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Zwei Personen ziehen an einem Herbsttag die Persenning über ein an Land stehendes Motorboot

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Muss ich das Boot in Österreich winterfest machen?

Kurze Antwort

Ob der Frostschutz in Ihrer Polizze als Obliegenheit steht oder als Nachweis, merken Sie erst im Februar. Für österreichische Eigner hängt daran mehr als in Deutschland, weil das VersVG bei grober Fahrlässigkeit keine Quote kennt.

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Auf den österreichischen Seen und an der Donau steht das Boot von November bis weit in den März hinein still, und genau in diesen Monaten entstehen die Schäden, über die im Frühjahr gestritten wird. Ein geplatzter Kühlkreis, ein gerissener Wärmetauscher, ein Frostriss im Seeventil: Das sind keine spektakulären Ereignisse, sondern die Rechnung für eine Stunde, die im Oktober gefehlt hat. Jede Polizze erwartet von Ihnen, dass Sie das Boot gegen Frost sichern. Die spannende Frage ist nicht, ob sie das erwartet, sondern was passiert, wenn Sie es gar nicht oder nur halb getan haben.

Dafür gibt es in den Bedingungswerken zwei Bauformen, und sie führen zu ganz verschiedenen Ergebnissen. Die erste macht den Frostschutz zur Obliegenheit oder schließt Frostschäden von vornherein aus. Wer hier patzt, steht in Österreich härter da als ein Eigner in Deutschland: Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz kennt bei grober Fahrlässigkeit keine Kürzung nach Verschuldensquote, sondern grundsätzlich die Leistungsfreiheit des Versicherers. Entweder oder, ohne Zwischenstufe. Die zweite Bauform arbeitet umgekehrt mit einem Nachweis: Wer die Arbeiten belegen kann, bleibt beim vereinbarten Selbstbehalt, wer nichts vorlegt, zahlt selbst.

Für Sie folgt daraus ein sehr überschaubarer Auftrag. Sehen Sie in Ihrer Polizze nach, unter welcher der beiden Bauformen der Frostschutz dort steht, und führen Sie beim Auswassern ein kurzes Protokoll: Datum, welche Systeme entleert oder mit Frostschutzmittel befüllt wurden, welches Mittel in welcher Konzentration, dazu Fotos der geöffneten Hähne. Eine Seite genügt. Wer im Wasser überwintert, an der Donau, im Hafen am Neusiedler See oder an einem Steg am Wörthersee, liest zusätzlich den Absatz zur Überwinterung im Wasser, denn mehrere Werke knüpfen die Deckung dort an weitere Voraussetzungen wie regelmäßige Kontrollen. Was der Schutz für Ihr Boot kostet, rechnen Sie am besten direkt im Rechner aus, weil Prämie und Versicherungssteuer für Österreich anders gerechnet werden als für den deutschen Markt.

Zum Merken

Obliegenheit

ist der Frostschutz in manchen Werken

Nachweis

in anderen, mit Selbstbehalt statt Streit

Welche der beiden Bauformen für Sie gilt, entscheidet sich beim Abschluss und nicht beim ersten Frost.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was gehört in ein Protokoll zum Winterfestmachen?

Das Datum, die entleerten oder mit Frostschutzmittel befüllten Systeme, das verwendete Mittel und Fotos der geöffneten Hähne. Eine Seite genügt, und sie ist im Februar mehr wert als jede Erinnerung.

Gilt das auch bei Überwinterung im Wasser?

Dann ganz besonders. Mehrere Bedingungswerke knüpfen die Deckung bei Überwinterung im Wasser an zusätzliche Voraussetzungen, etwa an Kontrollen in festen Abständen. Diesen Absatz liest man besser vor der Entscheidung als danach.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit in Österreich?

Sie führt nach österreichischem Versicherungsvertragsrecht grundsätzlich zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Die anteilige Kürzung nach Verschuldensquote, die deutsche Eigner kennen, gibt es hier in dieser Form nicht.

Wer macht das, wenn ich nicht vor Ort bin?

Der Betreuer oder die Werft am Liegeplatz. Lassen Sie sich die Arbeiten auf der Rechnung einzeln ausweisen, dann haben Sie den Nachweis ohne eigenes Zutun und müssen im Schadenfall niemanden mehr suchen.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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