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Ein zugewachsenes Wrack im Schilf, daneben ein frischer Aushang an einem Pfahl

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Was ist, wenn die Wrackbeseitigung erst Jahre später angeordnet wird?

Kurze Antwort

Ein Wrack liegt oft Jahre, bis jemand seine Beseitigung verlangt. Bis dahin kann die Polizze längst beendet sein. Welcher Vertrag dann zahlt, steht in keinem der Bedingungswerke, die wir dazu durchgesehen haben.

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Behörden handeln bei gesunkenen Booten selten schnell. Ein Wrack im Hafenbecken oder am Rand der Fahrrinne kann Jahre liegen, bevor jemand seine Beseitigung verlangt, und der Anlass ist dann meist ein anderer: eine Ausbaggerung, ein Umbau der Anlage, ein neuer Betreiber. Zuständig ist in Österreich nicht immer dieselbe Stelle, auf der Donau wacht die Schifffahrtsaufsicht über die Wasserstraße, auf den Seen ist es die Schifffahrtsbehörde des Landes. Die Rechnung geht an den Eigentümer des Wracks, auch lange nach dem Sturm.

Versicherungsrechtlich steckt darin eine Frage, die kaum jemand stellt. Der Versicherungsfall war das Sinken, die Kosten entstehen erst mit der Anordnung, und zwischen beidem kann das Ende der Polizze liegen. Wir haben die uns vorliegenden Bedingungswerke daraufhin durchgesehen: In keinem ist dieser Fall ausdrücklich geregelt. Die einzige Klausel, die darin überhaupt Nachhaftung heißt, betrifft Versicherungssteuer und Risikobelegenheit und nicht die Beseitigung eines Wracks.

Praktisch folgt daraus ein kurzer Merkzettel. Melden Sie das Sinken, auch wenn zunächst niemand etwas von Ihnen verlangt, und lassen Sie sich den Vorgang schriftlich bestätigen. Ein gemeldeter Versicherungsfall aus der Vertragszeit ist eine viel bessere Ausgangslage als ein Bescheid, der Jahre später auf eine beendete Polizze trifft. Kündigen Sie außerdem nicht, solange ein Wrack von Ihnen im Wasser liegt, und rechnen Sie nicht damit, die Sache durch Aufgabe des Eigentums los zu sein.

Zeitleiste in Jahren: Sinken während des Vertrags, Anordnung zur Wrackbeseitigung erst danach

Zum Merken

Jahre

liegt ein Wrack, bis jemand es verlangt

Die Polizze

ist bis dahin oft beendet

Der Bescheid kommt an den Eigentümer und fragt nicht, ob die Polizze noch läuft.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bin ich das Wrack durch Aufgabe des Eigentums los?

In aller Regel nicht. Die Pflicht zur Beseitigung trifft den Eigentümer, und sie lässt sich nicht dadurch abstreifen, dass man das Wrack einfach liegen lässt.

Was sollte ich sofort tun?

Das Sinken melden, auch ohne Aufforderung, und sich die Meldung schriftlich bestätigen lassen. Das ist später der Beleg dafür, dass der Versicherungsfall in die Vertragszeit gefallen ist.

Wer ordnet die Beseitigung in Österreich an?

Das hängt vom Gewässer ab. Auf der Donau wacht die Schifffahrtsaufsicht über die Wasserstraße, auf den Seen ist die Schifffahrtsbehörde des Landes zuständig, und am Liegeplatz verlangt oft der Betreiber die Beseitigung aus dem Vertrag.

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