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Berufsskipper: Welche Haftpflicht braucht, wer gegen Bezahlung skippert?
Kurze Antwort
Wer in Österreich oder an der Adria gegen Bezahlung skippert, als Charterskipper, bei Überstellungen oder als Ausbilder, braucht eine eigene Berufshaftpflicht. Die Skipperhaftpflicht der privaten Bootspolizze endet dort, wo das Honorar beginnt.
Aus dem Hobby wird oft ein Nebenerwerb. Wer jahrelang am Attersee, am Neusiedler See oder in Kroatien unterwegs war, nimmt irgendwann Chartergäste mit, überstellt Yachten von der Werft zum Eigner oder unterrichtet für eine Segelschule. Mit dem ersten Honorar ändert sich die Rolle: Sie sind nicht mehr Mitsegler unter Freunden, sondern Dienstleister, und Gäste, Eigner und Vercharterer dürfen von Ihnen die Sorgfalt eines Profis erwarten. Haften müssen Sie dann auch wie einer.
Die Skipperhaftpflicht, die viele Bootspolizzen enthalten oder die einzeln abgeschlossen wird, ist für private Fahrten gedacht. In der Wassersport-Haftpflicht von NAMMERT ist das ausdrücklich so geregelt: Ziffer A-1.1.1 umfasst Boote, die nur privat genutzt werden, Ziffer A-1.2 gecharterte Boote, die nur zu privaten Zwecken gemietet sind. Bezahltes Skippern fällt damit heraus. Wer gelegentlich das eigene Boot vermietet, regelt das über einen eigenen Baustein; für den Berufsskipper braucht es eine eigene Berufshaftpflicht.
Beim Vergleich zählen die Deckungssumme, Schäden am geführten Boot selbst, reine Vermögensschäden, das Fahrtgebiet und ob Überstellungen und Ausbildung eingeschlossen sind. Prüfen Sie auch Ihren Befähigungsausweis: Was für private Fahrten reicht, genügt für bezahlte Törns je nach Land und Boot oft nicht. Viele Vercharterer wollen die Polizze sehen, bevor sie Ihnen ein Schiff übergeben. Halten Sie schriftlich fest, wer Sie beauftragt, wer das Boot versichert hat und welche Rolle Sie an Bord haben.
Zum Merken
Privater Törn
Skipperhaftpflicht der Bootspolizze
Mit Honorar
eigene Berufshaftpflicht
Mit dem ersten Honorar braucht es einen Vertrag für den Beruf.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt meine Skipperhaftpflicht auch bei bezahlten Törns?
In aller Regel nicht. Sie ist für private Fahrten gemacht. Wer gegen Bezahlung skippert, braucht eine eigene Berufshaftpflicht für Skipper.
Worauf achte ich bei einer Berufshaftpflicht für Skipper?
Auf die Deckungssumme, auf Schäden am geführten Boot, auf Vermögensschäden, auf das Fahrtgebiet und darauf, ob Überstellungen und Ausbildung mitversichert sind.
Reicht mein Befähigungsausweis für gewerbliches Skippern?
Das hängt vom Land und vom Boot ab. Für bezahlte Fahrten verlangen Behörden und Vercharterer oft mehr als für private. Fragen Sie vor dem ersten Auftrag nach.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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