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Große Havarie: kann sie ein Sportboot treffen?
Kurze Antwort
Wer in gemeinsamer Gefahr ein Opfer bringt, teilt die Kosten mit allen Beteiligten. Mitzahlen muss unter Umständen auch ein Sportboot, und zwar vor allem dann, wenn es als Ladung auf einem Frachter reist.
Die große Havarie, im Seerecht Havarie grosse oder General Average, ist eines der ältesten Prinzipien der Schifffahrt. Wird in gemeinsamer Gefahr bewusst ein Opfer gebracht oder eine außergewöhnliche Ausgabe getätigt, damit Schiff und Ladung zusammen gerettet werden, tragen alle Beteiligten diese Kosten anteilig. Das klassische Bild dazu ist die über Bord geworfene Ladung. Der praktische Fall von heute ist das Schleppen eines havarierten Frachters in einen Nothafen, samt allem, was dieser Hafen dafür verrechnet.
Solange das Boot am Attersee, am Wörthersee, am Neusiedler See oder an der Donau liegt, klingt das sehr weit weg. Nah wird es in dem Moment, in dem das Boot als Ladung auf einem fremden Schiff reist, und das ist für viele österreichische Eignerinnen und Eigner der übliche Weg ans Wasser: Wer sein Boot nach Kroatien, Griechenland oder gleich in die Karibik verschiffen lässt, gibt es auf eine Reise, über die er selbst nicht bestimmt. Erklärt der Verfrachter große Havarie, wird das Boot mit seinem Wert an den gemeinsamen Kosten beteiligt, und die Ladung kann zurückgehalten werden, bis eine Sicherheit gestellt ist.
In den Bedingungswerken des Wassersportmarktes steht dazu selten etwas, weder im guten noch im schlechten Sinn. Vor einem Transport gehören deshalb zwei Verträge nebeneinander auf den Tisch: Ihre eigene Polizze und die Transportversicherung des Verfrachters. Lassen Sie sich schriftlich geben, ob ein Beitrag zur großen Havarie ersetzt wird und bis zu welcher Grenze, und klären Sie dabei gleich mit, wer eine Sicherheitsleistung vorstreckt, falls das Boot sonst im Hafen bleibt. Was an der Frage hängt, merkt man erst, wenn es so weit ist, und dann ist für Verhandlungen keine Zeit mehr.
Zum Merken
Einer
bringt das Opfer in gemeinsamer Gefahr
Alle
zahlen anteilig mit, auch ein Boot als Ladung
Vor dem Verschiffen klären, wer einen Beitrag zur großen Havarie trägt und wer die Sicherheit stellt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann mich die große Havarie mit einem Sportboot überhaupt treffen?
Praktisch vor allem dann, wenn das Boot als Ladung auf einem Frachter reist. Auf eigenem Kiel ist der Fall bei Booten dieser Größenordnung sehr selten, ganz ausgeschlossen ist er aber nicht.
Was kläre ich vor einem Transport ab?
Lassen Sie sich vom Verfrachter schriftlich geben, nach welchem Regelwerk abgerechnet wird, und fragen Sie bei Ihrer Polizze nach, ob ein Beitrag zur großen Havarie ersetzt wird. Die Transportversicherung des Verfrachters sehen Sie daneben durch, nicht stattdessen.
Gilt das auch für einen Transport auf der Donau?
Die Binnenschifffahrt hat eigene Regelwerke, die mit dem Seerecht nicht deckungsgleich sind. Wer sein Boot auf der Donau transportieren lässt, fragt den Verfrachter, welches Regelwerk im Frachtvertrag steht, und lässt sich die Stelle zeigen.
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