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Gefährden getönte Autoscheiben in Österreich den Versicherungsschutz?

Kurz gesagt

Gefährden getönte Autoscheiben in Österreich den Versicherungsschutz? Nicht, wenn eine typengenehmigte Folie nur ab der zweiten Sitzreihe und hinten klebt und das Auto zwei Außenspiegel hat. Ist vorn unzulässig getönt und war das für einen Unfall mitursächlich, zahlt die Haftpflicht dem Opfer, kann aber bis 11.000 Euro von Ihnen zurückholen.

Gefährden getönte Autoscheiben in Österreich den Versicherungsschutz?

Was es kostet

Was Verstöße und Prüfungen kosten können, nach öffentlich genannten Angaben, Stand November 2026.

BeispielRichtwert
Regress der Haftpflicht je Pflichtverletzung nach den Musterbedingungenbis 11.000 Euro
Regress je Schadenfall insgesamtbis 22.000 Euro
Strafrahmen für Verstöße gegen das KFGbis 10.000 Euro
Pickerl-Überprüfung in der Werkstatt, Benzin und Diesel, 2026etwa 60,30 bis 156,40 Euro, im Schnitt rund 94 Euro

Stand November 2026.

Was eine Folierung der hinteren Scheiben in Österreich kostet,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis: meist einige hundert Euro je nach Auto und Folie.

Auch die Kürzung im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

im Einzelfall entscheiden Vertrag und Verschulden.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Dunkle Folie an der Fahrertür, Motorrad übersehen

Die vorderen Seitenscheiben sind mit einer Tönungsfolie beklebt. Beim Spurwechsel in der Dämmerung übersehen Sie ein Motorrad, die Folie gilt als mitursächlich.

Schaden des Motorradfahrers, zahlt Ihre Haftpflicht25.000 Euro
Regress des Versicherers bei Ihnenhöchstens 11.000 Euro
Eigener Schaden am Auto, Vollkasko5.000 Euro
Kürzung um die Hälfte, Richtwert aus der Angebotspraxis2.500 Euro tragen Sie selbst

Sie tragen bis zu 13.500 Euro selbst, obwohl beide Verträge bestanden, dazu eine mögliche Verwaltungsstrafe. Mit zulässiger Folie hinten blieben nur Selbstbehalt und Bonus-Malus.

Welche Tönung in Österreich erlaubt ist

Windschutz- und Klarsichtscheiben müssen nach § 10 Abs. 1 KFG aus dauerhaft vollkommen durchsichtigem Stoff bestehen und dürfen nichts verzerren. Deshalb kommt laut ÖAMTC auf die Windschutzscheibe nie eine Folie, und an den Seitenscheiben der ersten Sitzreihe ist nur eine gesondert geprüfte Splitterschutzfolie mit 85 Prozent Lichtdurchlässigkeit zulässig. Die tönt praktisch nicht.

Tönungsfolien dürfen an die Seitenscheiben ab der zweiten Sitzreihe, an die Heckscheibe und an Dachfenster. Die Folie muss typengenehmigt sein und ein Prüfzeichen tragen, sie wird innen aufgebracht, und mehrere Folien übereinander sind nicht erlaubt. Bei Tönungs- oder Lochfolien braucht das Auto zwei Außenspiegel.

ScheibeTönungsfolie erlaubt?Bedingung
Windschutzscheibeneinkeine Folie
Seitenscheiben erste Sitzreiheneinnur geprüfte Splitterschutzfolie mit 85 Prozent
Seitenscheiben ab zweiter Sitzreihejatypengenehmigt, Prüfzeichen, innen
Heckscheibe und Dachfensterjazusätzlich zwei Außenspiegel

Was die Haftpflicht dann zahlt

Wer durch Ihr Auto geschädigt wird, bekommt sein Geld von Ihrer Haftpflicht. Die Musterbedingungen AKHB 2015 werten es aber als Gefahrerhöhung, wenn das Auto den Vorschriften des KFG nicht entspricht, deshalb die Verkehrssicherheit gefährdet ist und Sie diesen Zustand grob fahrlässig bestehen lassen. Eine dunkle Folie an der Fahrertür kann genau so ein Fall sein.

Dann darf der Versicherer bei Ihnen Regress nehmen, also Geld zurückholen. Nach Artikel 11 AKHB ist das auf 11.000 Euro je Pflichtverletzung begrenzt, für jeden Schadenfall auf höchstens 22.000 Euro. Hatte die Folie mit dem Unfall nichts zu tun, etwa bei einem Auffahrunfall am hellen Tag, bleibt es beim normalen Schutz.

