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Gebuchte Charteryacht nicht da: Was gilt als gleichwertiger Ersatz?
Kurze Antwort
Steht die gebuchte Yacht nicht bereit, darf der Vercharterer meist nur ein gleichwertiges Boot anbieten. Maßstab sind Kabinen, Bootstyp, Länge, Baujahr und Ausstattung. Einen Nachlass für ein schwächeres Boot vereinbaren Sie schriftlich, bevor Sie es übernehmen.
Ob Kroatien, Griechenland oder die Türkei: Viele Crews aus Wien, Linz oder Graz buchen ihren Törn ein halbes Jahr im Voraus. Umso größer ist der Ärger, wenn kurz vorher oder erst an der Basis feststeht, dass die Yacht nicht da ist. Ein Schaden aus der Vorwoche, ein verlängerter Werftaufenthalt oder eine doppelte Buchung sind die üblichen Gründe. Die meisten Charterverträge sehen dafür vor, dass der Vercharterer ein gleichwertiges oder größeres Boot stellen darf. Gleichwertig heißt dabei nicht irgendein freies Boot, sondern eines, mit dem die gebuchte Reise wie geplant stattfinden kann.
Was gleichwertig ist, entscheidet der Bedarf der Crew. An erster Stelle stehen Kabinen, Kojen und Nasszellen: Sechs Personen passen nicht in drei Kabinen, wenn vier gebucht waren. Dann der Bootstyp, denn ein Katamaran statt einer Einrumpfyacht oder ein Motorboot statt einer Segelyacht ist eine andere Leistung, auch bei ähnlichem Preis. Danach kommen Länge, Baujahr und die zugesagte Ausstattung wie Generator, Rollgroß oder Beiboot mit Außenborder. Auch Hafen und Übergabezeit gehören dazu: Ein passendes Boot in einem weit entfernten Hafen ersetzt die Buchung nur mit Transfer und Zeitausgleich. Ein größeres Boot wiederum kann eine höhere Kaution oder einen anderen Befähigungsausweis verlangen. Welche Regeln im Detail gelten, steht im Chartervertrag, dazu kommt das Mietrecht des Landes, in dem die Basis sitzt.
Verlangen Sie das Ersatzboot mit Typ, Baujahr, Kabinenzahl und Ausstattung schriftlich, bevor Sie zusagen, und vergleichen Sie es mit Ihrer Buchungsbestätigung. Ist es kleiner, älter oder schlechter ausgestattet, verhandeln Sie den Nachlass vor der Übernahme und lassen ihn sich bestätigen; wer erst nach dem Törn reklamiert, hat das Boot angenommen. Reicht das Boot für die Crew nicht, lehnen Sie es schriftlich mit Begründung ab und fordern die Rückzahlung. Wurde über ein Portal oder ein Reisebüro gebucht, schicken Sie dieselbe Nachricht auch dorthin.
Zum Merken
Kabinen und Bootstyp
müssen zur gebuchten Crew passen
Nachlass
vor der Übernahme schriftlich
Gleichwertig heißt: Die gebuchte Reise ist möglich. Alles darunter verhandeln Sie vor dem Ablegen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich ein kleineres Ersatzboot nehmen?
Meist nicht, wenn es für die gebuchte Crew nicht reicht oder klar schlechter ist. Sie können ablehnen und das Geld zurückverlangen oder annehmen und einen Nachlass vereinbaren, am besten schriftlich vor der Übernahme.
Ist ein Katamaran ein gleichwertiger Ersatz für eine Segelyacht?
In der Regel nicht ohne Ihr Einverständnis. Bootstyp, Kaution und Liegegebühren unterscheiden sich, und manche Basen verlangen für einen Katamaran mehr Erfahrung. Ob Sie tauschen, liegt bei Ihnen.
Und wenn das Ersatzboot größer ist?
Das ist oft die einfachste Lösung. Klären Sie, ob Kaution, Nebenkosten und der verlangte Befähigungsausweis gleich bleiben, und lassen Sie sich bestätigen, dass kein Aufpreis anfällt.
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