Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Zahnversicherung

Zahlt die Zahnversicherung in Österreich ein Bleaching?

Kurz gesagt

Zahlt die Zahnversicherung in Österreich ein Bleaching? Nur Tarife, die es ausdrücklich nennen, und dann meist aus einem gemeinsamen Vorsorge-Limit, in einem Tarif von 2026 bis 300 Euro im Jahr zusammen mit der Mundhygiene. Die ÖGK zahlt das Aufhellen nicht. In einer Wiener Ordination kostet ein Bleaching ab etwa 300 Euro.

Zahlt die Zahnversicherung in Österreich ein Bleaching?

Was es kostet

Bleaching-Preise einer Wiener Ordination, Preise aus einem österreichischen Ratgeber und Leistungen eines österreichischen Zahntarifs, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Bleaching in der Ordination, Wienab etwa 300 Euro
Home-Bleaching mit Schiene vom Zahnarztab etwa 180 Euro, individuelle Schienen um 300 Euro
Bleaching eines einzelnen Zahnsab etwa 150 Euro
Vorsorge-Limit in einem Zahntarif 2026, Bleaching und Mundhygiene zusammenbis 300 Euro je Kalenderjahr

Stand November 2026.

Die Wiener Preise sind Ab-Preise einer einzelnen Ordination.

Der Rechnungsbetrag von 400 Euro und die Mundhygiene um 120 Euro im Rechenbeispiel sind Richtwerte

aus der Angebotspraxis.

Was Ihr Tarif zahlt, steht in Polizze und Bedingungen; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Bleaching in der Ordination mit Vorsorge-Limit

Eine Angestellte in Wien lässt ihre Zähne in der Ordination aufhellen. Im selben Jahr war sie schon einmal bei der Mundhygiene. Ihr Tarif zahlt Vorsorge und Bleaching zusammen bis 300 Euro je Kalenderjahr.

Mundhygiene im Frühjahr120 Euro
Bleaching in der Ordination400 Euro
Erstattung aus dem Vorsorge-Limit, gesamt300 Euro
Davon für das Bleaching übrig180 Euro
Ihr Eigenanteil gesamt220 Euro

Das Limit deckt nicht beides voll. Eine zweite Mundhygiene im Herbst zahlt sie in diesem Jahr ganz selbst. Ohne Tarif mit Bleaching bliebe der volle Betrag bei ihr.

Warum die ÖGK nichts zahlt

Beim Bleaching werden gesunde Zähne mit einem Gel auf Basis von Wasserstoffperoxid heller gemacht. Das Aufhellen steht nicht auf der Liste der Vertragsleistungen der ÖGK. Sonderwünsche, die über die Vertragsleistung hinausgehen, zahlen Sie laut ÖGK selbst.

Die Ordination verrechnet das Bleaching als Privatleistung. Nach den Autonomen Honorar-Richtlinien der Zahnärztekammer ist ein schriftlicher Heil- und Kostenplan unter anderem dann nötig, wenn Sie ihn verlangen. Verlangen Sie ihn, bevor die Behandlung beginnt.

Wann eine Zahnversicherung zahlt

Zahnversicherungen schließen rein kosmetische Behandlungen in ihren Bedingungen meist aus. Einzelne Tarife nehmen das Bleaching davon ausdrücklich aus. Ein Tarif von 2026 zahlt es aus der Zahnvorsorge mit einem Limit von 300 Euro je Kalenderjahr. Aus demselben Topf kommen aber auch Mundhygiene, Kariesprophylaxe und Fissurenversiegelung.

Dieser Tarif zahlt nur, wenn das Aufhellen als zahnärztliche Leistung in der Ordination oder im Ambulatorium erfolgt. Home-Bleaching-Kits, Whitening-Strips und reine Bleaching-Studios sind ausdrücklich ausgeschlossen. Lesen Sie in Ihrer Polizze nach, wie hoch das Limit ist und was es sonst noch abdeckt.

ArtÜbliche KostenWer zahlt
Bleaching in der Ordinationab etwa 300 EuroSie selbst, mit passendem Tarif ein Teil aus dem Vorsorge-Limit
Einzelner Zahn in der Ordinationab etwa 150 EuroSie selbst, mit passendem Tarif ein Teil aus dem Vorsorge-Limit
Home-Bleaching mit Schiene vom Zahnarztab etwa 180 Euro, individuelle Schienen um 300 Euromeist Sie selbst, im Beispieltarif ausgeschlossen
Sets aus Drogerie oder Internetab etwa 55 Euroniemand

Was rechtlich gilt

Seit Ende Oktober 2012 gilt EU-weit, auch in Österreich: Bleichmittel mit mehr als 0,1 und bis zu 6 Prozent Wasserstoffperoxid dürfen nur an Zahnärzte abgegeben werden. Die erste Anwendung macht der Zahnarzt selbst oder sie erfolgt unter seiner direkten Aufsicht.

