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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wie versichere ich ein gekauftes Gebrauchtauto in Österreich für die Überstellung?

Kurz gesagt

Wie Sie ein gekauftes Gebrauchtauto in Österreich für die Überstellung versichern, hängt von der Zulassung ab. Meist ist es am einfachsten, das Auto gleich auf sich anzumelden, mit Bestätigung Ihres Haftpflichtversicherers, und mit eigenen Tafeln heimzufahren, rund 270 Euro. Geht das nicht, kostet das Überstellungskennzeichen 248,60 Euro plus Prämie für 3 bis 21 Tage.

Wie versichere ich ein gekauftes Gebrauchtauto in Österreich für die Überstellung?

Was es kostet

Amtliche und veröffentlichte Kosten für Zulassung und Überstellungskennzeichen in Österreich.

BeispielRichtwert
Überstellungskennzeichen, amtliche Kosten gesamt248,60 Euro, ohne Haftpflichtprämie
davon Kaution für die Tafeln, bei Rückgabe binnen eines Jahres zurück36 Euro
Zulassung eines Pkw mit neuen Tafeln, seit 1. Juli 2025rund 270 Euro
Zulassungsschein im Scheckkartenformat, zusätzlich29,50 Euro
Abmeldung durch den Verkäufer0 Euro

Stand November 2026, aus amtlichen Informationen und dem Autofahrerclub.

Die Haftpflichtprämie für die Überstellungstage nennen die Versicherer nur auf Anfrage und hängt

von Fahrzeug und Dauer ab.

Das Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot für Ihre Polizze holen wir ein.

Rechenbeispiel

Gebrauchtwagen von privat in Linz, Käufer wohnt in Graz

Der Verkäufer meldet bei der Übergabe ab. Das Pickerl ist gültig. Zwei Wege im Vergleich.

Weg 1: Zulassung in Graz vor der Abholung, Tafeln mitnehmenrund 270 Euro, dazu Ihre normale Prämie
Weg 2: Überstellungskennzeichen248,60 Euro plus Prämie für die Tage
davon Kaution zurück nach Abgabe der Tafeln36 Euro
Bei Weg 2 danach trotzdem nötig: Zulassungrund 270 Euro

Weg 2 kostet rund 212 Euro mehr und schützt das Auto selbst nur mit Kasko. Das Überstellungskennzeichen lohnt sich nur, wenn Sie nicht gleich zulassen können. Rechnung mit Richtwerten.

Zwei Wege nach Hause

Für die Heimfahrt mit einem gekauften Gebrauchtwagen gibt es in Österreich zwei saubere Wege: Sie lassen das Auto gleich auf sich zu, oder Sie holen ein Überstellungskennzeichen. Ein Kurzzeitkennzeichen wie in Deutschland gibt es hier nicht.

Für beide Wege brauchen Sie eine Kfz-Haftpflicht. Bei der Zulassung ist es Ihre normale Polizze, beim Überstellungskennzeichen eine Haftpflicht nur für die Tage der Überstellung.

LageWas Sie brauchenVersicherung
Papiere übergeben, Pickerl gültig oder nicht fälligZulassung auf Sie bei der Zulassungsstelle Ihres BezirksIhre normale Polizze, Kasko auf Wunsch ab dem ersten Tag
Zulassung sofort nicht möglichÜberstellungskennzeichen für 3 bis 21 TageHaftpflicht für die Gültigkeitsdauer
Auto kommt aus dem AuslandÜberstellungskennzeichen des HerkunftslandesKurzzeitversicherung im Herkunftsland
Begutachtung fällig, kein GutachtenAnhänger oder Transportdienstkeine Kennzeichenversicherung nötig

Weg 1: gleich zulassen und mit eigener Polizze fahren

Die Zulassung erfolgt bei einer Zulassungsstelle in dem Bezirk, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Mitbringen müssen Sie einen Lichtbildausweis, die Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflicht, den Typenschein oder Genehmigungsnachweis, den Kaufvertrag und, wenn das Auto schon begutachtungspflichtig ist, ein positives Gutachten nach § 57a KFG.

Für einen Pkw kostet die Zulassung seit 1. Juli 2025 rund 270 Euro mit neuen Tafeln. Danach fahren Sie mit Ihrer eigenen Polizze, und eine Kasko kann ab dem ersten Kilometer gelten. Das ist fast immer günstiger als ein Überstellungskennzeichen, nach dem Sie das Auto ohnehin noch zulassen müssen.

Was mit der Polizze des Verkäufers passiert

Wird ein Auto verkauft, geht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Wollen Sie diesen Vertrag nicht, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats ab dem Kauf kündigen.

Für die Heimfahrt sollten Sie darauf nicht bauen. Viele Verkäufer melden das Auto bei der Übergabe ab, um nicht weiter zu haften. Ab der Abmeldung hat das Auto keine Straßenzulassung mehr und darf nicht gefahren werden. Klären Sie deshalb vor dem Termin, ob das Auto angemeldet bleibt oder abgemeldet wird.