Was die Kasko dann zahlt

Die Grenze von 11.000 Euro steht in den Bedingungen der Haftpflicht. In der Kasko gelten Ihre Kaskobedingungen und die Regeln des VersVG zur Gefahrerhöhung. Nach § 25 VersVG bleibt der Versicherer leistungspflichtig, wenn die Gefahrerhöhung keinen Einfluss auf den Schaden hatte. Bei Hagel, Diebstahl oder Marderbiss spielt die Folie also keine Rolle.

War die Folie mitursächlich, etwa weil Sie nachts beim Spurwechsel ein Motorrad übersehen haben, kann der Versicherer die Leistung für Ihr eigenes Auto ganz oder teilweise verweigern. Wie weit, hängt von Ihrem Vertrag und dem Einzelfall ab.

Pickerl und Strafe

Bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG achten die Prüfer laut ÖAMTC darauf, ob die Folie ein Prüfzeichen hat. Eine Folie ohne Prüfzeichen oder an der falschen Scheibe müssen Sie vorher entfernen lassen.

Wer gegen das KFG verstößt, begeht nach § 134 Abs. 1 KFG eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis 10.000 Euro. Das ist der Rahmen, im Einzelfall setzt die Behörde die Strafe fest.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Sind nur die hinteren Scheiben mit einer typengenehmigten Folie mit Prüfzeichen getönt und hat das Auto zwei Außenspiegel, ist alles vorschriftsmäßig. Dann gibt es keine Lücke im Versicherungsschutz und keinen Grund für eine Strafe.

Teilen Sie Ihrem Versicherer nachträgliche Umbauten trotzdem kurz schriftlich mit. Dann ist später nicht strittig, was Sie wann gemeldet haben.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, welche Scheiben foliert sind und ob vorn eine Tönungsfolie klebt.
  2. Auf jeder Folie das Prüfzeichen suchen.
  3. Kontrollieren, ob das Auto links und rechts einen Außenspiegel hat.
  4. Eine unzulässige Folie vorn vor der nächsten Fahrt entfernen lassen.
  5. Nachträgliche Umbauten dem Versicherer schriftlich mitteilen.

Checkliste

  • Windschutzscheibe ohne Folie
  • Vordere Seitenscheiben höchstens mit geprüfter Splitterschutzfolie
  • Tönung nur ab der zweiten Sitzreihe und hinten
  • Prüfzeichen auf jeder Folie sichtbar
  • Zwei Außenspiegel vorhanden
  • Umbau dem Versicherer gemeldet

Häufige Fehler

  • Eine Folie ohne Prüfzeichen aus dem Internet aufkleben
  • Zwei Folien übereinander kleben, um es dunkler zu machen
  • Glauben, vorn sei eine leichte Tönung erlaubt
  • Umbauten dem Versicherer verschweigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit getönten Scheiben?

Ja, das Opfer bekommt sein Geld.

War eine unzulässige Folie mitursächlich,

kann die Haftpflicht nach den Musterbedingungen bis 11.000 Euro von Ihnen zurückholen.

Darf ich die vorderen Seitenscheiben tönen?

Nein.

Dort ist laut ÖAMTC nur eine gesondert geprüfte Splitterschutzfolie mit 85 Prozent

Lichtdurchlässigkeit zulässig,

die praktisch nicht tönt.

Bekomme ich mit getönten Scheiben ein Pickerl?

Ja, wenn die Folie typengenehmigt ist, ein Prüfzeichen trägt und nur an erlaubten Scheiben klebt.

Die Prüfer achten darauf.

Muss ich getönte Scheiben der Versicherung melden?

Eine kurze schriftliche Mitteilung kostet nichts und vermeidet später Streit darüber,

ob Sie eine Änderung verschwiegen haben.

Was kostet ein Verstoß?

Der Strafrahmen für Verstöße gegen das KFG reicht bis 10.000 Euro.

Die Behörde setzt die Strafe im Einzelfall fest.

Zahlt die Kasko bei Hagel, wenn die Scheiben unzulässig getönt sind?

Ja, wenn die Folie mit dem Schaden nichts zu tun hatte.

Nach § 25 VersVG bleibt der Versicherer dann leistungspflichtig.

Quellen

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