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Liegeplatz in der Marina gekündigt oder Liegegeld erhöht: Ihre Rechte als Eigner
Kurze Antwort
Ist Ihr Liegeplatz in der Marina gekündigt oder das Liegegeld deutlich erhöht, kommt es als Eigner zuerst auf den Liegeplatzvertrag an: Laufzeit, Fristen und Preisklausel. Rechtsschutz hilft nur, wenn die Polizze Streit um den Liegeplatz einschließt und schon vorher bestand.
Ob am Attersee, am Neusiedler See, an der Donau oder in einer Marina an der Adria: Ein gekündigter Liegeplatz oder ein deutlich erhöhtes Liegegeld trifft Eigner meist im Winter, wenn die neue Saison geplant wird. Ihre Rechte als Eigner stehen zuerst im Liegeplatzvertrag. Viele Verträge sind auf eine Saison oder ein Jahr befristet und enden dann von selbst; ein Recht auf Verlängerung haben Sie in aller Regel nicht. Unbefristete Verträge lassen sich nur unter Einhaltung der vereinbarten Fristen kündigen, während der Saison meist nur aus wichtigem Grund. Im Vereinshafen kommen Statuten und Hafenordnung des Vereins dazu.
Beim Liegegeld ist es ähnlich: Während der Laufzeit darf die Marina nur erhöhen, wenn der Vertrag eine klare Klausel dafür enthält. Für die neue Saison kann sie neue Preise festsetzen, und Sie entscheiden, ob Sie bleiben. Prüfen Sie Kündigung oder Erhöhung genau: wer sie ausspricht, zu welchem Termin und mit welcher Begründung. Viele Hafenordnungen erlauben der Marina, das Boot zurückzubehalten, solange Liegegeld offen ist. Brauchen Sie das Boot, zahlen Sie unter ausdrücklichem Vorbehalt und klären die Höhe danach.
Antworten Sie schriftlich, wahren Sie Fristen und suchen Sie rechtzeitig nach einem anderen Platz, denn an den beliebten Seen sind Liegeplätze rar. Ob eine Kündigung wirksam ist, klären Sie mit einem Anwalt, bevor Sie dagegen vorgehen. Ob die Rechtsschutzpolizze den Streit trägt, steht in den Bedingungen: Liegeplatzstreit ist oft ein eigener Baustein. Im NAMMERT Wassersport-Rechtsschutz ist Streit um den Liegeplatz im Premium eingeschlossen. Gedeckt ist nur ein Streit, dessen Ursache nach Beginn der Polizze liegt.
Zum Merken
Befristet
endet mit der Saison, kein Recht auf Verlängerung
Unbefristet
Kündigung nur mit Frist oder aus wichtigem Grund
Zuerst den Liegeplatzvertrag lesen, dann reagieren.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann die Marina meinen Liegeplatz ohne Grund kündigen?
Das regelt der Vertrag. Ein befristeter Vertrag endet mit der Saison von selbst. Ein unbefristeter lässt sich mit der vereinbarten Frist kündigen, während der Saison meist nur aus wichtigem Grund.
Darf das Liegegeld mitten in der Saison steigen?
Meist nur, wenn der Vertrag eine klare Preisklausel vorsieht. Zur neuen Saison kann die Marina neue Preise verlangen.
Hilft eine Rechtsschutzpolizze, die ich nach der Kündigung abschließe?
Für diesen Streit nicht. Gedeckt ist nur ein Streit, dessen Ursache nach Beginn der Polizze liegt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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