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Ermittlungsverfahren nach einem Bootsunfall mit Verletzten: was Straf-Rechtsschutz bringt
Kurze Antwort
Nach einem Bootsunfall mit Verletzten ermittelt die Staatsanwaltschaft in Österreich meist wegen fahrlässiger Körperverletzung. Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen, holen Sie zuerst einen Anwalt. Straf-Rechtsschutz trägt die Verteidigung bei einem Fahrlässigkeitsdelikt.
Ein Bootsunfall mit Verletzten, ob am Traunsee, auf der Donau oder an der Adria, zieht in aller Regel zwei Dinge nach sich. Die Verletzten verlangen Schadenersatz; das regelt die Haftpflicht. Daneben läuft ein Ermittlungsverfahren: Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob sich der Schiffsführer strafbar gemacht hat, meist wegen fahrlässiger Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch. Dieses Verfahren richtet sich gegen Sie als Person und läuft unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden reguliert. Die Ladung zur Vernehmung kommt oft erst Wochen später.
Als Beschuldigter müssen Sie Ihre Personalien angeben, zur Sache dürfen Sie die Aussage verweigern. Tun Sie das, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben, auch wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, denn Sätze, die am Steg im ersten Schreck fallen, landen im Akt. Ihr Verteidiger nimmt Akteneinsicht, und erst danach lässt sich sagen, ob eine Aussage nützt. Viele Verfahren werden eingestellt, andere enden mit einer Diversion, etwa gegen Zahlung eines Geldbetrags, ohne Verurteilung. Zu einer Hauptverhandlung kommt es nur, wenn die Staatsanwaltschaft anklagt.
Ein Straf-Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Verteidigung, also Anwalt, Sachverständige und Gericht, wenn die Polizze zum Zeitpunkt des Unfalls bestand. Bei einem Fahrlässigkeitsdelikt gilt er in aller Regel sofort; wird Vorsatz festgestellt, entfällt der Schutz meist rückwirkend. Der NAMMERT Wassersport-Rechtsschutz enthält den Straf-Rechtsschutz bei Strafverfahren. Melden Sie den Fall dem Rechtsschutz, sobald die erste Ladung kommt, und der Haftpflicht, sobald Verletzte Forderungen stellen. Beides sind getrennte Wege, und beide brauchen Ihre Unterlagen.
Zum Merken
Haftpflicht
ersetzt den Schaden der Verletzten
Straf-Rechtsschutz
trägt Ihre Verteidigung
Ein Unfall mit Verletzten, zwei Verfahren.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Bootsunfall bei der Polizei aussagen?
Ihre Personalien ja, zur Sache nicht. Als Beschuldigter dürfen Sie die Aussage verweigern; sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt.
Was ist eine Diversion?
Eine Erledigung des Verfahrens ohne Verurteilung, etwa gegen Zahlung eines Geldbetrags oder gemeinnützige Leistungen. Ob sie in Frage kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Zahlt die Haftpflicht meinen Verteidiger?
Nein. Die Haftpflicht reguliert die Ansprüche der Verletzten, die Verteidigung im Strafverfahren ist Sache des Straf-Rechtsschutzes.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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