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Starkwindwarnung: darf die Charterbasis das Auslaufen verbieten?
Kurze Antwort
Meistens ja. Charterverträge erlauben der Basis in aller Regel, bei gefährlichem Wetter die Übergabe oder das Auslaufen zu verschieben, und in manchen Ländern sperrt die Hafenbehörde selbst. Ob es für verlorene Tage etwas zurückgibt, steht im Vertrag.
Die Anreise aus Österreich ist geschafft, die Crew steht am Steg, und der Wetterbericht meldet Bora oder Sturm. Für genau diesen Fall haben viele Charterverträge eine Klausel: Die Basis übergibt das Boot oder lässt es auslaufen, sobald die Bedingungen es erlauben, und nicht früher. Sie trägt das Risiko für ihr Boot, kennt das Revier und schätzt ein, ob Crew und Wetter zusammenpassen. Dazu kommen staatliche Vorgaben, denn in einigen Ländern darf die Hafenbehörde das Auslaufen für bestimmte Fahrzeuge bei Sturm untersagen, und daran hält sich auch die Basis.
Was aus den verlorenen Tagen wird, entscheidet der Vertrag, und selten zugunsten der Crew. Wetter gilt in vielen Verträgen als Umstand, für den keine Seite etwas kann; einen Anspruch auf Rückzahlung oder Verlängerung gibt es dann meist nicht. Manche Basen lassen die Crew wenigstens an Bord übernachten, andere helfen beim Umplanen in ein geschützteres Revier. Anders ist es, wenn das Boot aus Gründen der Basis nicht bereitsteht, etwa wegen eines Defekts: Dann geht es nicht um Wetter, sondern darum, ob die vereinbarte Leistung erbracht wurde.
Lesen Sie die Wetterklausel vor der Buchung und fragen Sie, was bei einem verschobenen Start gilt: Übernachtung an Bord, neue Route, Gutschrift. Legen Sie den Törn so an, dass ein verlorener erster Tag nicht alles umwirft, und heben Sie sich den Rückweg nicht für den letzten Tag auf. Laufen Sie auch dann nicht aus, wenn die Basis grünes Licht gibt, Sie selbst aber zweifeln. Auf See entscheidet der Skipper, und nach österreichischem Verständnis steht schlecht da, wer wissentlich ein erkennbares Risiko eingeht.
Zum Merken
Basis
darf bei gefährlichem Wetter den Start verschieben
Skipper
entscheidet auf See und trägt die Folgen
Ein Reservetag im Törnplan macht aus einem Sturmtag keinen verlorenen Urlaub.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gibt es Geld zurück, wenn wir wegen Sturm im Hafen bleiben?
In aller Regel nicht. Viele Verträge sehen Wetter als Umstand, den keine Seite zu vertreten hat. Übernachtung an Bord, Umplanung oder eine Gutschrift sind Entgegenkommen der Basis oder stehen ausdrücklich im Vertrag.
Was passiert, wenn ich trotzdem auslaufe?
Dann verstoßen Sie gegen den Vertrag und riskieren die Kaution und darüber hinaus die volle Haftung für einen Schaden. Hat die Hafenbehörde das Auslaufen untersagt, kommt eine Strafe dazu.
Wer entscheidet unterwegs über das Wetter?
Auf See der Skipper. Die Basis kann raten oder bitten, einen Hafen anzulaufen, die Verantwortung für Boot und Crew bleibt aber bei Ihnen. Können Sie den Rückgabetermin wegen des Wetters nicht halten, rufen Sie die Basis rechtzeitig an.
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