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Allianz Straf-für Unternehmen: die Bedingungen im Volltext
Besondere Bedingung zum Rechtsschutzvertrag für Betrieb, gesetzliche Vertreter und alle Arbeitnehmer mit Vorsatzdeckung außer Verbrechen, Vorerhebungen bis 20 Prozent der Summe, Europa als Geltungsbereich und fünf Jahren Nachhaftung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | laut Polizze | „Die Höchstgrenze der vom Versicherer in einem Versicherungsfall für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen zu erbringenden Leistungen bildet die im Zeitpunkt des Versicherungsfalles laut Vertrag gültige Versicherungssumme.“ | 6.3.1, Seite 3 |
| Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahresmaximierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer leistet für die innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle höchstens ein Mal die jeweils im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.“ | 6.3.3, Seite 3 |
| Eigenständiger Spezial-Straf-Rechtsschutz (nicht nur Ausschnittsdeckung in Haftpflicht oder D&O) | ja | „gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der Allianz Elementar Vers.-AG (ARB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG), Artikel 1 bis 16 mit Ausnahme des Artikels 7.“ | 1., Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, Ausschluss USA und Kanada) | ja | „Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren“ | 5., Seite 2 |
| Verfahren vor ausländischen Behörden und Gerichten mitversichert | ja | „wenn auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in diesem Geltungsbereich erfolgt.“ | 5., Seite 2 |
Versicherte Personen und Unternehmen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Unternehmen selbst versichert (Verfahren gegen die Firma, Verbandsgeldbuße, Einziehung) | ja | „Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle rechtlich unselbständigen Niederlassungen“ | 2.1, Seite 1 |
| Geschäftsführer, Vorstände und gesetzliche Vertreter versichert | ja | „deren gesetzliche Vertreter und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG“ | 2.1, Seite 1 |
| Alle Mitarbeiter ohne Namensnennung versichert | ja | „deren gesetzliche Vertreter und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG“ | 2.1, Seite 1 |
| Ausgeschiedene Mitarbeiter und Organe für Taten während ihrer Tätigkeit versichert | ja | „Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten des Versicherungsnehmers ausgeschiedenen Personen für Versicherungsfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Versicherungsnehmer ergeben, sofern der Versicherungsnehmer der Rechtsschutzgewährung zustimmt.“ | 2.3, Seite 1 |
| Aufsichtsrat, Beirat und Beauftragte (Datenschutz, Umwelt, Arbeitssicherheit) versichert | nicht geregelt | ||
| Tochterunternehmen mitversichert | ja | „alle in diesem Vertrag namentlich genannten rechtlich selbständigen Tochter- und Beteiligungsunternehmen in Österreich“ | 2.1, Seite 1 |
| Neu gegründete oder erworbene Tochterunternehmen automatisch mitversichert (Vorsorge) | nicht geregelt | ||
| Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Praktikanten mitversichert | nicht geregelt |
Versicherte Verfahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsvorwurf | ja | „fahrlässigen strafbaren Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens;“ | 3.1.1, Seite 1 |
| Strafverfahren wegen Vorsatzvorwurf (Vergehen und Verbrechen) | ja | „nur vorsätzlich begehbaren strafbaren Handlungen oder Unterlassungen, soweit es sich um kein Verbrechen im Sinne des § 17 StGB handelt;“ | 3.1.3, Seite 1 |
| Auch Verbrechen versichert (nicht nur Vergehen) | nein | „Unter Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, zu verstehen.“ | 3.1.3, Seite 1 |
| Rückzahlungspflicht bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz | ja | „Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer vorläufigen Einstellung des Strafverfahrens oder bei Beendigung des Strafverfahrens aufgrund richterlicher Diversionsmaßnahmen gemäß §§ 90b ff. StPO wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.“ | 3.1, Seite 1 |
| Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) | ja | „vor Verwaltungsbehörden ab der ersten Verfolgungshandlung gegen den Versicherungsnehmer“ | 3.1, Seite 1 |
| Verfahren auf Verbandsgeldbuße oder Unternehmenssanktion (§ 30 OWiG, VbVG, art. 31 bis CP) | nicht geregelt | ||
| Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) mitversichert | nicht geregelt | ||
| Leistung ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens | ja | „bis zur Einleitung eines Strafverfahrens (Erhebung der Anklage, des Strafantrages oder Einleitung einer gerichtlichen Voruntersuchung) notwendigen Kosten der Verteidigung, die im Fall von Vorerhebungen“ | 3.2, Seite 2 |
| Zeugenbeistand für versicherte Personen | ja | „wenn mitversicherte Personen in einem gemäß Pkt. 3.1. oder 3.2. versicherten Verfahren gegen den Versicherungsnehmer als Zeuge vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung angenommen werden muss (Zeugenbeistand);“ | 3.3.3, Seite 2 |
