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Wer muss im Schadenfall was beweisen?
Kurze Antwort
Die Aufteilung ist einfacher als gedacht: Sie zeigen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist und wie hoch der Schaden ausfällt, der Versicherer zeigt den Ausschluss. In Österreich wiegt das schwer, weil grobe Fahrlässigkeit hier ganz zur Leistungsfreiheit führen kann.
Im Streit über einen Schaden entscheidet oft nicht, was wirklich passiert ist, sondern was sich nachher noch zeigen lässt. Die Grundaufteilung ist dabei einfacher, als viele Eigner annehmen. Sie müssen zeigen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist und wie hoch der Schaden ausfällt. Der Versicherer ist an der Reihe, wenn er sich auf einen Ausschluss beruft oder Ihnen die Verletzung einer Obliegenheit vorhält: dann muss er das belegen, und nicht Sie das Gegenteil.
Daraus bezieht die Allgefahrendeckung ihren Wert. Ist versichert, was nicht ausgeschlossen ist, genügt der Nachweis, dass das Boot beschädigt wurde, und die Ursache müssen Sie nicht benennen. Bei einer Deckung benannter Gefahren müssen Sie dagegen zeigen, dass eine der aufgezählten Ursachen am Werk war, und bei einem Boot, das über Nacht am Liegeplatz Wasser gezogen hat, ist das oft nicht mehr möglich. Der Unterschied zwischen den beiden Deckungsformen ist deshalb nicht nur einer im Umfang, sondern auch einer in der Beweislast.
Für Österreich kommt ein Punkt hinzu, der die Beweisfrage schärfer macht als in Deutschland. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer hier grundsätzlich ganz leistungsfrei, eine Kürzung nach Quote wie im deutschen Recht kennt das VersVG nicht. Beweisen muss diesen Vorwurf allerdings der Versicherer. Was Ihnen dabei hilft, ist banal und wirksam: einmal im Jahr das ganze Boot fotografieren, innen und außen, mit Datum. Rechnungen für Wartung, Refit und Ausrüstung aufheben. Und nach einem Ereignis dokumentieren, bevor aufgeräumt wird. Nicht weil Ihnen jemand etwas unterstellt, sondern weil ein halbes Jahr später niemand mehr weiß, wie es vorher am Steg ausgesehen hat.
Zum Merken
Sie zeigen
den Versicherungsfall und die Höhe
Der Versicherer zeigt
den Ausschluss und die Obliegenheit
Deshalb sind datierte Fotos, Bordbuch und belegte Wartung mehr wert als jede Zusatzklausel.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass ich keine Schuld habe?
Nein. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit muss der Versicherer nachweisen. Ihre Aufgabe sind der Versicherungsfall und die Höhe des Schadens, nicht der Beweis Ihrer Sorgfalt.
Was, wenn ich die Ursache nicht kenne?
Bei einer Allgefahrendeckung ist das meist unschädlich, weil Sie die Ursache nicht benennen müssen. Bei benannten Gefahren wird die offene Ursache zum eigentlichen Problem.
Warum ist grobe Fahrlässigkeit in Österreich so wichtig?
Weil der Versicherer hier bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich ganz leistungsfrei ist und nicht nur quotenweise kürzt. Umso mehr zählt, dass er diesen Vorwurf belegen muss.
Welche Unterlagen helfen mir am meisten?
Datierte Fotos des ganzen Bootes, die Rechnungen der letzten Wartungen und ein geführtes Bordbuch. Zusammen ergeben sie das Bild, das später niemand mehr aus dem Gedächtnis herstellt.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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