Zum Inhalt springen
Ein Handy fotografiert eine frische Schrammspur am Rumpf eines Bootes am Steg

Startseite / Themen / Recht & Pflichten

Wer muss im Schadenfall was beweisen?

Kurze Antwort

Die Aufteilung ist einfacher als gedacht: Sie zeigen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist und wie hoch der Schaden ausfällt, der Versicherer zeigt den Ausschluss. In Österreich wiegt das schwer, weil grobe Fahrlässigkeit hier ganz zur Leistungsfreiheit führen kann.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Im Streit über einen Schaden entscheidet oft nicht, was wirklich passiert ist, sondern was sich nachher noch zeigen lässt. Die Grundaufteilung ist dabei einfacher, als viele Eigner annehmen. Sie müssen zeigen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist und wie hoch der Schaden ausfällt. Der Versicherer ist an der Reihe, wenn er sich auf einen Ausschluss beruft oder Ihnen die Verletzung einer Obliegenheit vorhält: dann muss er das belegen, und nicht Sie das Gegenteil.

Daraus bezieht die Allgefahrendeckung ihren Wert. Ist versichert, was nicht ausgeschlossen ist, genügt der Nachweis, dass das Boot beschädigt wurde, und die Ursache müssen Sie nicht benennen. Bei einer Deckung benannter Gefahren müssen Sie dagegen zeigen, dass eine der aufgezählten Ursachen am Werk war, und bei einem Boot, das über Nacht am Liegeplatz Wasser gezogen hat, ist das oft nicht mehr möglich. Der Unterschied zwischen den beiden Deckungsformen ist deshalb nicht nur einer im Umfang, sondern auch einer in der Beweislast.

Für Österreich kommt ein Punkt hinzu, der die Beweisfrage schärfer macht als in Deutschland. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer hier grundsätzlich ganz leistungsfrei, eine Kürzung nach Quote wie im deutschen Recht kennt das VersVG nicht. Beweisen muss diesen Vorwurf allerdings der Versicherer. Was Ihnen dabei hilft, ist banal und wirksam: einmal im Jahr das ganze Boot fotografieren, innen und außen, mit Datum. Rechnungen für Wartung, Refit und Ausrüstung aufheben. Und nach einem Ereignis dokumentieren, bevor aufgeräumt wird. Nicht weil Ihnen jemand etwas unterstellt, sondern weil ein halbes Jahr später niemand mehr weiß, wie es vorher am Steg ausgesehen hat.

Zum Merken

Sie zeigen

den Versicherungsfall und die Höhe

Der Versicherer zeigt

den Ausschluss und die Obliegenheit

Deshalb sind datierte Fotos, Bordbuch und belegte Wartung mehr wert als jede Zusatzklausel.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich beweisen, dass ich keine Schuld habe?

Nein. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit muss der Versicherer nachweisen. Ihre Aufgabe sind der Versicherungsfall und die Höhe des Schadens, nicht der Beweis Ihrer Sorgfalt.

Was, wenn ich die Ursache nicht kenne?

Bei einer Allgefahrendeckung ist das meist unschädlich, weil Sie die Ursache nicht benennen müssen. Bei benannten Gefahren wird die offene Ursache zum eigentlichen Problem.

Warum ist grobe Fahrlässigkeit in Österreich so wichtig?

Weil der Versicherer hier bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich ganz leistungsfrei ist und nicht nur quotenweise kürzt. Umso mehr zählt, dass er diesen Vorwurf belegen muss.

Welche Unterlagen helfen mir am meisten?

Datierte Fotos des ganzen Bootes, die Rechnungen der letzten Wartungen und ein geführtes Bordbuch. Zusammen ergeben sie das Bild, das später niemand mehr aus dem Gedächtnis herstellt.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Recht & Pflichten, 14 Themen
Die Charterbasis behält die Kaution ein: Was kann ich tun? Haftet der Skipper, wenn sich jemand aus der Crew verletzt? Motorschaden im Charter: Ersatzboot oder Minderung? Beifahrer auf dem Jetski verletzt: Wer zahlt? Jetski einwintern: Worauf es bei Kühlsystem und Batterie ankommt Rennlizenz 2027: den Nachweis bringen Sie selbst mit Flottillentörn: Wer führt das Schiff und wer haftet? Hausboot ohne Motor: Ist eine Haftpflicht nötig? Beim Charter eine fremde Yacht beschädigt: Wer zahlt? Charteryacht zu spät zurückgebracht: was verlangt die Basis? Fäkaltank am Hausboot rinnt: wer haftet für das Gewässer? Schiffsführer fällt aus: darf jemand anders übernehmen? Welchen Meilennachweis erwartet die Charterbasis? Starkwindwarnung: darf die Charterbasis das Auslaufen verbieten?

Alle 79 Themen im Überblick

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.

Bootsversicherung für Österreich 5 Minuten · Police noch heute Beitrag berechnen