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Streit mit der Werft über eine Reparatur: Ihre Rechte und was Rechtsschutz bringt
Kurze Antwort
Im Streit mit der Werft über eine Reparatur verlangen Sie nach österreichischem Recht zuerst Verbesserung. Erst wenn sie ausbleibt, kommen Preisminderung oder Wandlung, und Rechtsschutz bringt nur etwas, wenn er Vertragsstreit umfasst und schon vorher bestand.
Ob am Wolfgangsee, an der Alten Donau oder in einer Werft an der Adria: Ein Streit mit der Werft fängt meist mit einer Reparatur an, die nicht hält. Der Motor läuft nach dem Service unrund, die Osmosebehandlung blüht im zweiten Sommer wieder auf, die Rechnung übersteigt den Kostenvoranschlag deutlich. Eine Reparatur ist nach österreichischem Recht in aller Regel ein Werkvertrag nach dem ABGB, und die Werft schuldet ein mangelfreies Ergebnis. Ist es mangelhaft, greift die Gewährleistung, aber in einer festen Reihenfolge.
An erster Stelle steht die Verbesserung: Die Werft darf und muss den Mangel selbst beheben. Zeigen Sie ihn deshalb schriftlich und mit Fotos an und geben Sie eine angemessene Frist. Erst wenn die Werft ablehnt, nicht rechtzeitig verbessert oder die Verbesserung scheitert, kommen Preisminderung oder Wandlung, also die Auflösung des Vertrags, in Betracht; Schadenersatz kann daneben bestehen. Bis zur Zahlung darf die Werft das Boot meist zurückbehalten, wer es braucht, zahlt unter ausdrücklichem Vorbehalt. Die Gewährleistungsfrist für eine Reparatur an einer beweglichen Sache beträgt zwei Jahre ab Übergabe.
Lassen Sie den Mangel von einem unabhängigen Sachverständigen festhalten, bevor eine andere Werft Hand anlegt, sonst fehlt Ihnen später der Beweis. Ob ein Rechtsschutz den Streit trägt, steht in Ihrer Polizze: Streit aus Werft- und Kaufverträgen ist oft ein eigener Baustein, der Schadenersatz-Rechtsschutz allein reicht dafür meist nicht. Im NAMMERT Wassersport-Rechtsschutz ist Streit aus Kauf- und Werftverträgen ab Basis-Plus enthalten. Gedeckt ist nur ein Streit, dessen Ursache nach Vertragsbeginn liegt, bei einer Reparatur also die Arbeit selbst.
Zum Merken
Verbesserung
zuerst, mit angemessener Frist
Preisminderung oder Wandlung
erst danach
Der Werft zuerst die Verbesserung ermöglichen, dann weitersehen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich sofort zu einer anderen Werft gehen?
In aller Regel nicht. Zuerst muss die Werft die Chance zur Verbesserung bekommen. Erst wenn sie ablehnt oder die Frist verstreicht, stehen Ihnen weitere Rechte offen.
Darf die Werft mein Boot behalten, bis ich zahle?
Meist ja. Wer das Boot braucht, zahlt unter ausdrücklichem Vorbehalt und klärt die Höhe danach.
Hilft eine Rechtsschutzpolizze, die ich erst jetzt abschließe?
Für diese Reparatur nicht. Gedeckt ist nur ein Streit, dessen Ursache nach Beginn der Polizze liegt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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