 Prozent | 70,20 Euro |
| Summe | 304,20 Euro |
Ein Tarif mit 80 Prozent Erstattung zahlt hier rund 243 Euro, etwa 61 Euro bleiben bei Ihnen. Medikamente und Material sind noch nicht eingerechnet, ebenso nicht die Umsatzsteuer, falls die Liste netto rechnet.
In Deutschland regelt eine Rechtsverordnung jede tierärztliche Leistung mit einem festen Satz. In Österreich ist das nicht so. Seit der Änderung des Tierärztegesetzes mit 1. August 2016 bestehen keine verbindlichen Honorarsätze für tierärztliche Leistungen mehr.
Jede Ordination kalkuliert eigenverantwortlich auf Grundlage ihrer eigenen Kosten für Personal, Geräte, Miete und Energie. Dieselbe Behandlung kann in zwei Ordinationen im selben Bezirk unterschiedlich viel kosten. Es fehlt der amtliche Maßstab, an dem sich eine Rechnung messen ließe.
Die Österreichische Tierärztekammer verlautbart einen kalkulatorischen Stundensatz. Seit 24. November 2025 liegt er in Stufe I bei 172 Euro netto je Stunde, also für Tätigkeiten, die mit dem Universitätsabschluss ausgeführt werden können. Stufe II für Tätigkeiten mit Zusatzausbildung liegt 50 Prozent darüber, bei 258 Euro netto. Für noch aufwendigere Fälle sieht Stufe III einen weiteren Zuschlag vor.
Das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Für Samstag ab 12 Uhr, für Sonn- und Feiertage sowie für Wochentage zwischen 19 und 7 Uhr empfiehlt die Kammer einen Zuschlag in Höhe eines weiteren Stundensatzes der Stufe I je Zeiteinheit. Umsatzsteuer, Material und Fahrtkosten kommen dazu, Medikamente nach dem gültigen Apothekenverkaufspreis.
Weil es keinen Satz gibt, hilft am besten eine veröffentlichte Preisliste. Die folgenden Beträge stammen aus der Honorarordnung einer österreichischen Universitätsklinik mit Stand Dezember 2024. Sie sind kein Maßstab für jede Ordination, geben aber eine belastbare Größenordnung.
Dieselbe Klinik erhöht das Honorar bei Notfällen und für Leistungen außerhalb der Ambulanzzeiten um 30 Prozent. Die rechte Spalte zeigt, was dieser Zuschlag ausmacht.
| Leistung | Preis laut Liste | Mit 30 Prozent Zuschlag |
|---|---|---|
| Erstuntersuchung Hund oder Katze | 161,00 Euro | 209,30 Euro |
| Folgeuntersuchung Hund oder Katze | 80,00 Euro | 104,00 Euro |
| Röntgen, Einzelaufnahme | 26,00 Euro | 33,80 Euro |
| Differentialblutbild | 21,00 Euro | 27,30 Euro |
| Kastration Kater | 96,00 Euro | 124,80 Euro |
| Kastration Rüde bis 10 Kilogramm | 186,00 Euro | 241,80 Euro |
| Kastration Rüde über 30 Kilogramm | 374,00 Euro | 486,20 Euro |
Die deutsche Frage nach dem Erstattungssatz bringt Sie in Österreich nicht weiter, weil es keinen Satz gibt. Entscheidend sind drei andere Zahlen: der Erstattungssatz in Prozent, die Jahreshöchstgrenze in Euro und der Selbstbehalt.
Übliche Tarife erstatten 60, 80 oder 100 Prozent der versicherten Kosten, häufig mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent je Fall. Die Jahreshöchstgrenze liegt je nach Tarif bei 2.500 Euro, bei 5.000 Euro oder ohne Grenze. Eine Grenze von 2.500 Euro ist bei einer großen Operation mit Klinikaufenthalt schnell erreicht.
Weil die Preise frei sind, ist der Kostenvoranschlag Ihr wichtigstes Werkzeug. Fragen Sie vor jeder planbaren Behandlung nach einer schriftlichen Schätzung und lassen Sie sich sagen, was darin nicht enthalten ist: Narkose, Material, Medikamente, Nachkontrollen.
Bei stationären Aufenthalten verlangen Kliniken oft eine Anzahlung, häufig rund 30 Prozent der erwarteten Kosten. Planen Sie das ein, auch wenn die Versicherung später zahlt, denn erstattet wird in der Regel erst nach der bezahlten Rechnung.
Eine Rechnung besteht aus dem Honorar für die tierärztliche Leistung, aus Geräteaufwand und Material, aus Medikamenten zum Apothekenverkaufspreis und aus Fahrtkosten, wenn die Ordination zu Ihnen fährt. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen.
Wenn Sie eine Position nicht verstehen, fragen Sie nach der Zeit, die dahintersteckt. Weil die Kalkulation über Stundensätze läuft, lässt sich so am besten nachvollziehen, wie ein Betrag zustande kommt.
Fragen und Antworten
Nein. Seit der Änderung des Tierärztegesetzes mit 1. August 2016 bestehen keine verbindlichen Honorarsätze für tierärztliche Leistungen mehr.
Eine Empfehlung mit kalkulatorischen Stundensätzen. Seit 24. November 2025 sind das 172 Euro netto je Stunde in Stufe I und 258 Euro netto in Stufe II.
Ja. Jede Ordination kalkuliert nach ihren eigenen Kosten. Deshalb lohnt der Kostenvoranschlag, und deshalb sind Preisvergleiche bei planbaren Eingriffen sinnvoll.
Zuschläge sind üblich. Eine Universitätsklinik erhöht das Honorar außerhalb der Ambulanzzeiten um 30 Prozent, die Kammer empfiehlt einen weiteren Stundensatz der Stufe I je Zeiteinheit.
Auf den Erstattungssatz in Prozent, auf die Jahreshöchstgrenze in Euro und auf den Selbstbehalt. Diese drei Zahlen entscheiden, was am Ende bei Ihnen bleibt.
Ein amtlicher Satz als Maßstab fehlt. Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Kostenvoranschlag und fragen Sie nach der aufgewendeten Zeit. Bleibt es strittig, ist eine Verbraucherberatung der nächste Schritt.
Nicht zwingend. Wer einige tausend Euro Rücklage fest für das Tier einplant, kann das Risiko selbst tragen. Ohne Rücklage ist eine große Operation das eigentliche Problem.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Tierkrankenversicherung
Brauche ich für meinen Hund oder meine Katze eine Krankenversicherung?
Was kostet eine Hundekrankenversicherung in Österreich?
Für einen jungen kleinen Hund kostet ein Vollschutz in Österreich etwa 18 bis 30 Euro im Monat, für einen jungen große …
OP-Schutz oder Vollschutz für Hund und Katze in Österreich?
Der OP-Schutz ist günstig und zahlt nur bei Operationen unter Narkose, dafür samt Voruntersuchung und Nachbehandlung. …
Lohnt sich eine Hundekrankenversicherung in Österreich?
Sie lohnt sich, wenn eine Tierarztrechnung von 2.000 bis 4.000 Euro für eine Operation Ihre Rücklagen sprengen würde. …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen