Startseite / Themen / Recht & Pflichten
Hausboot ohne Motor: Ist eine Haftpflicht nötig?
Kurze Antwort
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es in Österreich in aller Regel nicht. Für Schäden, die das Hausboot bei anderen anrichtet, haften Sie aber trotzdem, und viele Liegeplatzgeber verlangen den Nachweis einer Haftpflicht.
Ein Hausboot ohne eigenen Antrieb, etwa an der Alten Donau, in einem Donauhafen oder an einem Seeufer, wird oft wie ein Wochenendhaus behandelt. Viele Eigner meinen deshalb, eine Haftpflicht brauche nur ein Boot, das fährt. Das greift zu kurz. Haftung entsteht nicht aus dem Motor, sondern aus einem Schaden bei einem Dritten. Ein Hausboot liegt eng an Stegen und Nachbarn, hat Heizung, Strom und oft eine Gasanlage an Bord und empfängt Besuch. Jeder dieser Punkte kann zu einer Forderung führen.
Die typischen Fälle sind unspektakulär. Bei Hochwasser auf der Donau oder bei Sturm reißen Festmacher, das Hausboot treibt ab und beschädigt Stege oder andere Boote. Ein Brand an Bord greift auf den Nachbarn über. Ein Gast rutscht auf der nassen Gangway aus. Oder aus einer undichten Leitung gelangt Öl ins Hafenbecken, und die Beseitigung muss jemand bezahlen. Für all das haften Sie nach dem allgemeinen Schadenersatzrecht mit Ihrem Privatvermögen, ob das Hausboot einen Motor hat oder nicht.
Sehen Sie zuerst in Ihren Liegeplatzvertrag. Häfen, Vereine und Grundeigentümer machen den Haftpflichtnachweis häufig zur Bedingung. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre private Haftpflichtpolizze das Hausboot miterfasst. Manche Polizzen schließen kleine Wasserfahrzeuge ohne Motor ein, ein bewohntes oder dauerhaft genutztes Hausboot fällt häufig nicht darunter. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob Ihr Hausboot gedeckt ist, und geben Sie dabei Größe, Liegeplatz und Nutzung an.
Zum Merken
Ohne Motor
heißt nicht ohne Haftung
Liegeplatz
verlangt den Nachweis oft im Vertrag
Das Risiko liegt am Steg, nicht im Antrieb. Klären Sie schriftlich, wer für Ihr Hausboot eintritt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Schreibt das Gesetz in Österreich eine Haftpflicht für Hausboote vor?
Eine allgemeine Pflicht gibt es in aller Regel nicht. Einzelne Liegeplätze, Häfen und Vereine verlangen den Nachweis aber vertraglich, und ohne Versicherung haften Sie mit Ihrem Vermögen.
Ist das Hausboot über meine private Haftpflicht versichert?
Das hängt von Ihrer Polizze ab. Kleine Wasserfahrzeuge ohne Motor sind manchmal eingeschlossen, ein Hausboot oft nicht. Fragen Sie schriftlich nach und nennen Sie Größe, Liegeplatz und Nutzung.
Wer zahlt, wenn sich das Hausboot bei Hochwasser losreißt?
Für Schäden an Stegen und anderen Booten haften in aller Regel Sie, wenn die Festmacher nicht ausgereicht haben. Eine Haftpflicht prüft die Forderung und zahlt berechtigte Ansprüche.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
Passender Schutz
Weitere Themen
Recht & Pflichten, 7 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
War das hilfreich?