Zum Inhalt springen

Startseite / Themen / Recht & Pflichten

Die Charterbasis behält die Kaution ein: Was kann ich tun?

Kurze Antwort

Die Basis darf nur einbehalten, was sie als Schaden aus Ihrem Törn begründen kann, und nur, was die Behebung kostet. Mit Protokoll, Fotos und einer schriftlichen Aufstellung haben Sie gute Karten.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Behält die Basis beim Check-out die Kaution ganz oder teilweise ein, ist das vorerst nur eine Behauptung: dass während Ihres Törns ein Schaden entstanden ist und dass seine Behebung genau so viel kostet. Beides muss der Vercharterer begründen können. Unterschreiben Sie daher kein Protokoll, mit dem Sie nicht einverstanden sind, oder schreiben Sie ausdrücklich dazu, dass Sie Schaden oder Betrag bestreiten.

Fordern Sie eine schriftliche Aufstellung: welcher Schaden, wann festgestellt, welche Reparatur, mit Kostenvoranschlag oder Rechnung. Pauschale Abzüge ohne Beleg lassen sich anfechten. Nehmen Sie Ihr Übergabeprotokoll und die Fotos vom Check-in dazu. War der Schaden dort schon vermerkt oder zu sehen, ist der Einbehalt nicht gerechtfertigt. Welches Recht bei einem Charter in Kroatien oder Griechenland gilt und wo gestritten würde, steht meist im Chartervertrag.

Haben Sie über eine Agentur gebucht, schalten Sie sie sofort ein: Agenturen haben Gewicht bei ihren Basen und lösen solche Fälle oft rascher als ein Anwalt. Mit Kautionsversicherung melden Sie den Einbehalt dort umgehend mit Chartervertrag, Protokollen und Beleg. Verlangt der Vercharterer mehr als die Kaution, ist das ein Fall für die Skipperhaftpflicht, die berechtigte Forderungen zahlt und unberechtigte abwehrt.

Zum Merken

Beleg

muss die Basis für jeden Abzug vorlegen

Vorbehalt

gehört auf jedes Protokoll, das nicht stimmt

Eine Zeile Vorbehalt auf dem Protokoll rettet oft die ganze Kaution.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf die Basis für einen kleinen Kratzer die ganze Kaution behalten?

Nur, wenn die Behebung tatsächlich so viel kostet. Verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung mit Kostenvoranschlag oder Rechnung, ein pauschaler Einbehalt ohne Beleg ist anfechtbar.

Muss ich das Schadenprotokoll unterschreiben?

Nur, wenn es stimmt. Sind Sie mit Schaden oder Betrag nicht einverstanden, vermerken Sie das auf dem Protokoll. Eine Unterschrift ohne Vorbehalt kann später als Zustimmung gewertet werden.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Recht & Pflichten, 1 Themen
Haftet der Skipper, wenn sich jemand aus der Crew verletzt?

Alle 14 Themen im Überblick

Ein kleiner Kratzer am weißen Rumpf einer Segelyacht über der Wasserlinie, daneben hängt ein Fender

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.

Bootsversicherung für Österreich 5 Minuten · Police noch heute Beitrag berechnen