Danach darf er Ihnen das Mittel für den Rest des Zyklus mitgeben, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Frei verkäufliche Produkte enthalten höchstens 0,1 Prozent und hellen entsprechend wenig auf.

Wann Sie besser kein Bleaching machen

Gebleicht werden nur gesunde Zähne. Karies und undichte Füllungen gehören vorher behandelt. Kronen, Füllungen und Veneers werden nicht heller und passen danach unter Umständen farblich nicht mehr.

Schwangere und Stillende sollten verzichten. Ist ein einzelner Zahn nach einer Wurzelbehandlung dunkel geworden, kommt ein Bleaching von innen in Frage. Ob Ihre Zahnversicherung das als Behandlung oder als Kosmetik sieht, klären Sie vorher schriftlich.

Lohnt sich ein Tarif wegen des Bleachings?

Allein dafür nicht. Das Vorsorge-Limit teilen Sie mit der Mundhygiene. Wer zweimal im Jahr zur Mundhygiene geht, hat vom Limit für das Aufhellen oft nur noch wenig übrig.

Sinnvoll ist eine Zahnversicherung, wenn Sie Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz absichern wollen. Das Bleaching ist dann eine Beigabe, kein Grund für den Abschluss.

Schritt für Schritt

  1. Lassen Sie prüfen, ob Zähne und Füllungen gesund sind und ob sichtbare Kronen oder Veneers stören.
  2. Verlangen Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan mit allen Beträgen.
  3. Sehen Sie in Polizze und Bedingungen nach, ob Bleaching genannt ist und aus welchem Limit es bezahlt wird.
  4. Rechnen Sie aus, wie viel vom Limit nach Mundhygiene und Prophylaxe im Kalenderjahr noch frei ist.
  5. Lassen Sie das Bleaching in der Ordination machen und reichen Sie die Honorarnote ein.

Checkliste

  • Tarif nennt Bleaching ausdrücklich als Leistung
  • Höhe des Vorsorge-Limits und dessen andere Leistungen bekannt
  • Behandlung in der Ordination, nicht mit Set für zuhause
  • Heil- und Kostenplan vor Beginn erhalten
  • Karies und undichte Füllungen vorher behandelt
  • Mindestens 18 Jahre alt, nicht schwanger oder stillend

Häufige Fehler

  • Annehmen, die ÖGK zahle einen Zuschuss zum Aufhellen
  • Eine Zahnversicherung nur wegen des Bleachings abschließen
  • Das Vorsorge-Limit schon mit der Mundhygiene aufbrauchen und dann mit voller Erstattung rechnen
  • Ein Home-Bleaching-Set kaufen und die Rechnung einreichen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die ÖGK ein Bleaching?

Nein.

Das Aufhellen ist keine Vertragsleistung, Sie zahlen es als Privatleistung selbst.

Welche Zahnversicherung zahlt Bleaching?

Nur Tarife, die es ausdrücklich nennen.

In einem Tarif von 2026 kommt es aus einem Vorsorge-Limit von 300 Euro je Kalenderjahr,

das auch die Mundhygiene abdeckt.

Zahlt die Versicherung ein Home-Bleaching?

Meist nicht.

Der Beispieltarif schließt Sets zur Eigenanwendung und Whitening-Strips ausdrücklich aus und zahlt

nur das Bleaching in der Ordination.

Darf ich mit 17 ein Bleaching machen lassen?

Nein.

Bleichmittel mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid dürfen nur bei Personen ab 18 Jahren

angewendet werden.

Was kostet ein Bleaching in Wien?

In einer Wiener Ordination ab etwa 300 Euro in der Praxis und ab etwa 180 Euro als Home-Bleaching

mit Schiene vom Zahnarzt.

Gibt es eine Wartezeit?

Das ist je Tarif verschieden.

Der Beispieltarif hat keine Wartezeit, andere Tarife begrenzen die Leistungen in den ersten Jahren.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Zahnversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Zahnversicherung

Weisheitszähne zählen nicht

Zum Beispiel Parodontosebehandlung, Behandlung im Ausland

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Passende Fragen

Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.