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Fäkaltank am Hausboot rinnt: wer haftet für das Gewässer?
Kurze Antwort
Bleibt der Inhalt im Boot, ist ein rinnender Fäkaltank ein Wartungsfall. Gelangt er ins Wasser, wird daraus eine Gewässerverunreinigung, und dafür steht der Halter auch dann ein, wenn ihm niemand einen Fehler nachweisen kann.
Der Fäkaltank sitzt tief im Rumpf, dort schaut selten jemand hin. Undicht wird er kaum je auf einen Schlag: Es beginnt an einer Schelle, an einem spröd gewordenen Schlauch oder am Stutzen, und aufmerksam wird man über den Geruch und eine feuchte Stelle unter dem Tank. Rinnt der Inhalt in die Bilge und von dort über die Lenzpumpe nach außen, ist aus der Wartungsfrage eine Verunreinigung der Donau oder des Sees geworden.
Für die Haftung macht dieser Schritt den Unterschied. Verantwortlich ist, aus dessen Anlage die Stoffe stammen, und das Wasserrechtsgesetz knüpft diese Verantwortung nicht daran, ob jemandem ein Fehler nachzuweisen ist. Die Behörde kann Maßnahmen auftragen, der Hafen legt seine Kosten vor, und beides trifft Sie als Halter. Ansprüche Dritter aus einem Gewässerschaden sind genau der Fall, für den eine Bootshaftpflicht besteht; eigene Kosten, die Sie ohne fremde Forderung veranlassen, sind davon zu trennen.
Die Vorsorge kostet fast nichts. Schläuche und Schellen einmal jährlich ansehen und alles tauschen, was hart oder rissig geworden ist; ein Fäkalschlauch altert rascher als andere Leitungen an Bord. Den Tank nicht bis zum Rand fahren und rechtzeitig an der Absaugstation entleeren. Füllstandsanzeige und Geruchsfilter sind kein Luxus, sondern die Frühwarnung. Und wenn doch etwas austritt: sofort die Lenzpumpe abstellen, damit nichts nach außen gelangt, den Hafen verständigen und den Versicherer anrufen, bevor eine Firma beauftragt wird.
Zum Merken
1 Sichtprüfung
je Jahr an Schläuchen und Schellen
Gewässerschaden
trifft den Halter ohne Verschuldensfrage
Solange nichts nach außen gelangt, bleibt es eine Wartungsfrage.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn Abwasser ins Hafenbecken gelangt?
Der Halter des Bootes, aus dessen Anlage es stammt. Die Verantwortung für das Gewässer hängt nach dem Wasserrechtsgesetz nicht daran, ob ihm ein Fehler nachzuweisen ist; es genügt, dass die Stoffe von seinem Boot kamen.
Trägt die Haftpflicht die Reinigung?
Sie besteht für Ansprüche Dritter aus einem Gewässerschaden, also etwa die Rechnung des Hafens oder eine behördlich aufgetragene Maßnahme. Rufen Sie an, bevor Sie selbst eine Firma beauftragen.
Woran erkenne ich einen rinnenden Fäkaltank früh?
Am Geruch, der sich nicht weglüften lässt, an feuchten Stellen unter dem Tank und an einer Lenzpumpe, die häufiger anspringt als sonst. Wer einmal im Jahr mit der Lampe hinschaut, findet es rechtzeitig.
Darf ich den Tank auf dem Wasser entleeren?
In aller Regel nicht. Auf Binnengewässern und in Häfen gehört der Inhalt an die Absaugstation. Was in Ihrem Revier im Einzelnen gilt, sagt Ihnen die zuständige Behörde, meist die Bezirkshauptmannschaft oder die Hafenverwaltung.
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