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DONAU Klausel: die Bedingungen im Volltext
Klausel 49B der DONAU für einen fest aufgestellten Wohnwagen in der Eigenheim- oder Haushaltversicherung: Sturmschutz nur bei Fundament oder vier Stahlseilen, Wohnwagen und Inhalt nur auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherbare Objekte (Wohnwagen, Wohnanhänger, Klappanhänger, Mobilheim, Tiny House auf Rädern) | ja | „Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt, als sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.“ | Klausel 49B, Seite 1 |
| Zulassung zum Straßenverkehr nötig oder auch abgemeldete Wohnwagen versicherbar | nicht geregelt | ||
| Höchstalter des Wohnwagens bei Abschluss (Jahre ab Erstzulassung) | nicht geregelt | ||
| Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht für den Anhänger (pauschal) | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht des Gespanns: Regelung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug (Ausgleich, Mitversicherung über das Zugfahrzeug) | nicht geregelt | ||
| Ruheversicherung bei Abmeldung oder außerhalb der Saison (Dauer in Monaten) | nicht geregelt | ||
| Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen möglich | nicht geregelt | ||
| Gelegentliche Vermietung an Dritte erlaubt | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Europa, EU mit Türkei, Mittelmeeranrainer, nur Inland für Dauercamping) | nicht geregelt |
Teil- und Vollkasko des Wohnwagens
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand und Explosion, auch durch die Gasanlage | nicht geregelt | ||
| Diebstahl des ganzen Wohnwagens, auch abgekuppelt und abgestellt | nicht geregelt | ||
| Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei Mangel dieser Sicherungen werden Schäden durch Sturm nur insoweit vergütet, als sie hiedurch weder in ihrer Entstehung noch in ihrem Ausmaß erleichtert wurden.“ | Klausel 49B, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben, umstürzende Bäume) | nicht geregelt | ||
| Glasbruch einschließlich Kunststofffenster und Dachhauben | nicht geregelt | ||
| Tierbiss an Kabeln und Leitungen samt Folgeschäden | nicht geregelt | ||
| Unfallschäden am Wohnwagen, auch beim Rangieren und Abkuppeln (Vollkasko) | nicht geregelt | ||
| Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte | nicht geregelt | ||
| Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Monate oder Jahre ab Erstzulassung) | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Feuchtigkeit, Undichtigkeit und Fäulnis des Aufbaus ausgeschlossen | nicht geregelt |
Vorzelt, Anbauten und Zubehör
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vorzelt, Sonnendach und Reisevorzelt | nicht geregelt | ||
| Dauerstandzelt nur versichert, wenn winter- und sturmfest (Voraussetzung) | nicht geregelt | ||
| Sturmschäden am Vorzelt mitversichert (Windstärke, Ausschluss bei Reisevorzelten) | nicht geregelt | ||
| Markise und Kurbelmarkise | nicht geregelt | ||
| Feste Anbauten auf dem Stellplatz (Schutzdach, Holzvorbau, Terrasse, Carport, Zaun) | nicht geregelt | ||
| Fest eingebaute Wohnausstattung (Küche, Kühlschrank, Heizung, Sanitär) | nicht geregelt | ||
| Nachträglich eingebautes Zubehör (Wertgrenze ohne Anmeldung) | nicht geregelt | ||
| Rangierhilfe (Mover), Satellitenanlage und Solaranlage | nicht geregelt | ||
| Gasflaschen, Gasanlage und Gasprüfung als Voraussetzung | nicht geregelt | ||
| Wasser aus Tanks und Leitungen sowie Frostschäden | nicht geregelt |
Inhalt und Camping-Hausrat
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Persönlicher Inhalt im Wohnwagen und Vorzelt versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt“ | Klausel 49B, Seite 1 |
| Versicherungssumme für den Inhalt | nicht geregelt | ||
| Inhalt im Vorzelt (eigene Grenze) | nicht geregelt | ||
| Wertsachen, Bargeld und Schmuck (Grenze) | nicht geregelt | ||
| Unterhaltungs- und mobile Elektronik (Fernseher, Laptop, Kamera) | nicht geregelt | ||
| Fahrräder und E-Bikes am Stellplatz oder auf dem Träger | nicht geregelt | ||
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Wohnwagen | nicht geregelt | ||
| Einfacher Diebstahl aus dem Vorzelt oder vom Stellplatz | nicht geregelt | ||
| Nachtzeitklausel oder Pflicht zum Abstellen auf bewachtem Platz | nicht geregelt | ||
| Inhalt im Winterlager mitversichert | nicht geregelt |
Dauercamping und Stellplatz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Dauercamping auf festem Stellplatz versicherbar | ja | „auf einem Fundament (oder Sockel) so aufzustellen und mit diesem fest zu verbinden, dass er von einem Sturm nicht unterfangen werden kann“ | Klausel 49B lit. a, Seite 1 |
| Schutz nur auf offiziellem Campingplatz oder umfriedetem Grundstück | ja | „Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt, als sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.“ | Klausel 49B, Seite 1 |
| Stellplatz nur im Inland oder in bestimmten Ländern | nicht geregelt | ||
| Feuer, Blitz und Explosion am Stellplatz (Gebäudeart, Neuwert) | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht als Inhaber des Stellplatzes und des abgestellten Wohnwagens | nicht geregelt | ||
| Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse am Stellplatz | nicht geregelt | ||
| Folgen längerer Unbewohntheit (Frist in Tagen, Winterpause) | nicht geregelt | ||
| Räumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach einem Schaden | nicht geregelt |
Hilfe unterwegs
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pannen- und Unfallhilfe für den Wohnwagen (auch ohne Defekt am Zugfahrzeug) | nicht geregelt | ||
| Abschleppen und Bergen des Wohnwagens (Grenze in Euro) | nicht geregelt | ||
| Rücktransport des Wohnwagens, wenn das Zugfahrzeug ausfällt | nicht geregelt | ||
| Übernachtungskosten bei Ausfall des Wohnwagens | nicht geregelt |
Vertrag, Pflichten und Selbstbeteiligung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung im Inhalts- und Dauercamperschutz | nicht geregelt | ||
| Vorgeschriebene Diebstahlsicherung (Deichselschloss, Radkralle, Ortung) | ja | „mit vier Stahlseilen so zu befestigen, dass der Gefahr des Umstürzens bei einem Sturm erhöhter Widerstand entgegengesetzt wird.“ | Klausel 49B lit. b, Seite 1 |
| Pflicht zum Unterstellen oder Winterlager auf befestigtem Platz | nicht geregelt | ||
| Unterversicherungsverzicht oder Neuwertsumme mit Anpassung | nicht geregelt | ||
| Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus für Wohnwagen | nicht geregelt | ||
| Laufzeit und Kündigung (Saisonvertrag, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich und Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Österreich: Anhänger unter 750 kg über das Zugfahrzeug und Hinweise zur Versicherungssteuer | nicht geregelt | ||
| Spanien: Caravana unter 750 kg in der Póliza des Zugfahrzeugs (Mitteilungspflicht) | nicht geregelt | ||
| Spanien: Responsabilidad civil voluntaria für den Remolque über die Pflichtdeckung hinaus | nicht geregelt | ||
| Spanien: Riesgos extraordinarios über das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- DONAU Klausel 49B (Wohnwagen) Fassung: Klausel 49B, ohne Datum Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.