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Welche Alkoholgrenze gilt an Bord?
Kurze Antwort
Auf dem Wasser gilt eine eigene Grenze, und sie ist nicht die von der Straße. Versicherungsrechtlich ist Alkohol der eine Punkt, an dem der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausdrücklich nicht gilt.
Wer ein Sportboot führt, unterliegt eigenen Grenzen, die das Schifffahrtsgesetz vorgibt, und die sind nicht mit der Grenze auf der Straße zu verwechseln. Sie richten sich an den Schiffsführer und an alle, die zur Sicherheit der Fahrt beitragen. Vor jeder Zahl steht ohnehin der Grundsatz, dass niemand ein Fahrzeug führen darf, der dazu nicht in der Lage ist, und darauf kommt es bei einer Kontrolle durch die Wasserpolizei zuerst an. Welcher Wert im Einzelfall gilt und was eine Überschreitung an Verwaltungsstrafe nach sich zieht, sagt die zuständige Schifffahrtsbehörde; wer am Ruder steht, sollte das vor dem Ablegen wissen, denn ein Irrtum darüber hilft hinterher nichts.
Versicherungsrechtlich ist Alkohol der Punkt, an dem die Bedingungswerke am wenigsten nachsichtig sind, und in Österreich zählt das doppelt. Nach dem VersVG ist der Versicherer bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Schaden grundsätzlich zur Gänze leistungsfrei; eine anteilige Kürzung, wie das deutsche Recht sie kennt, sieht das Gesetz hier nicht vor. Unsere Kaskobedingungen sind günstiger und kürzen nach der Schwere des Verschuldens: Ab Basis Plus verzichtet der Versicherer bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme auf die Kürzung. Diebstahl, Alkohol und Drogen sind von diesem Verzicht aber ausgenommen (A-6, A-7). Bei Alkohol greift die Milderung also nicht, und die Leistung kann bis auf null gekürzt werden.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens kommt es nicht darauf an, wie fahrtüchtig Sie sich fühlen, sondern darauf, was später in der Akte steht: eine Blutabnahme, ein Messergebnis, eine Zeugenaussage vom Steg. Zweitens bleibt es nicht bei der Kasko, denn im Unfallschutz ist eine Bewusstseinsstörung durch Alkohol ebenfalls ausgeschlossen, und dort geht es um Personenschäden, also um Sie und Ihre Gäste. Wenn an Bord getrunken wird, sollte vorher feststehen, wer nüchtern bleibt, und diese Person sollte auch anlegen. Auf der Donau, wo die Berufsschifffahrt mit Sog und Wellenschlag unterwegs ist und ein Schleusenbereich keine zweite Chance gibt, ist das keine Frage des Stils. Am Attersee oder am Wörthersee reicht ein Föhntag mit auffrischendem Wind, damit aus einem entspannten Nachmittag eine Lage wird, die den klaren Kopf braucht.
Zum Merken
Grundsatz
wer nicht in der Lage ist, führt das Boot nicht
Kein Verzicht
gilt bei Alkohol auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Bei anderen Sorgfaltsverstößen federt der Verzicht ab. Bei Alkohol ist er ausgenommen, und ohne ihn ist der Versicherer hierzulande zur Gänze leistungsfrei.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt die Grenze auch für meine Gäste?
Sie richtet sich an den Schiffsführer und an alle, die zur Sicherheit der Fahrt beitragen, also an Rudergänger, Ausguck und Wachgänger. Ein Gast, der nichts davon tut, ist nicht gemeint. Wer am Ruder ablöst, rückt damit allerdings in die Pflicht.
Zahlt die Kasko, wenn Alkohol im Spiel war?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Ohne Klausel ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit nach dem VersVG zur Gänze leistungsfrei, und unsere Bedingungen nehmen Alkohol und Drogen von der Milderung ausdrücklich aus. Die Leistung kann deshalb bis auf null gekürzt werden.
Darf ich vor Anker ein Glas Wein trinken?
Die Grenze gilt für das Führen des Fahrzeugs. Vor Anker oder an der Mooring führt niemand das Boot, in dem Moment aber, in dem der Anker aufkommt, schon. Legen Sie vorher fest, wer nüchtern bleibt, und lassen Sie diese Person auch anlegen.
Betrifft das nur die Kasko?
Nein. Im Unfallschutz ist eine Bewusstseinsstörung durch Alkohol ausgeschlossen, und dort geht es um Personenschäden. Ein Glas zu viel trifft also nicht nur das Boot, sondern auch die Absicherung der Menschen an Bord.
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