Startseite / Themen / Recht & Pflichten
Die Charterbasis behält die Kaution ein: Was kann ich tun?
Kurze Antwort
Die Basis darf nur einbehalten, was sie als Schaden aus Ihrem Törn begründen kann, und nur, was die Behebung kostet. Mit Protokoll, Fotos und einer schriftlichen Aufstellung haben Sie gute Karten.
Behält die Basis beim Check-out die Kaution ganz oder teilweise ein, ist das vorerst nur eine Behauptung: dass während Ihres Törns ein Schaden entstanden ist und dass seine Behebung genau so viel kostet. Beides muss der Vercharterer begründen können. Unterschreiben Sie daher kein Protokoll, mit dem Sie nicht einverstanden sind, oder schreiben Sie ausdrücklich dazu, dass Sie Schaden oder Betrag bestreiten.
Fordern Sie eine schriftliche Aufstellung: welcher Schaden, wann festgestellt, welche Reparatur, mit Kostenvoranschlag oder Rechnung. Pauschale Abzüge ohne Beleg lassen sich anfechten. Nehmen Sie Ihr Übergabeprotokoll und die Fotos vom Check-in dazu. War der Schaden dort schon vermerkt oder zu sehen, ist der Einbehalt nicht gerechtfertigt. Welches Recht bei einem Charter in Kroatien oder Griechenland gilt und wo gestritten würde, steht meist im Chartervertrag.
Haben Sie über eine Agentur gebucht, schalten Sie sie sofort ein: Agenturen haben Gewicht bei ihren Basen und lösen solche Fälle oft rascher als ein Anwalt. Mit Kautionsversicherung melden Sie den Einbehalt dort umgehend mit Chartervertrag, Protokollen und Beleg. Verlangt der Vercharterer mehr als die Kaution, ist das ein Fall für die Skipperhaftpflicht, die berechtigte Forderungen zahlt und unberechtigte abwehrt.
Zum Merken
Beleg
muss die Basis für jeden Abzug vorlegen
Vorbehalt
gehört auf jedes Protokoll, das nicht stimmt
Eine Zeile Vorbehalt auf dem Protokoll rettet oft die ganze Kaution.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf die Basis für einen kleinen Kratzer die ganze Kaution behalten?
Nur, wenn die Behebung tatsächlich so viel kostet. Verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung mit Kostenvoranschlag oder Rechnung, ein pauschaler Einbehalt ohne Beleg ist anfechtbar.
Muss ich das Schadenprotokoll unterschreiben?
Nur, wenn es stimmt. Sind Sie mit Schaden oder Betrag nicht einverstanden, vermerken Sie das auf dem Protokoll. Eine Unterschrift ohne Vorbehalt kann später als Zustimmung gewertet werden.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
Passender Schutz
Weitere Themen
Recht & Pflichten, 1 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.