Versicherungsmakler / Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltsanierungskostenversicherung / Bedingungsarchiv Umwelthaftpflicht
Allianz Sachschäden durch Umweltstörung: die Bedingungen im Volltext
Einschluss der Sachschäden durch Umweltstörung nach Art. 6 AHVB in die Betriebshaftpflicht mit einer Versicherungssumme von 750.000 Euro; Vorschäden nur anteilig.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 61 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme der Umwelthaftpflicht (privatrechtliche Ansprüche Dritter) je Versicherungsfall | ja, bis 750.000 € | „Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme EUR 750.000,00.“ | Pkt. 3, Seite 1 |
| Versicherungssumme der Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht) je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung je Versicherungsjahr) | nicht geregelt | ||
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (nicht nur als Baustein der Betriebshaftpflicht) | nein | „Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.“ | Pkt. 1, Seite 1 |
| Zugrunde liegendes Musterwerk (Deutschland UHV-Modell oder AVB USV des GDV, Österreich Musterbedingungen des VVO zur USKV, Spanien Póliza del Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Örtlicher Geltungsbereich (Inland, EU und EWR, weltweit) | nicht geregelt | ||
| Als Deckungsvorsorge oder garantía financiera nach Gesetz geeignet (Spanien Ley 26/2007 Art. 24, sonst ausdrücklich genannte Nachweisfunktion) | nicht geregelt |
Versicherte Anlagen und Risiken
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Anlagen zur Lagerung gewässer- oder umweltgefährlicher Stoffe (WHG-Anlagen, Tanks, Lager) | nicht geregelt | ||
| Anlagen nach Anhang 1 Umwelthaftungsgesetz (genehmigungsbedürftige Anlagen, Deutschland UmweltHG, Österreich B-UHG Anhang 1, Spanien Anexo III Ley 26/2007) | nicht geregelt | ||
| Sonstige genehmigungs- oder meldepflichtige Anlagen (Abwasser, Emissionen, BImSchG) | nicht geregelt | ||
| Abwasseranlagen und Einleitungen | nicht geregelt | ||
| Umwelt-Regressrisiko: Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Wartung von Anlagen für Dritte | nicht geregelt | ||
| Umwelt-Restrisiko (alle übrigen Umwelteinwirkungen, die keiner Anlagenposition zugeordnet sind) | nicht geregelt | ||
| Transport gefährlicher Stoffe und Abfälle (außerhalb des Betriebsgrundstücks) | nicht geregelt | ||
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Anlagen oder Tätigkeiten | nicht geregelt | ||
| Versichert sind nur die im Versicherungsschein ausdrücklich deklarierten Anlagen (Enumerationsprinzip) | nicht geregelt |
Umwelthaftpflicht (Ansprüche Dritter)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.“ | Pkt. 1, Seite 1 |
| Vermögensschäden infolge Umwelteinwirkung (auch ohne vorausgehenden Sachschaden, soweit versichert) | nicht geregelt | ||
| Deckung der Gefährdungshaftung (Deutschland UmweltHG und § 89 WHG, Österreich ABGB und Wasserrechtsgesetz, Spanien Código Civil) | nicht geregelt | ||
| Allmähliche Umwelteinwirkung (nicht nur plötzlicher, unfallartiger Störfall) | nicht geregelt | ||
| Rettungskosten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens) | nicht geregelt | ||
| Schäden am eigenen Grundstück oder eigenen Gewässer des Versicherungsnehmers (Sanierung eigenes Erdreich) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unbegründeter Ansprüche und Kosten des Rechtsstreits | nicht geregelt |
Umweltschadensversicherung (Sanierungspflicht)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Biodiversität) | nicht geregelt | ||
| Schädigung von Gewässern | nicht geregelt | ||
| Schädigung des Bodens | nicht geregelt | ||
| Umweltschäden auf eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücken (Zusatzbaustein 1 der AVB USV) | nicht geregelt | ||
| Schäden an Grundwasser und Gewässern auf eigenem Grundstück (Zusatzbaustein 2 der AVB USV) | nicht geregelt | ||
| Primäre Sanierung (Wiederherstellung des Ausgangszustands) | nicht geregelt | ||
| Ergänzende und Ausgleichssanierung (Ersatzflächen, zwischenzeitliche Verluste) | nicht geregelt | ||
| Vermeidungskosten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens (Gefahrenabwehr, auch ohne eingetretenen Schaden) | nicht geregelt | ||
| Kosten der Behörde, Gutachter und Verfahren (Verwaltungsverfahren, Ersatzvornahme) | nicht geregelt | ||
| Deckung für Umweltschäden in anderen EU-Staaten nach deren Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG | nicht geregelt | ||
| Deckung über das Gesetz hinaus (Schäden an nicht geschützten Arten oder Flächen, soweit vereinbart) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Schäden aus dem bestimmungsgemäßen Normalbetrieb (unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen, behördliche Auflagen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht oder bekannt waren (Altlasten) | ja | „besteht Versicherungsschutz, in Abänderung der Art. 1, Pkt. 2 bzw. Art. 6 AHVB nur für den Teil des Schadens, für den der Versicherungsnehmer nachweist, dass er auf Umweltstörungen zurückzuführen ist, die erst nach Beginn dieses Vertrages“ | Pkt. 2, Seite 1 |
| Ausschluss bei unterlassener Wartung oder Instandhaltung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gentechnisch veränderter Organismen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Deponien und Abfallentsorgungsanlagen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Asbest und asbesthaltiger Stoffe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Klimaschäden und Treibhausgasen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Terror) | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Versicherungsfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Definition des Versicherungsfalls (Feststellung des Schadens, Schadenereignis, Anspruchserhebung) | nicht geregelt | ||
| Rückwärtsdeckung für Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach festgestellt wurden | nein | „nur für den Teil des Schadens, für den der Versicherungsnehmer nachweist, dass er auf Umweltstörungen zurückzuführen ist, die erst nach Beginn dieses Vertrages“ | Pkt. 2, Seite 1 |
| Nachhaftung nach Vertragsende (Dauer in Jahren wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu wiederkehrenden Prüfungen und Wartung der Anlagen | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Anzeige von Änderungen der Anlagen oder des Risikos | nicht geregelt | ||
| Anzeigefrist für Schadenereignisse und behördliche Verfahren | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Umweltrisikoanalyse oder zum Nachweis eines Umweltmanagements | nicht geregelt | ||
| Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung (Quote wörtlich) | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragsgrundlage (Lohnsumme, Umsatz, Anlagen, Wassergefährdungsklasse) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht beider Seiten nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Beitragsangleichung oder Prämienanpassung während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Update-Klausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Risiko im Mitversicherungspool (Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Fondo de Compensación de Daños Medioambientales des Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt | ||
| Zusätzliche Deckung der zivilrechtlichen Haftung für Verschmutzung (responsabilidad civil por contaminación) im selben Vertrag | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen Umweltstörung (BesBed 0106) Fassung: Besondere Bedingung Nr. 0106 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Allianz Sachschäden durch Umweltstörung Umwelthaftpflicht