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Kollision bei der Regatta: gilt der Haftungsausschluss in der Ausschreibung?
Kurze Antwort
Der Haftungsausschluss in der Ausschreibung schützt in aller Regel den veranstaltenden Club, nicht die Teilnehmer untereinander. Nach einer Kollision bei der Regatta bleibt offen, wer den Schaden am anderen Boot zahlt, und das klärt die Haftpflicht.
Ob am Attersee, am Traunsee oder am Neusiedler See: Eine Kollision bei der Regatta passiert an der Luvtonne, beim Start oder im Gedränge vor dem Wind. Danach zitiert gern jemand die Ausschreibung, in der steht, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt und der Veranstalter keine Haftung übernimmt. Daraus folgt aber nicht, dass niemand den Schaden ersetzt. Der Haftungsausschluss betrifft in aller Regel das Verhältnis zwischen Teilnehmern und dem veranstaltenden Club, also etwa Fehler der Wettfahrtleitung. Zwei Boote, die zusammenstoßen, stehen zueinander in einem eigenen Verhältnis.
Zwischen den Teilnehmern gilt das allgemeine Schadenersatzrecht. Die Wettfahrtregeln sagen, wer Wegerecht hat, und die Jury entscheidet, wer eine Regel verletzt hat. Über Schadenersatz entscheidet sie nicht, ihre Entscheidung ist aber ein gewichtiges Indiz, wenn es um die Haftung geht. Ob Teilnehmer an einem Wettkampf stillschweigend auf Ansprüche gegeneinander verzichten, beurteilen Gerichte im Einzelfall, verlassen sollte man sich darauf nicht. Viele Ausschreibungen verlangen deshalb den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht des Verursachers prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte.
Nach einer Kollision bei der Regatta zeigen Sie den Protest korrekt und fristgerecht an, wenn Sie im Recht sind, und heben die Entscheidung der Jury auf. Fotografieren Sie beide Boote, notieren Sie Position, Kurs, Wind und Zeugen und tauschen Sie Namen und Versicherung mit der anderen Crew aus. Geben Sie am Steg kein Schuldanerkenntnis ab, sondern melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflicht und für das eigene Boot Ihrer Kaskopolizze. Ob Schäden am eigenen Boot auf der Regattabahn gedeckt sind, hängt an den Bedingungen; lesen Sie vor der Saison nach, wie Ihre Polizze Regatten behandelt.
Zum Merken
Ausschreibung
schützt in aller Regel den veranstaltenden Club
Haftpflicht
klärt, wer dem anderen Boot den Schaden ersetzt
Auf eigene Gefahr heißt nicht auf Kosten des anderen: Die Haftung zwischen den Booten bleibt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wen schützt der Haftungsausschluss in der Ausschreibung?
In aller Regel den veranstaltenden Club und die Wettfahrtleitung. Ansprüche zwischen Teilnehmern nach einer Kollision bei der Regatta regelt er normalerweise nicht, dort gilt das allgemeine Schadenersatzrecht.
Entscheidet die Jury auch über den Schaden?
Nein. Sie entscheidet, wer gegen die Wettfahrtregeln verstoßen hat. Diese Entscheidung ist aber ein gewichtiges Indiz, wenn die Haftpflicht des Verursachers die Haftung prüft.
Was ist direkt nach einer Kollision auf der Bahn zu tun?
Ist das andere Boot schuld, den Protest wie in den Segelanweisungen vorgesehen anzeigen. Danach Schäden fotografieren, Zeugen aufschreiben, Namen und Versicherung tauschen und nichts unterschreiben, was nach Schuld klingt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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