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Flottillentörn: Wer führt das Schiff und wer haftet?

Kurze Antwort

Der Flottillenleiter plant Route und Häfen und berät beim Wetter. Das Kommando auf jedem Schiff bleibt aber beim eingetragenen Skipper, und mit ihm die Verantwortung für Schiff und Crew.

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Für viele Österreicher ist der Flottillentörn in Kroatien oder Griechenland der erste Urlaub als Skipper: mehrere Charteryachten fahren gemeinsam, ein erfahrener Leader gibt die Etappen vor, hilft in engen Häfen und hat oft einen Techniker mit. Das vermittelt das Gefühl, unter Aufsicht zu segeln. Rechtlich ist das in aller Regel nicht so. Jede Yacht ist für sich gechartert, im Vertrag steht ein eigener Skipper, und dieser Skipper führt das Schiff mit seinem Befähigungsausweis.

Die entscheidende Trennung lautet deshalb: Der Leader rät, der Skipper entscheidet. Wer eine Etappe bei aufziehender Bora für zu riskant hält, bleibt im Hafen, auch wenn die anderen auslaufen, und genau das wird von ihm erwartet. Umgekehrt schützt ihn der Rat des Leaders nicht, wenn er ausläuft und dabei einen Schaden anrichtet. Wer beim Anlegen eine fremde Yacht beschädigt, eine Boje ausreißt oder einen Schwimmer verletzt, haftet nach allgemeinem Schadenersatzrecht selbst. Ob auch der Veranstalter für einen falschen Rat einsteht, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab.

Klären Sie vor der Buchung drei Punkte. Erstens, wie der Vertrag die Rolle des Leaders beschreibt, als Begleitung oder mit Weisungsrecht. Zweitens, ob Sie als Skipper eingetragen sind und welcher Befähigungsausweis für das gebuchte Schiff im Revier anerkannt wird, auch mit Leader. Drittens, ob Sie eine eigene Skipperhaftpflicht haben. Gerade im Päckchen und beim gemeinsamen Anlegen liegen die Schiffe eng beisammen, und ein Kratzer am Nachbarn ist schneller passiert als auf einem Törn allein.

Zum Merken

Leader

plant, berät, hilft beim Anlegen

Skipper

führt das Schiff und steht für Schäden gerade

Ein Ratschlag ersetzt keine Polizze. Kommando und Verantwortung bleiben beim Skipper.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich beim Flottillentörn einen eigenen Befähigungsausweis?

In aller Regel ja, weil Sie das Schiff selbst führen. Welcher Ausweis für Schiffsgröße und Revier anerkannt wird, sagt die Charterbasis verbindlich. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

Muss ich tun, was der Leader sagt?

Sein Rat verdient Gewicht, die Entscheidung an Bord treffen aber Sie. Halten Sie eine Etappe für zu gefährlich, bleiben Sie liegen und informieren den Leader.

Wer zahlt, wenn ich im Päckchen die Nachbaryacht beschädige?

Haften müssen Sie als Skipper. Ob eine Versicherung einspringt, hängt an der Haftpflicht der Charteryacht und an Ihrer Skipperhaftpflicht. Melden Sie den Schaden sofort dem Leader und der Basis und halten Sie ihn mit Fotos fest.

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