Versicherungsmakler / Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltsanierungskostenversicherung / Bedingungsarchiv Umwelthaftpflicht
VLV Umweltsanierungskostenversicherung: die Bedingungen im Volltext
Umweltsanierungskostenversicherung als Besondere Bedingung H566 zur Betriebshaftpflicht nach B-UHG, nur Störfälle, Schäden auf eigenem Grund mitversichert, Summe 25 Prozent der Umweltpauschale höchstens 500.000 Euro, Selbstbehalt 10 Prozent mindestens 500 höchstens 50.000 Euro, Österreich, Deutschland, Liechtenstein und Schweiz.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 61 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme der Umwelthaftpflicht (privatrechtliche Ansprüche Dritter) je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Versicherungssumme der Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht) je Versicherungsfall | ja, bis 500.000 € | „trägt die Versicherungssumme im Rahmen der Pau- schalversicherungssumme für Umweltstörung 25 % davon, max. jedoch EUR 500.000“ | Pkt. 6.1, Seite 2 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | „für die innerhalb eines Versicherungsjahres“ | Pkt. 6.2, Seite 2 |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (nicht nur als Baustein der Betriebshaftpflicht) | nein | „Bestimmungen in den Allgemeinen Bedingungen für die Haft- pflichtversicherung (AHVB)“ | Präambel, Seite 1 |
| Zugrunde liegendes Musterwerk (Deutschland UHV-Modell oder AVB USV des GDV, Österreich Musterbedingungen des VVO zur USKV, Spanien Póliza del Pool Español de Riesgos Medioambientales) | ja | „Gefahrenklasse 4 der unverbindlichen Risikoeinstufung des VVÖ für die USKV“ | Pkt. 3, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | 500 € | „10 % des Schadens, mindestens EUR 500,--, max. EUR 50.000“ | Pkt. 6.3, Seite 2 |
| Örtlicher Geltungsbereich (Inland, EU und EWR, weltweit) | ja | „wenn der Umweltschaden in Österreich, Deutschland, Liechten- stein und/oder der Schweiz eingetreten ist“ | Pkt. 7, Seite 2 |
| Als Deckungsvorsorge oder garantía financiera nach Gesetz geeignet (Spanien Ley 26/2007 Art. 24, sonst ausdrücklich genannte Nachweisfunktion) | nicht geregelt |
Versicherte Anlagen und Risiken
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Anlagen zur Lagerung gewässer- oder umweltgefährlicher Stoffe (WHG-Anlagen, Tanks, Lager) | nicht geregelt | ||
| Anlagen nach Anhang 1 Umwelthaftungsgesetz (genehmigungsbedürftige Anlagen, Deutschland UmweltHG, Österreich B-UHG Anhang 1, Spanien Anexo III Ley 26/2007) | nicht geregelt | ||
| Sonstige genehmigungs- oder meldepflichtige Anlagen (Abwasser, Emissionen, BImSchG) | nicht geregelt | ||
| Abwasseranlagen und Einleitungen | nein | „ohne Leckkontrolle, Abwasserreinigungs- anlagen, Kläranlagen und Abfallbehand- lungsanlagen.“ | Pkt. 10.1.4, Seite 3 |
| Umwelt-Regressrisiko: Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Wartung von Anlagen für Dritte | ja, bis zur Versicherungssumme | „besteht auch ohne Vorliegen eines Störfalles“ | Pkt. 1.3, Seite 1 |
| Umwelt-Restrisiko (alle übrigen Umwelteinwirkungen, die keiner Anlagenposition zugeordnet sind) | nicht geregelt | ||
| Transport gefährlicher Stoffe und Abfälle (außerhalb des Betriebsgrundstücks) | nicht geregelt | ||
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Anlagen oder Tätigkeiten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Abweichend von Art. 2, Pkt. 1 AHVB sind neue Betriebsstätten“ | Pkt. 3, Seite 1 |
| Versichert sind nur die im Versicherungsschein ausdrücklich deklarierten Anlagen (Enumerationsprinzip) | nicht geregelt |
Umwelthaftpflicht (Ansprüche Dritter)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser | nicht geregelt | ||
| Vermögensschäden infolge Umwelteinwirkung (auch ohne vorausgehenden Sachschaden, soweit versichert) | nicht geregelt | ||
| Deckung der Gefährdungshaftung (Deutschland UmweltHG und § 89 WHG, Österreich ABGB und Wasserrechtsgesetz, Spanien Código Civil) | nicht geregelt | ||
| Allmähliche Umwelteinwirkung (nicht nur plötzlicher, unfallartiger Störfall) | nicht geregelt | ||
| Rettungskosten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens) | nicht geregelt | ||
| Schäden am eigenen Grundstück oder eigenen Gewässer des Versicherungsnehmers (Sanierung eigenes Erdreich) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unbegründeter Ansprüche und Kosten des Rechtsstreits | nicht geregelt |
Umweltschadensversicherung (Sanierungspflicht)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Biodiversität) | ja, bis zur Versicherungssumme | „eine Schädigung geschützter Arten und na- türlicher Lebensräume“ | Pkt. 1.1.1, Seite 1 |
| Schädigung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | „eine Schädigung der Gewässer und“ | Pkt. 1.1.1, Seite 1 |
| Schädigung des Bodens | ja, bis zur Versicherungssumme | „eine Schädigung des Bodens.“ | Pkt. 1.1.1, Seite 1 |
| Umweltschäden auf eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücken (Zusatzbaustein 1 der AVB USV) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Abweichend von Art. 7, Pkt. 6 AHVB besteht Versiche- rungsschutz für Schäden an geschützten Arten“ | Pkt. 1.4, Seite 1 |
