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Gebrauchtboot mit verschwiegenem Mangel: welche Rechte haben Sie als Käufer?
Kurze Antwort
Ein Gebrauchtboot mit verschwiegenem Mangel gekauft? Ihre Rechte als Käufer bleiben auch bei einem Gewährleistungsverzicht im Vertrag, wenn der Verkäufer den Mangel kannte und Sie listig getäuscht hat. Beweisen muss das in aller Regel der Käufer.
Ein Gebrauchtboot mit verschwiegenem Mangel fällt oft erst nach dem Kauf auf, beim ersten Kranen am Attersee oder beim ersten längeren Schlag auf der Adria: nasses Laminat, ein Motor, der Öl verliert, ein alter Rumpfschaden unter neuem Antifouling. Unter Privaten wird die Gewährleistung beim Bootskauf fast immer ausgeschlossen. Ihre Rechte als Käufer sind damit aber nicht verloren. Der Verzicht schützt den Verkäufer nicht, wenn er den Mangel kannte und verschwiegen hat, und in aller Regel auch nicht, wenn eine ausdrücklich zugesagte Eigenschaft fehlt.
Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, haben Sie ohnehin mehr in der Hand: Der Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen, bei gebrauchten Sachen aber auf ein Jahr verkürzen, und zeigt sich der Mangel im ersten Jahr nach der Übergabe, wird in aller Regel vermutet, dass er schon da war. Beim Privatkauf müssen dagegen Sie zeigen, dass der Mangel beim Kauf bestand und dass der Verkäufer davon wusste. Dabei helfen alte Werftrechnungen, frühere Inserate, Auskünfte von Werft oder Stegnachbarn und ein Gutachten.
Halten Sie den Mangel sofort mit Fotos fest und lassen Sie ihn von einem Sachverständigen beurteilen, bevor jemand repariert. Teilen Sie dem Verkäufer schriftlich mit, was Sie gefunden haben, und lassen Sie anwaltlich prüfen, ob Preisminderung, Wandlung oder eine Anfechtung des Vertrags der richtige Weg ist. Ein Mangel, den das Boot schon beim Kauf hatte, ist in aller Regel kein Fall für die Kasko. Ein Rechtsschutz hilft nur, wenn er Streit aus Kaufverträgen deckt und schon beim Kauf bestand; im NAMMERT Wassersport-Rechtsschutz ist das ab Basis-Plus enthalten.
Zum Merken
Privatkauf
Verzicht üblich, List durchbricht ihn
Händlerkauf
Gewährleistung bleibt, mindestens ein Jahr
Zuerst das Gutachten, dann die Reparatur.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Hält ein Gewährleistungsverzicht auch bei einem verschwiegenen Mangel?
Nein. Hat der Verkäufer den Mangel gekannt und verschwiegen, kann er sich auf den Verzicht nicht berufen.
Was muss ich als Käufer beweisen?
Beim Privatkauf meist, dass der Mangel beim Kauf schon bestand und der Verkäufer davon wusste. Alte Rechnungen, Inserate und ein Gutachten helfen.
Springt die Kasko für einen alten Mangel ein?
In aller Regel nicht. Die Kasko ist für Schäden nach Beginn der Polizze da, nicht für den Zustand beim Kauf.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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