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Salontisch einer Charteryacht mit Münzen, Scheinen, Notizbuch und Kaffeebechern, durch das Fenster eine ruhige Bucht

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Kaution geteilt: wer zahlt, wenn ein Crewmitglied den Schaden verursacht?

Kurze Antwort

Gegenüber der Basis steht in aller Regel ein, wer den Chartervertrag unterschrieben und die Kaution hinterlegt hat. Wie ein Einbehalt in der Crew aufgeteilt wird, ist Sache der Crew, und das halten Sie am besten vor dem Ablegen schriftlich fest.

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Eine Crew teilt auf dem Törn fast alles, von der Chartergebühr über den Diesel bis zum Proviant aus dem Supermarkt in Split oder Biograd. Auch die Kaution wird meist gemeinsam getragen, hinterlegt wird sie aber auf einer Karte, in der Regel der des Skippers. Behält die Basis nach einem Kratzer am Rumpf oder einem beschädigten Beiboot einen Teil davon ein, fängt die Diskussion erst an: Zahlen alle gleich viel, oder zahlt, wer beim Anlegen am Steuer stand?

Gegenüber der Basis ist die Sache meist klar. Vertragspartner ist, wer unterschrieben hat, und an ihn hält sich die Basis. Innerhalb der Crew gilt, was ausgemacht wurde. Fehlt eine Absprache, wird es heikel: Ob ein Mitsegler einem Freund gegenüber für einen Fehler einzustehen hat, hängt vom Einzelfall ab, und unter Freunden wird so etwas selten eingeklagt, eher geht die Freundschaft darüber. Ob die private Haftpflicht des Mitseglers zahlt, ist sehr unterschiedlich geregelt, Schäden an gemieteten Sachen und fremden Booten sind dort oft ausgeschlossen.

Halten Sie deshalb vor dem Törn in wenigen Sätzen fest, wie die Crew einen Einbehalt aufteilt. Am wenigsten Streit gibt es, wenn alle zu gleichen Teilen zahlen, egal wer am Steuer war. Eine Nachricht in der Crewgruppe, der alle zustimmen, genügt. Besprechen Sie gemeinsam, ob eine Kautionsversicherung den Einbehalt abfangen soll, und wer an Bord was fahren darf. Für Forderungen der Basis über die Kaution hinaus braucht der Skipper eine eigene Skipperhaftpflicht, denn die treffen am Ende ihn persönlich.

Zum Merken

Basis

hält sich an den, der unterschrieben hat

Crew

teilt nach dem, was vorher ausgemacht ist

Halten Sie vor dem Ablegen schriftlich fest, wie die Crew einen Einbehalt teilt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bleibt der Skipper allein auf dem Einbehalt sitzen?

Gegenüber der Basis steht in aller Regel der ein, der unterschrieben hat. In der Crew gilt, was vorher ausgemacht wurde. Ohne Absprache bleibt es oft an ihm hängen, eine kurze schriftliche Regel vor dem Törn verhindert das.

Zahlt die private Haftpflicht eines Mitseglers?

Das ist je nach Polizze sehr verschieden. Schäden an gemieteten Sachen und an fremden Wasserfahrzeugen sind häufig ausgeschlossen. Wer darauf baut, fragt vorher bei seinem Versicherer nach.

Wie teilt eine Crew die Kaution am fairsten?

Bewährt hat sich die Teilung zu gleichen Teilen, unabhängig davon, wer am Steuer war. Dann gibt es an Bord keine Schulddebatte. Entscheidend ist nur, dass alle vor dem Ablegen zugestimmt haben.

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