| Schäden an Grundwasser und Gewässern auf eigenem Grundstück (Zusatzbaustein 2 der AVB USV) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Abweichend von Art. 7, Pkt. 6 AHVB besteht Versiche- rungsschutz für Schäden an geschützten Arten“ | Pkt. 1.4, Seite 1 |
| Primäre Sanierung (Wiederherstellung des Ausgangszustands) | ja, bis zur Versicherungssumme | „eine „primäre Sanierung“, d.h. Sanierungsmaßnah- men“ | Pkt. 4.1, Seite 2 |
| Ergänzende und Ausgleichssanierung (Ersatzflächen, zwischenzeitliche Verluste) | ja, bis 500.000 € | „des Versicherers für die Ausgleichssanierung ist im Rahmen der Versicherungssumme mit maximal EUR 500.000“ | Pkt. 5.3, Seite 1 |
| Vermeidungskosten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens (Gefahrenabwehr, auch ohne eingetretenen Schaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | „die über die not- wendigen Rettungskosten gemäß Art. 5, Pkt. 5 AHVB hinausgehen.“ | Pkt. 10.2, Seite 2 |
| Kosten der Behörde, Gutachter und Verfahren (Verwaltungsverfahren, Ersatzvornahme) | ja, bis zur Versicherungssumme | „die Kosten der Feststellung und der Abwehr“ | Pkt. 1.1.2, Seite 1 |
| Deckung für Umweltschäden in anderen EU-Staaten nach deren Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG | ja, bis zur Versicherungssumme | „Deutschland, Liechtenstein und/oder der Schweiz bezieht.“ | Pkt. 7, Seite 2 |
| Deckung über das Gesetz hinaus (Schäden an nicht geschützten Arten oder Flächen, soweit vereinbart) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Schäden aus dem bestimmungsgemäßen Normalbetrieb (unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen) | ja | „Somit besteht insbesondere kein Versicherungsschutz“ | Pkt. 1.2, Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen, behördliche Auflagen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht oder bekannt waren (Altlasten) | ja | „ist, ist nur dann versichert, wenn sich dieser Vorfall frühestens zwei Jahre vor Abschluss des Versicherungsvertrages ereignet“ | Pkt. 8, Seite 2 |
| Ausschluss bei unterlassener Wartung oder Instandhaltung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gentechnisch veränderter Organismen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Deponien und Abfallentsorgungsanlagen | ja | „Anlagen zur Zwischenlagerung von gefähr- lichen Abfällen und aus der Endlagerung (Deponierung) von Abfällen jeder Art“ | Pkt. 10.1.4, Seite 3 |
| Ausschluss Asbest und asbesthaltiger Stoffe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Klimaschäden und Treibhausgasen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Terror) | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Versicherungsfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Definition des Versicherungsfalls (Feststellung des Schadens, Schadenereignis, Anspruchserhebung) | ja | „die erste nachprüfbare Feststellung eines Um- weltschadens gemäß Pkt. 1“ | Pkt. 2.1, Seite 1 |
| Rückwärtsdeckung für Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach festgestellt wurden | ja, bis zur Versicherungssumme | „ist, ist nur dann versichert, wenn sich dieser Vorfall frühestens zwei Jahre vor Abschluss des Versicherungsvertrages ereignet“ | Pkt. 8, Seite 2 |
| Nachhaftung nach Vertragsende (Dauer in Jahren wörtlich) | ja, bis zur Versicherungssumme | „des Versicherungsschutzes oder spätestens zwei Jahre danach festgestellt wird“ | Pkt. 8, Seite 2 |
| Pflicht zu wiederkehrenden Prüfungen und Wartung der Anlagen | ja | „zusätzlich sind umweltgefährdende Anlagen und sons- tige umweltgefährdende Einrichtungen fachmännisch zu warten“ | Pkt. 9.3, Seite 2 |
| Pflicht zur Anzeige von Änderungen der Anlagen oder des Risikos | nicht geregelt | ||
| Anzeigefrist für Schadenereignisse und behördliche Verfahren | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Umweltrisikoanalyse oder zum Nachweis eines Umweltmanagements | nicht geregelt | ||
| Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung (Quote wörtlich) | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragsgrundlage (Lohnsumme, Umsatz, Anlagen, Wassergefährdungsklasse) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht beider Seiten nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Beitragsangleichung oder Prämienanpassung während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Update-Klausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Risiko im Mitversicherungspool (Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Fondo de Compensación de Daños Medioambientales des Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt | ||
| Zusätzliche Deckung der zivilrechtlichen Haftung für Verschmutzung (responsabilidad civil por contaminación) im selben Vertrag | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
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rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Vertrieb
- über eigene Vertreter
- Bedingungen zur USKV Fassung: Besondere Bedingung Nr. H566 (Fassung 2009), Kennzahl 60/H566/091101 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) VLV Umweltsanierungskostenversicherung Umwelthaftpflicht