Weg 2: Überstellungskennzeichen

Das Überstellungskennzeichen gilt für die beantragte Dauer, mindestens 3 und höchstens 21 Tage, und nur für Fahrten, mit denen das Auto an einen anderen Ort gebracht wird. Sie brauchen einen Lichtbildausweis, einen Besitznachweis wie den Kaufvertrag, den Typenschein und die Versicherungsbestätigung. Ist eine Begutachtung fällig, wird ein aktuelles Gutachten verlangt.

Amtlich kostet es 248,60 Euro: 124 Euro Gebühr für die Überstellungsfahrt, 65,60 Euro Bearbeitung durch die Versicherung, 23 Euro für die Tafeln und 36 Euro Kaution. Die Kaution erhalten Sie zurück, wenn Sie die Tafeln innerhalb eines Jahres abgeben. Die Haftpflichtprämie für die Tage kommt dazu.

Grenzen: Kasko, Ausland und Pickerl

Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Verunfallen Sie auf der Heimfahrt, tragen Sie den Schaden am gekauften Auto selbst, außer Sie haben eine Kasko. Bei einem teuren Auto spricht das zusätzlich für Weg 1.

Kaufen Sie im Ausland, etwa in Deutschland, empfiehlt die Behörde ein Überstellungskennzeichen des Herkunftslandes, weil österreichische Tafeln im Ausland Probleme machen können. Ist die Begutachtung fällig und kein Gutachten da, bleibt für die Heimfahrt meist nur der Anhänger.

Wann Sie kein Überstellungskennzeichen brauchen

Haben Sie die Papiere in der Hand und ist das Pickerl in Ordnung, brauchen Sie kein Überstellungskennzeichen. Lassen Sie das Auto zu, bevor Sie es abholen, und montieren Sie die Tafeln beim Verkäufer.

Auch beim Kauf vom Händler lohnt die Frage, ob er die Zulassung für Sie erledigt. Dann brauchen Sie nur die Versicherungsbestätigung Ihres Versicherers.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem Kauf klären, ob der Verkäufer abmeldet und wann die Begutachtung fällig ist.
  2. Typenschein, Kaufvertrag und Gutachten bei der Übergabe vollständig mitnehmen.
  3. Bei Ihrem Versicherer die Versicherungsbestätigung für Ihre Polizze anfordern.
  4. Das Auto bei der Zulassungsstelle Ihres Bezirks zulassen und die Tafeln mitnehmen.
  5. Nur wenn das nicht geht: Überstellungskennzeichen mit Haftpflicht für die nötigen Tage.
  6. Bei teurem Auto die Kasko ab dem ersten Tag vereinbaren.

Checkliste

  • Zulassungsstand des Autos am Übergabetag bekannt
  • Typenschein und Kaufvertrag übergeben
  • Pickerl gültig oder Gutachten vorhanden
  • Versicherungsbestätigung vor dem Termin bei der Zulassungsstelle
  • Kasko entschieden, wenn das Auto viel wert ist
  • Bei Kauf im Ausland Kennzeichen des Herkunftslandes geklärt

Häufige Fehler

  • Mit dem abgemeldeten Auto ohne Kennzeichen oder Versicherung losfahren
  • Glauben, die Haftpflicht zahle Schäden am gekauften Auto
  • Ein Überstellungskennzeichen nehmen, obwohl die Zulassung gleich möglich wäre
  • Mit österreichischem Überstellungskennzeichen ein Auto aus dem Ausland holen, ohne das vorher zu klären
  • Die Polizze des Verkäufers übersehen und die Frist für die Kündigung verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf ich mit den Tafeln des Verkäufers heimfahren?

Nur solange das Auto angemeldet und versichert ist und der Verkäufer zustimmt.

Viele Verkäufer melden aber bei der Übergabe ab, dann ist das Auto nicht mehr zugelassen.

Wie lange gilt ein Überstellungskennzeichen?

Für die beantragte Dauer, mindestens 3 und höchstens 21 Tage.

Die Haftpflicht muss für die ganze Dauer abgeschlossen sein.

Was kostet ein Überstellungskennzeichen?

Amtlich 248,60 Euro, davon 36 Euro Kaution,

die Sie bei Rückgabe der Tafeln innerhalb eines Jahres zurückbekommen.

Die Haftpflichtprämie kommt dazu.

Zahlt die Versicherung, wenn ich das gekaufte Auto auf der Heimfahrt beschädige?

Nur mit Kasko.

Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen.

Kann ich die Polizze des Verkäufers behalten?

Sie geht beim Kauf auf Sie über.

Wollen Sie sie nicht, kündigen Sie innerhalb eines Monats ab dem Kauf und schließen einen eigenen

Vertrag ab.

Muss das Auto zur Zulassung mit?

Nein.

Zugelassen wird mit den Unterlagen.

Sie können die Tafeln holen und beim Verkäufer montieren.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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