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Probefahrt mit dem Gebrauchtboot: wer haftet, wenn etwas passiert?
Kurze Antwort
Bei der Probefahrt mit dem Gebrauchtboot gehört es noch dem Verkäufer, also gelten seine Polizzen. Wer bei einem Schaden haftet, entscheidet sich daran, wer am Steuer steht, ob er den nötigen Befähigungsausweis hat und was beide vorher schriftlich vereinbart haben.
Die Probefahrt ist die Stunde, in der aus einer Anzeige ein Boot wird: am Attersee mit dem Elektroboot, auf der Donau mit dem Motorboot oder an der Adria mit der Yacht, die ein Österreicher dort kaufen will. Wie zieht die Maschine unter Last, wie liegt das Boot in der Welle, wie lässt es sich anlegen. Rechtlich ist es in dieser Stunde aber noch nicht Ihr Boot. Eigentum und Gefahr gehen erst mit der Übergabe über, und bis dahin sind die Polizzen des Verkäufers jene Verträge, die bei einem Schaden zuerst gefragt werden. Ihre eigene Polizze für das neue Boot beginnt in aller Regel erst später.
Wer haftet, entscheidet sich vor allem daran, wer das Boot führt. Bleibt der Verkäufer am Steuer, ist es eine gewöhnliche Ausfahrt des Eigners. Übernimmt der Interessent das Ruder, zählen drei Fragen: Darf er fahren, hat er den Befähigungsausweis oder das Kapitänspatent, das Boot und Gewässer verlangen, und was steht schriftlich dazu. Fehlt die vorgeschriebene Berechtigung, ist das in vielen Bedingungswerken ein Ausschluss, und dann stehen im Ernstfall Interessent und Eigner ohne Deckung da. Schäden an Dritten, etwa an einer Nachbaryacht oder am Steg, trägt die Haftpflicht des Bootes. Schäden am Boot selbst nur eine Kasko, mit Selbstbehalt und oft mit einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.
Nach unseren Bedingungen darf das Boot nur ein berechtigter Führer mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis gebrauchen, also wer es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten fährt (Haftpflicht, Ziffer A-5). Ab Basis Plus ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Schiffsführers in dieser Eigenschaft mitversichert (A-1.5 Abs. 1). In der Kasko ist das Führen ohne vorgeschriebenen Ausweis ausgeschlossen (A-6.2 b). Für die Probefahrt heißt das: Lassen Sie sich den Ausweis zeigen, halten Sie in einer kurzen Vereinbarung fest, wer fährt und wer Selbstbehalt und Rabattnachteil trägt, und bleiben Sie in dem Fahrtgebiet, das die Polizze des Eigners abdeckt.
Zum Merken
Vor der Übergabe
gelten die Polizzen des Verkäufers
Am Steuer
zählt, wer fährt und ob er den Ausweis hat
Zuerst den Ausweis zeigen lassen, dann eine Zeile Vereinbarung, dann ablegen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Schützt mich bei der Probefahrt schon meine eigene Polizze?
Meist nicht. Ihre Polizze für das neue Boot beginnt mit dem vereinbarten Datum, in der Regel zur Übergabe. Bei der Probefahrt gelten die Verträge des Verkäufers, fragen Sie deshalb vorher, welche das sind.
Wer trägt den Selbstbehalt, wenn ich bei der Probefahrt einen Schaden mache?
Das klärt am besten eine schriftliche Vereinbarung vor dem Ablegen. Üblich ist, dass der Interessent dem Eigner Selbstbehalt und Nachteil aus der Rückstufung ersetzt. Ohne Vereinbarung wird darüber gestritten.
Darf ich ohne Befähigungsausweis ans Steuer?
Nur wenn für dieses Boot und dieses Gewässer keiner vorgeschrieben ist. Sonst verstoßen Sie gegen die Vorschriften, und in vielen Bedingungswerken entfällt im Schadenfall die Leistung ganz oder teilweise.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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