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Welche Obliegenheiten habe ich als Bootseigner?
Kurze Antwort
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie erfüllen müssen, damit die Polizze zahlt: Schaden rasch melden, Diebstahl anzeigen, den Schaden klein halten und vor der Reparatur besichtigen lassen. Wer sie verletzt, riskiert Kürzung oder Verlust der Leistung.
Jede Bootspolizze enthält Obliegenheiten, also Pflichten des Versicherungsnehmers. Sie sind keine Ausschlüsse, wirken bei einer Verletzung aber ähnlich: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei werden. Österreichische Polizzen folgen dabei dem VersVG, das bei schuldhafter Verletzung strenger sein kann als das deutsche Gesetz. In der NAMMERT-Polizze gilt deutsches Recht, also das VVG: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit wird nach der Schwere des Verschuldens gekürzt.
Wichtig sind zwei Gruppen. Vor dem Schaden zählen die vereinbarte Nutzung, das Fahrtgebiet, die Diebstahlsicherung von Außenborder und Trailer, die Wartung und ein für Boote geeigneter Liegeplatz, ob am Steg am Wolfgangsee oder in der Halle über den Winter. Nach dem Schaden müssen Sie ihn sofort melden, Brand, Diebstahl und Vandalismus bei der Polizei und im Hafen bei der Verwaltung anzeigen, den Schaden möglichst klein halten und dem Versicherer vor der Reparatur die Besichtigung ermöglichen.
So gehen Sie vor: Lesen Sie den Abschnitt Obliegenheiten in Ihrer Polizze einmal vollständig und legen Sie eine kurze Liste ins Boot: Schadenmeldung, Polizei, Seebetreiber oder Hafenverwaltung. Fotografieren Sie einen Schaden, bevor etwas verändert wird, und beauftragen Sie keine Reparatur ohne Rücksprache. Wenn Sie das Boot an Familie oder Freunde verleihen, geben Sie ihnen dieselbe Liste mit, denn die Pflichten gelten auch für alle, die Ihr Boot fahren.
Zum Merken
Vorsatz
keine Leistung
Grobe Fahrlässigkeit
Kürzung nach Verschulden
Melden, anzeigen, Schaden klein halten, dann reparieren.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was bedeutet Obliegenheit in der Bootspolizze?
Eine Pflicht des Versicherungsnehmers, etwa den Schaden rasch zu melden oder einen Diebstahl anzuzeigen. Eine Verletzung kann die Leistung kosten.
Darf ich nach einem Schaden gleich die Werft beauftragen?
Erst nach Rücksprache mit dem Versicherer. Notmaßnahmen, die den Schaden begrenzen, sind dagegen erlaubt und sogar verlangt.
Welches Recht gilt bei der NAMMERT-Polizze für Österreicher?
Deutsches Recht, also das VVG. Bei grober Fahrlässigkeit wird dort nach dem Verschulden gekürzt, nicht automatisch alles verweigert.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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