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DONAU Klausel: die Bedingungen im Volltext

Klausel 49B der DONAU für einen fest aufgestellten Wohnwagen in der Eigenheim- oder Haushaltversicherung: Sturmschutz nur bei Fundament oder vier Stahlseilen, Wohnwagen und Inhalt nur auf dem Versicherungsgrundstück versichert.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbare Objekte (Wohnwagen, Wohnanhänger, Klappanhänger, Mobilheim, Tiny House auf Rädern)ja„Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt, als sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.“Klausel 49B, Seite 1
Zulassung zum Straßenverkehr nötig oder auch abgemeldete Wohnwagen versicherbarnicht geregelt
Höchstalter des Wohnwagens bei Abschluss (Jahre ab Erstzulassung)nicht geregelt
Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht für den Anhänger (pauschal)nicht geregelt
Haftpflicht des Gespanns: Regelung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug (Ausgleich, Mitversicherung über das Zugfahrzeug)nicht geregelt
Ruheversicherung bei Abmeldung oder außerhalb der Saison (Dauer in Monaten)nicht geregelt
Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen möglichnicht geregelt
Gelegentliche Vermietung an Dritte erlaubtnicht geregelt
Geltungsbereich (Europa, EU mit Türkei, Mittelmeeranrainer, nur Inland für Dauercamping)nicht geregelt

Teil- und Vollkasko des Wohnwagens

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand und Explosion, auch durch die Gasanlagenicht geregelt
Diebstahl des ganzen Wohnwagens, auch abgekuppelt und abgestelltnicht geregelt
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„Bei Mangel dieser Sicherungen werden Schäden durch Sturm nur insoweit vergütet, als sie hiedurch weder in ihrer Entstehung noch in ihrem Ausmaß erleichtert wurden.“Klausel 49B, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben, umstürzende Bäume)nicht geregelt
Glasbruch einschließlich Kunststofffenster und Dachhaubennicht geregelt
Tierbiss an Kabeln und Leitungen samt Folgeschädennicht geregelt
Unfallschäden am Wohnwagen, auch beim Rangieren und Abkuppeln (Vollkasko)nicht geregelt
Mut- und böswillige Beschädigung durch Drittenicht geregelt
Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Monate oder Jahre ab Erstzulassung)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Feuchtigkeit, Undichtigkeit und Fäulnis des Aufbaus ausgeschlossennicht geregelt

Vorzelt, Anbauten und Zubehör

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorzelt, Sonnendach und Reisevorzeltnicht geregelt
Dauerstandzelt nur versichert, wenn winter- und sturmfest (Voraussetzung)nicht geregelt
Sturmschäden am Vorzelt mitversichert (Windstärke, Ausschluss bei Reisevorzelten)nicht geregelt
Markise und Kurbelmarkisenicht geregelt
Feste Anbauten auf dem Stellplatz (Schutzdach, Holzvorbau, Terrasse, Carport, Zaun)nicht geregelt
Fest eingebaute Wohnausstattung (Küche, Kühlschrank, Heizung, Sanitär)nicht geregelt
Nachträglich eingebautes Zubehör (Wertgrenze ohne Anmeldung)nicht geregelt
Rangierhilfe (Mover), Satellitenanlage und Solaranlagenicht geregelt
Gasflaschen, Gasanlage und Gasprüfung als Voraussetzungnicht geregelt
Wasser aus Tanks und Leitungen sowie Frostschädennicht geregelt

Inhalt und Camping-Hausrat

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Persönlicher Inhalt im Wohnwagen und Vorzelt versichertja, bis zur Versicherungssumme„Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt“Klausel 49B, Seite 1
Versicherungssumme für den Inhaltnicht geregelt
Inhalt im Vorzelt (eigene Grenze)nicht geregelt
Wertsachen, Bargeld und Schmuck (Grenze)nicht geregelt
Unterhaltungs- und mobile Elektronik (Fernseher, Laptop, Kamera)nicht geregelt
Fahrräder und E-Bikes am Stellplatz oder auf dem Trägernicht geregelt
Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Wohnwagennicht geregelt
Einfacher Diebstahl aus dem Vorzelt oder vom Stellplatznicht geregelt
Nachtzeitklausel oder Pflicht zum Abstellen auf bewachtem Platznicht geregelt
Inhalt im Winterlager mitversichertnicht geregelt

