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Charterschaden: Wann verfallen die Ansprüche des Vercharterers?
Kurze Antwort
Wie lange der Vercharterer Schäden verlangen kann, hängt vom Recht des Chartervertrags ab. Nach österreichischem Recht muss er binnen einem Jahr ab Rückstellung klagen, § 1111 ABGB. Nach deutschem Recht verjähren seine Ersatzansprüche sechs Monate nach der Rückgabe, § 548 BGB.
Eine Bareboat Charter ist in aller Regel ein Bestandvertrag über die Yacht. Für Schäden am Bestandstück sieht das ABGB eine eigene Frist vor: Der Bestandgeber muss den Ersatz längstens binnen einem Jahr nach Zurückstellung gerichtlich fordern, sonst ist das Recht erloschen, § 1111 ABGB. Das gilt, wenn österreichisches Recht vereinbart ist, etwa bei einem Vercharterer am Attersee oder am Neusiedler See. Chartern Sie über eine deutsche Agentur oder bei einer Basis mit deutschem Vertrag, gilt § 548 BGB: Dort verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters schon sechs Monate nach der Rückgabe.
An der Adria ist es anders. Bei einer Charter in Kroatien, Italien oder Griechenland unterliegt der Vertrag meist dem Recht des Landes, mit eigenen Fristen; welches Recht gilt, steht im Chartervertrag. Nach deutschem Recht darf der Vercharterer eine Forderung, die bei der Rückgabe noch nicht verjährt war, auch später noch mit der Kaution verrechnen, § 215 BGB, und Verhandlungen über den Schaden halten die Frist an, § 203 BGB. Unterschreiben Sie deshalb kein Anerkenntnis, bevor Recht und Frist geklärt sind.
Notieren Sie Tag und Uhrzeit der Rückstellung, lassen Sie das Übergabeprotokoll unterschreiben und heben Sie die Fotos vom Check-in und Check-out auf. Zur Polizze: Unsere Bootshaftpflicht deckt Ihre Haftung als verantwortlicher Führer einer gecharterten Yacht gegenüber Dritten, Ziffer A-1.2 der Wassersport-Haftpflicht. Schäden an der gecharterten Yacht selbst sind dort nicht versichert, Ziffer A-1.2 Absatz 5. Forderungen des Vercharterers für das Charterboot laufen über Kaution, Kautionsversicherung oder Ihr eigenes Vermögen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Zum Merken
1 Jahr
nach ABGB ab Rückstellung
6 Monate
nach BGB ab Rückgabe
Welche Frist gilt, entscheidet das Recht im Chartervertrag. Das Datum der Rückgabe gehört ins Protokoll.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie lange kann ein österreichischer Vercharterer Schäden verlangen?
Nach § 1111 ABGB muss er den Ersatz binnen einem Jahr nach Rückstellung der Yacht gerichtlich fordern, sonst erlischt das Recht. Das gilt, wenn der Chartervertrag österreichischem Recht unterliegt.
Und wenn der Chartervertrag deutsches Recht vereinbart?
Dann verjähren die Ersatzansprüche des Vercharterers sechs Monate nach der Rückgabe der Yacht, § 548 BGB. Verhandlungen über den Schaden halten die Frist an, § 203 BGB.
Zahlt meine Bootshaftpflicht den Schaden an der Charteryacht?
Nein, sie trägt nur, was Sie als Skipper Dritten schulden, etwa dem Nachbarlieger im Hafen. Die Charteryacht selbst ist davon ausgenommen, Ziffer A-1.2 der Wassersport-Haftpflicht.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Haftpflicht
Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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