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Leeres Cockpit einer Segelyacht mit Steuerrad und aufgeschossenen Leinen vor ruhigem Wasser

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Schiffsführer fällt aus: darf jemand anders übernehmen?

Kurze Antwort

Im Chartervertrag steht ein Name, und nur diese Person ist als Schiffsführerin oder Schiffsführer geprüft und freigegeben. Übernimmt jemand anders ohne schriftliche Freigabe der Basis, fehlt die Grundlage, auf der Versicherung und Kautionsregelung aufbauen.

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Der Chartervertrag benennt eine Person mit Namen und Befähigungsausweis, und die Basis hat genau diese geprüft. Fällt sie aus, weil sie erkrankt, sich verletzt oder abreisen muss, ist das nichts, was die Crew unter sich ausmachen kann. Wer stattdessen die Verantwortung übernimmt, gehört der Basis gemeldet und von ihr freigegeben, und zwar vor dem Ablegen. Ein Telefonat allein genügt nicht: Lassen Sie sich die Freigabe schriftlich geben, notfalls als kurze Nachricht mit Name, Datum und Nummer des Ausweises.

Das ist keine Formsache. Der Vercharterer hat der benannten Person sein Boot anvertraut, seine Polizzen bauen darauf auf, und die vereinbarte Kautionsregelung gilt für den Törn, wie er gebucht wurde. Führt jemand das Boot, der nicht benannt und nicht freigegeben ist, kann die Basis einen Schaden anders abrechnen als vereinbart, und wer tatsächlich gefahren ist, steht persönlich in der Haftung. In Österreich kommt hinzu, dass ein Versicherer bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich ganz leistungsfrei wird, eine Kürzung nach Quote wie in Deutschland kennt das österreichische Recht nicht.

Gehen Sie die Frage vor dem Törn einmal durch: Wer könnte im Notfall übernehmen, und liegt dessen Ausweis mit an Bord? Klären Sie außerdem, wer die Kosten trägt, wenn der Törn abgebrochen werden muss. Das regelt der Chartervertrag, nicht die Polizze des Bootes, und die Erstattung ist meist gering. Für Krankheit und Unfall ist eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung der passendere Weg. Achten Sie schließlich darauf, dass eine Skipperhaftpflicht auf jene Person lautet, die tatsächlich führt, sonst greift sie im Ernstfall ins Leere.

Zum Merken

Benannt

Nur die im Vertrag genannte Person ist geprüft und freigegeben

Ersatz

Jemand anders übernimmt erst nach schriftlicher Freigabe der Basis

Überlegen Sie vor dem Törn, wer notfalls übernimmt, und nehmen Sie dessen Ausweis mit.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ein Crewmitglied unter Aufsicht steuern?

Ja, das Steuern unter Aufsicht des benannten Schiffsführers gehört zum Törn. Gemeint ist hier der andere Fall: Der Schiffsführer fällt ganz aus und jemand übernimmt die Verantwortung. Dafür braucht es die Freigabe der Basis.

Was tun, wenn der Ausfall mitten im Törn passiert?

Den nächsten sicheren Hafen anlaufen und die Basis anrufen, bevor es weitergeht. Sie entscheidet, ob jemand aus der Crew übernehmen darf oder ob sie jemanden schickt. Die Entscheidung schriftlich bestätigen lassen.

Bekomme ich den abgebrochenen Törn ersetzt?

Was der Vercharterer erstattet, steht im Chartervertrag und fällt meist klein aus. Für Krankheit und Unfall greift eher eine Reiseabbruchversicherung. Klären Sie das vor der Buchung, nicht am Steg.

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