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Beifahrer auf dem Jetski verletzt: Wer zahlt?
Kurze Antwort
Fällt der Beifahrer vom Jetski und verletzt sich, haftet der Fahrer, wenn ihn ein Verschulden trifft. Dann ist die Haftpflicht des Jetskis gefragt, ohne Verschulden trägt der Gast seinen Schaden selbst.
Der Beifahrer auf einem Jetski hat wenig Halt: einen Haltegurt und den Fahrer vor sich. Eine enge Kurve, ein Sprung über die Welle oder abruptes Gaswegnehmen genügen, und er landet im Wasser. Meist bleibt es beim Schreck. Ernst wird es, wenn der Gast gegen das Fahrzeug prallt, ein anderes Boot in der Nähe ist oder er hinter dem Heck in den Strahl der Jetpumpe gerät. Die Hersteller warnen in ihren Betriebsanleitungen ausdrücklich vor schweren Verletzungen durch diesen Strahl und raten Mitfahrern zu einer eng anliegenden Neoprenhose.
Rechtlich entscheidet das Verschulden. Hat der Fahrer eine Sorgfaltspflicht verletzt, etwa zu schnell nahe an anderen gefahren, mehr Personen mitgenommen als zugelassen oder den Gast nicht eingewiesen, kann der Verletzte nach österreichischem Schadenersatzrecht Ersatz und Schmerzengeld verlangen, auch unter Freunden oder in der Familie. Dafür ist die Haftpflicht des Jetskis da. Achten Sie in der Polizze darauf, ob Ansprüche von Mitfahrern eingeschlossen sind und ob Angehörige im gemeinsamen Haushalt ausgenommen werden. Auch der Sozialversicherungsträger des Verletzten kann sich seine Kosten beim Verursacher zurückholen.
Trifft den Fahrer kein Verschulden, zahlt die Haftpflicht nichts, und der Beifahrer bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hier hilft eine private Unfallversicherung, die ohne Schuldfrage leistet, denn Freizeitunfälle sind von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst. Vor der ersten Runde mit Gast gehören deshalb zwei Minuten Einweisung dazu: Schwimmweste an, am Gurt oder am Fahrer festhalten, Füße in die Mulden, nach einem Sturz vom Heck wegschwimmen. Die Notstoppleine gehört ans Handgelenk oder an die Weste des Fahrers, und mehr Personen als vom Hersteller zugelassen fahren nie mit.
Zum Merken
Verschulden
dann zahlt die Haftpflicht des Jetskis
Kein Verschulden
dann hilft nur die private Unfallversicherung
Die kurze Einweisung schützt Beifahrer und Fahrer zugleich.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Haftet der Fahrer, wenn der Beifahrer vom Jetski fällt?
Nur bei einer Sorgfaltswidrigkeit, etwa riskanter Fahrweise, zu vielen Personen an Bord oder fehlender Einweisung. Ein Sturz ohne solches Verschulden begründet keinen Schadenersatz.
Sind Mitfahrer in der Jetski-Haftpflicht mitversichert?
Ansprüche von Mitfahrern sind häufig eingeschlossen, Ausnahmen gibt es oft für Angehörige im gemeinsamen Haushalt. Schauen Sie in Ihre Polizze oder fragen Sie Ihren Versicherer.
Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Sturz vom Jetski?
Nein, Freizeitunfälle sind dort nicht erfasst. Die Krankenversicherung übernimmt die Behandlung, für bleibende Folgen braucht es eine private Unfallversicherung.
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