Dauercamping und Stellplatz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Dauercamping auf festem Stellplatz versicherbarja„auf einem Fundament (oder Sockel) so aufzustellen und mit diesem fest zu verbinden, dass er von einem Sturm nicht unterfangen werden kann“Klausel 49B lit. a, Seite 1
Schutz nur auf offiziellem Campingplatz oder umfriedetem Grundstückja„Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt, als sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.“Klausel 49B, Seite 1
Stellplatz nur im Inland oder in bestimmten Ländernnicht geregelt
Feuer, Blitz und Explosion am Stellplatz (Gebäudeart, Neuwert)nicht geregelt
Haftpflicht als Inhaber des Stellplatzes und des abgestellten Wohnwagensnicht geregelt
Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse am Stellplatznicht geregelt
Folgen längerer Unbewohntheit (Frist in Tagen, Winterpause)nicht geregelt
Räumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach einem Schadennicht geregelt

Hilfe unterwegs

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe für den Wohnwagen (auch ohne Defekt am Zugfahrzeug)nicht geregelt
Abschleppen und Bergen des Wohnwagens (Grenze in Euro)nicht geregelt
Rücktransport des Wohnwagens, wenn das Zugfahrzeug ausfälltnicht geregelt
Übernachtungskosten bei Ausfall des Wohnwagensnicht geregelt

Vertrag, Pflichten und Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Teilkaskonicht geregelt
Selbstbeteiligung in der Vollkaskonicht geregelt
Selbstbeteiligung im Inhalts- und Dauercamperschutznicht geregelt
Vorgeschriebene Diebstahlsicherung (Deichselschloss, Radkralle, Ortung)ja„mit vier Stahlseilen so zu befestigen, dass der Gefahr des Umstürzens bei einem Sturm erhöhter Widerstand entgegengesetzt wird.“Klausel 49B lit. b, Seite 1
Pflicht zum Unterstellen oder Winterlager auf befestigtem Platznicht geregelt
Unterversicherungsverzicht oder Neuwertsumme mit Anpassungnicht geregelt
Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus für Wohnwagennicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Saisonvertrag, Kündigung nach Schaden)nicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Anhänger unter 750 kg über das Zugfahrzeug und Hinweise zur Versicherungssteuernicht geregelt
Spanien: Caravana unter 750 kg in der Póliza des Zugfahrzeugs (Mitteilungspflicht)nicht geregelt
Spanien: Responsabilidad civil voluntaria für den Remolque über die Pflichtdeckung hinausnicht geregelt
Spanien: Riesgos extraordinarios über das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) DONAU Klausel Wohnwagenversicherung

Volltext aufklappen: DONAU Klausel 49B (Wohnwagen)
[Seite 1] 49B - WOHNWAGEN Der Wohnwagen ist entweder a) auf einem Fundament (oder Sockel) so aufzustellen und mit diesem fest zu verbinden, dass er von einem Sturm nicht unterfangen werden kann oder b) mit vier Stahlseilen so zu befestigen, dass der Gefahr des Umstürzens bei einem Sturm erhöhter Widerstand entgegengesetzt wird. Bei Mangel dieser Sicherungen werden Schäden durch Sturm nur insoweit vergütet, als sie hiedurch weder in ihrer Entstehung noch in ihrem Ausmaß erleichtert wurden. Bei Eigenheimversicherungen gilt diese Bestimmung sowohl für die Sturmschadenversicherung des Wohnwagens als auch auf das im Rahmen der Haushaltversicherung eingeschlossene Sturmschadenrisiko (Art. 2, Pkt. 2 der Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen), soweit diese Sparten versichert sind. Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt, als sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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