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Beim Charter eine fremde Yacht beschädigt: Wer zahlt?
Kurze Antwort
Den Schaden am fremden Boot übernimmt in aller Regel die Haftpflicht der Charteryacht, den Schaden an der Charteryacht ihre Kasko. Wie viel davon bei Ihnen bleibt, regeln Chartervertrag und Kaution, und was über die Deckung hinausgeht, trifft Sie selbst.
Ein voller Hafen in Dalmatien, Anlegen mit dem Heck zur Mole, Seitenwind und eine Crew, die das Boot erst seit ein paar Tagen kennt: Beim Charter streift man ein Nachbarboot leichter als mit der eigenen Yacht am Attersee. Meist entstehen dabei zwei Schäden. Der am fremden Boot ist ein Haftpflichtschaden, der an der Charteryacht ein Kaskoschaden. Beide Versicherungen hat der Vercharterer abgeschlossen, und beide schützen zuerst ihn und sein Schiff, nicht Sie als Skipper.
Der Eigner des getroffenen Bootes wendet sich an Sie und an die Basis. Die Haftpflicht der Charteryacht prüft seine Forderung und bezahlt, was berechtigt ist. Was davon bei Ihnen hängen bleibt, bestimmt der Chartervertrag; oft wird ein Selbstbehalt mit der Kaution verrechnet, gemeinsam mit dem Schaden an der Charteryacht. Unangenehm wird es, wenn die Forderung die Deckungssumme der Yacht übersteigt, wenn der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit Regress nimmt, etwa nach Alkohol am Steuer, oder wenn der Vertrag des Vercharterers den Fall nicht erfasst. Dann haften Sie persönlich mit Ihrem Vermögen.
Am Steg anerkennen Sie nichts und zahlen nichts bar, auch wenn der andere Eigner Druck macht. Füllen Sie mit ihm ein Havarieprotokoll aus, fotografieren Sie beide Boote und die Leinen, notieren Sie Zeugen und verständigen Sie den Hafenmeister. Rufen Sie sofort die Basis an, sie meldet den Schaden ihrem Versicherer. Verständigen Sie auch Kautionsversicherung und Skipperhaftpflicht. Wer sein eigenes Boot bei NAMMERT versichert hat, hat die Skipperhaftpflicht ab Basis-Plus für gecharterte Boote bis zur Größe des eigenen Bootes in der Polizze, im Premium ohne Größenbegrenzung.
Zum Merken
Nachbarboot
übernimmt die Haftpflicht der Charteryacht
Ihr Anteil
steht im Chartervertrag und hängt an der Kaution
Am Steg wird nichts anerkannt und nichts bezahlt. Protokoll, Fotos, Anruf bei der Basis, den Rest klären die Versicherer.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich dem anderen Eigner meine Daten geben?
Ja: Name, Anschrift, Name der Charteryacht und die Basis. Damit geben Sie keine Schuld zu. Wer haftet, prüft die Haftpflicht der Charteryacht.
Soll ich den Schaden gleich an Ort und Stelle bezahlen?
Nein. Eine Zahlung am Steg kann als Anerkenntnis gewertet werden und hilft Ihnen später weder bei der Basis noch bei einer Versicherung. Verweisen Sie auf die Versicherung der Yacht und melden Sie den Schaden sofort.
Wann kommt meine Skipperhaftpflicht zum Zug?
Wenn Forderungen über die Deckung der Charteryacht hinausgehen oder deren Versicherer bei grober Fahrlässigkeit Regress bei Ihnen nimmt. Melden Sie ihr den Fall vorsorglich gleich mit.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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