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Ist eine Bootsversicherung in Österreich Pflicht?
Kurze Antwort
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es in Österreich nicht. Verlangt wird die Bootshaftpflicht trotzdem: von einzelnen Gewässerordnungen, von Seebetreibern und Vereinen, und an der Adria vom Recht des Ziellandes.
Eine bundesweite Versicherungspflicht für Sportboote kennt Österreich nicht. Wer auf der Donau, am Attersee, am Wörthersee oder am Neusiedler See unterwegs ist, findet die Antwort deshalb nicht im Gesetzblatt, sondern in der Ordnung seines Gewässers und im Vertrag über den Liegeplatz. Einzelne Gewässerordnungen verlangen die Haftpflicht, viele Seebetreiber und Vereine ebenfalls, und was im Einzelfall gilt, sagt die Schifffahrtsbehörde des Landes. Davon unberührt bleibt der Grundsatz: Wer mit dem Boot einen Schaden anrichtet, haftet dafür, und bei einem verletzten Menschen laufen Behandlung, Verdienstentgang und Rente über Jahre.
Sobald das Boot Richtung Adria fährt, ist die Frage beantwortet, und zwar vom Zielland. In Italien, in Slowenien, in Kroatien ab 15 kW Motorleistung, in Griechenland und in Dänemark ist die Haftpflicht vorgeschrieben, auf Schweizer Gewässern ebenso, teils schon für Transport und Zuwasserlassen. Kontrolliert wird über den Nachweis: in der Marina, beim Kranen, bei der Hafenbehörde. Die verlangten Mindestsummen unterscheiden sich von Land zu Land und werden angepasst, sehen Sie sie deshalb vor jeder Saison nach. Die Internationale Versicherungsbestätigung liegt in zehn Sprachen im Kundenkonto und gehört an Bord.
Der dritte Weg zur Pflicht führt über den Vertrag, und er betrifft die meisten Eigner zuerst. Im Liegeplatzvertrag steht regelmäßig der Nachweis der Haftpflicht, im Winterlager oft dazu eine Absicherung der Bergungskosten. Wer das Boot finanziert, weist zusätzlich eine Kasko nach, weil die Bank das Fahrzeug als Sicherheit hält und sich über eine Vinkulierung in den Schadenfall einbinden lässt. Lesen Sie diese Zeilen vor der Unterschrift, denn sie stehen im Hafen- oder Kreditvertrag und nicht in der Polizze. Welche Prämie auf Sie zukommt, hängt an Boot, Revier und Selbstbehalt; den Betrag für Ihr Fahrzeug zeigt der Rechner.
Zum Merken
Gesetz
kennt in Österreich keine allgemeine Pflicht
Vertrag
verlangt den Nachweis am Liegeplatz
Ob Sie eine Haftpflicht brauchen, entscheidet nicht der Bund, sondern das Gewässer, der Hafen und das Zielland.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich in Österreich eine Bootsversicherung?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Haftpflicht verlangen aber einzelne Gewässerordnungen, viele Seebetreiber und Vereine, und ohne sie haften Sie für einen Schaden mit Ihrem privaten Vermögen.
In welchen Ländern ist die Haftpflicht vorgeschrieben?
In Italien, in Slowenien, in Kroatien ab 15 kW Motorleistung, in Griechenland, in Dänemark und auf Schweizer Gewässern. Die verlangten Mindestsummen unterscheiden sich und ändern sich, prüfen Sie sie vor jeder Saison für das Zielland.
Reicht die Haushaltsversicherung oder die private Haftpflicht?
Oft nicht. Viele Verträge nehmen Boote mit Motor oder Segel aus oder begrenzen den Schutz auf sehr kleine Fahrzeuge. Maßgeblich ist der Text Ihres eigenen Vertrags, und steht dort nichts Eindeutiges, ist die eigene Bootshaftpflicht der sichere Weg.
Was verlangt die Bank bei einer Finanzierung?
In der Regel eine Kasko und eine Vinkulierung, damit sie im Schadenfall unmittelbar beteiligt ist. Was gefordert wird, steht im Kreditvertrag und nicht in der Polizze, deshalb gehört es vor der Unterschrift gelesen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Haftpflicht
Gegenstand der Versicherung
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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