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AIS an Bord: Pflicht oder freiwillig, und was nützt es im Schadenfall?
Kurze Antwort
Für Sportboote ist AIS meist freiwillig. Auf dem Rhein und den deutschen Binnenwasserstraßen sind Kleinfahrzeuge ausdrücklich ausgenommen, wer dort sendet, braucht ein zugelassenes Gerät mit richtigen Daten. Für die Donau fragen Sie die Behörde.
AIS überträgt Position, Kurs und Geschwindigkeit und zeigt andere Fahrzeuge auf dem Plotter. Vorgeschrieben ist es für die Berufsschifffahrt: international nach dem SOLAS-Übereinkommen für größere Schiffe und Fahrgastschiffe, auf dem Rhein und den deutschen Binnenwasserstraßen für viele gewerbliche Fahrzeuge. Kleinfahrzeuge, in aller Regel Sportboote unter 20 Metern, sind dort von der Pflicht zu Inland AIS ausgenommen, geregelt in Paragraph 4.07 der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Für die österreichische Donau und die Seen gelten eigene Vorschriften; was für Ihr Fahrzeug gilt, sagt Ihnen die zuständige Schifffahrtsbehörde.
Wer auf deutschen Binnenwasserstraßen freiwillig sendet, hat Pflichten: nur zugelassene Geräte, richtige Angaben zu Länge, Breite, Fahrzeugart und Status, Gerät eingeschaltet lassen und zusätzlich ein Sprechfunkgerät für den Verkehrskreis Schiff-Schiff auf Empfang. Ein reiner Empfänger, der nichts sendet, fällt nicht darunter. Überall gilt: AIS ersetzt den Ausguck nicht. Nicht jedes Fahrzeug sendet, Signale werden gestört, und wer ein Boot übersieht, das am Bildschirm fehlte, ist als Schiffsführer nicht entlastet.
Im Schadenfall ist AIS vor allem ein Beweismittel. Nach einer Kollision zeigen die gespeicherten Bahnen, wer wo mit welchem Kurs und Tempo unterwegs war, und verkürzen den Streit um die Schuld. Sichern Sie die Aufzeichnung gleich nach dem Unfall. Die Haftpflicht deckt Schäden am anderen Boot, die Kasko jene am eigenen. Das Gerät selbst zählt bei NAMMERT als nautische Ausrüstung zum versicherten Boot, Ziffer A-1.1. Ein Sportboot ohne AIS verletzt damit keine Ausrüstungspflicht, ein falsch eingestelltes Gerät oder übergangene Warnungen werfen aber die Frage nach der Sorgfalt auf.
Zum Merken
Berufsschifffahrt
AIS vielfach vorgeschrieben
Sportboot
freiwillig, mit Pflichten beim Senden
AIS ersetzt keinen Ausguck, ist nach einer Kollision aber Ihr bester Zeuge.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich auf meinem Sportboot AIS?
Meist nicht. Auf dem Rhein und den deutschen Binnenwasserstraßen sind Kleinfahrzeuge unter 20 Metern ausdrücklich ausgenommen. Für die Donau in Österreich und andere Reviere fragen Sie die zuständige Behörde.
Was gilt, wenn ich freiwillig AIS sende?
Auf deutschen Binnenwasserstraßen: nur zugelassene Geräte, korrekte Schiffsdaten, Gerät eingeschaltet lassen und zusätzlich ein Funkgerät für Schiff-Schiff auf Empfang.
Nützt AIS nach einer Kollision bei der Versicherung?
Ja, als Beleg. Die gespeicherten Daten zeigen Kurs und Tempo beider Fahrzeuge und klären die Schuldfrage schneller. Sichern Sie sie sofort.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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