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Welches Patent und welches Kennzeichen braucht das Boot?
Kurze Antwort
Welches Papier Sie brauchen, entscheidet das Revier, und über Zulassung und Kennzeichen entscheidet das Bundesland. Für die Versicherung zählt nur eines: dass am Ruder jemand steht, der das vorgeschriebene Patent hat.
Auf heimischen Binnengewässern gilt das Schiffsführerpatent nach dem Schifffahrtsgesetz, abgestuft nach der Länge des Fahrzeugs in die Stufen bis zehn und bis zwanzig Meter. Die Bodenseeregion hat ihre eigene, mit den Nachbarstaaten abgestimmte Ordnung, dort sind Wassermotorräder gar nicht zugelassen. Wer das Boot an der Adria liegen hat, braucht zusätzlich das Küstenpatent, gestuft von FB1 bis FB4 nach dem Abstand zur Küste. Welches Papier gilt, hängt also am Gewässer und nicht am Wohnsitz: Dasselbe Boot kann am Attersee eine andere Stufe verlangen als vor Izola oder Pula.
Zulassung und Kennzeichen sind eine zweite, getrennte Frage, und sie liegt bei den Ländern, nicht beim Bund. Ob Ihr Boot eine Zulassung und damit ein amtliches Kennzeichen braucht, richtet sich nach Gewässer und Antriebsleistung; die Schifffahrtsbehörde des Landes nennt die Grenze, die an Ihrem See oder Ihrem Donauabschnitt gilt. Auf den konzessionierten Seen ist die Zahl der Motorboote gedeckelt, und eine Zulassung ist nicht übertragbar und nicht immer nachzubekommen. Vor dem Kauf gehört deshalb die Konzessionslage des konkreten Sees geprüft, nicht erst nach der Anzahlung. Für die Donau kommen eigene Befähigungsausweise und je nach Streckenabschnitt und Bundesland Meldepflichten dazu.
Versicherungsseitig ist das Patent keine Voraussetzung für den Abschluss: Die Haftpflicht hängt am Fahrzeug und nicht an einer Person, versichert ist jeder berechtigte Fahrer, der das für Boot und Gewässer vorgeschriebene Papier hat (Kasko A-6.2 b). Praktisch heißt das: Bevor Sie jemandem die Schlüssel geben, schauen Sie sich sein Patent an. Fehlt es, wird aus einem Schaden eine Verschuldensfrage, und die wiegt in Österreich schwerer als nördlich der Grenze, denn nach dem VersVG ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich zur Gänze leistungsfrei. Unsere Bedingungen kürzen stattdessen nach der Schwere des Verschuldens: Ab Basis Plus verzichtet der Versicherer bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme auf die Kürzung, außer bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen. Was die Polizze kostet, hängt an Wohnsitz, Flagge und Fahrtgebiet; eine belastbare Zahl nennt nur der Rechner auf dieser Website.
Zum Merken
Revier
entscheidet, welches Patent gilt
Bundesland
entscheidet über Zulassung und Kennzeichen
Zwei Stellen, zwei Fragen: Das Gewässer bestimmt das Papier in Ihrer Tasche, das Land die Nummer am Rumpf.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich für die Versicherung ein Patent?
Für den Abschluss nicht. Versichert ist aber nur, wer das für Boot und Gewässer vorgeschriebene Patent tatsächlich hat. Wer ohne fährt, riskiert die Leistung, und das trifft auch den Eigner, der ihm das Boot überlassen hat.
Ab welcher Motorleistung braucht das Boot ein Kennzeichen?
Das entscheidet nicht der Bund, sondern das Land und das Gewässer. Zulassung und Kennzeichnung richten sich nach Gewässer und Antriebsleistung, und die Schifffahrtsbehörde des Landes nennt die Grenze, die an Ihrem Liegeplatz gilt.
Reicht mein Binnenpatent für einen Törn in der Adria?
Für die Küste gilt das Küstenpatent, abgestuft von FB1 bis FB4 nach dem Abstand zur Küste. Fragen Sie vor dem Törn bei der Charterbasis oder der Marina nach, welche Stufe dort verlangt wird, und nehmen Sie das Papier im Original mit.
Darf ein Freund mein Boot steuern?
Ja, wenn er das vorgeschriebene Patent hat und Sie ihm das Boot überlassen haben. Ihre Pflichten im Schadenfall gelten für jeden, dem Sie das Ruder geben, also lohnt der Blick auf sein Papier vor dem Ablegen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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