| Firmenbeistand bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Auskunftsersuchen ohne Beschuldigung | nicht geregelt | ||
| Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren | ja | „Disziplinarrechtes,“ | 3.1, Seite 1 |
| Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren | nein | „des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes;“ | 7.1, Seite 3 |
| Umweltstrafverfahren und Umwelt-Bußgeldverfahren | nicht geregelt | ||
| Bußgeldverfahren nach Datenschutzrecht (DSGVO) | nicht geregelt | ||
| Kartellbußgeldverfahren | nein | „aus dem Bereich des Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrechtes sowie Immaterialgüterrechtes“ | 7.1, Seite 4 |
| Verfahren wegen Arbeitsunfall und Arbeitsschutz | nicht geregelt | ||
| Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren | nein | „in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer oder Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ | 7.4, Seite 3 |
| Auslieferungsverfahren | nicht geregelt | ||
| Kosten interner Untersuchungen nach einem Verdacht | nicht geregelt | ||
| Präventive Beratung vor Einleitung eines Verfahrens (Compliance-Beratung, Erstberatung) | ja | „Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber österreichischen Verwaltungsbehörden, um die als unmittelbare Folge eines versicherten Strafverfahrens gemäß Pkt. 3.1. drohende Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu vermeiden;“ | 3.3.2, Seite 2 |
| Kosten als Verletzter, Nebenkläger oder Anzeigeerstatter | ja | „die einem Privatbeteiligten in einem Strafverfahren gemäß Pkt. 3.1. gegen den Versicherungsnehmer entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer diese freiwillig übernimmt und in der Folge das Verfahren eingestellt wird.“ | 6.1.2, Seite 2 |
Kosten und Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vereinbarte Honorare über der gesetzlichen Vergütung (RVG, AHR, Honorarsatz) | nicht geregelt | ||
| Höchster erstatteter Stundensatz des Verteidigers | nicht geregelt | ||
| Mehrere Verteidiger je Verfahren oder Person | nicht geregelt | ||
| Private Sachverständigengutachten | ja | „bis zu einer Höhe von maximal 20% die angemessenen Kosten notwendiger in Abstimmung mit dem Versicherer vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegebener Sachverständigengutachten“ | 6.1.1, Seite 2 |
| Reisekosten von Verteidiger und versicherter Person | nicht geregelt | ||
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt | ||
| Strafkaution als Darlehen | nicht geregelt | ||
| Kosten für Krisen-PR und Reputationsschutz | nicht geregelt | ||
| Alle Instanzen einschließlich Revision und Verfassungsbeschwerde | ja | „wenn bei Verfahren über mehrere Instanzen eine Instanz beendet ist“ | 6.2, Seite 3 |
| Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen werden nicht übernommen | nicht geregelt | ||
| Kosten der Strafvollstreckung und Gnadenverfahren | ja | „Kosten für Strafvollstreckungsverfahren.“ | 6.1.4, Seite 1 |
Zeitlicher Umfang und Wartezeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Wartezeit ab Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Rückwärtsdeckung für Taten vor Vertragsbeginn, soweit bei Abschluss unbekannt | nicht geregelt | ||
| Auslöser des Versicherungsfalls (Einleitung des Verfahrens oder Tatzeitpunkt) | ja | „die erste nach außen in Erscheinung tretende Verfolgungshandlung der zur Strafverfolgung berechtigten Behörde gegen den Versicherungsnehmer;“ | 4.1, Seite 2 |
| Nachmeldefrist nach Vertragsende | ja | „Wird der Deckungsanspruch vom Versicherungsnehmer später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betreffende Risiko geltend gemacht“ | 8., Seite 4 |
| Anschlussdeckung bei Versichererwechsel ohne Lücke | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Abschluss bekannter oder absehbarer Verfahren | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verfahren, die das Unternehmen selbst gegen versicherte Personen betreibt | ja | „es sich um Delikte des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen und umgekehrt sowie für Delikte mitversicherter Personen untereinander handelt.“ | 7.5.3, Seite 4 |
| Ausschluss von Kartell- und Wettbewerbsverfahren | ja | „aus dem Bereich des Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrechtes sowie Immaterialgüterrechtes“ | 7.1, Seite 4 |
| Ausschluss von Steuerstrafverfahren | ja | „des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes;“ | 7.1, Seite 3 |
| Ausschluss von Verkehrsdelikten | ja | „Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängern“ | 7.4, Seite 4 |
| Ausschluss von Verfahren in den USA und Kanada | ja | „Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn)“ | 5., Seite 2 |
| Ausschluss bei Verstoß gegen Sanktionen und Embargos | nicht geregelt |
Vertrag und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Freie Wahl des Verteidigers | nicht geregelt | ||
| Zustimmung des Versicherers vor Honorarvereinbarung nötig | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Verfahrens | nicht geregelt | ||
| Vorschuss auf Verteidigerkosten | nein | „Die Leistung gemäß Art. 6.1. ARB 2003 sowie Pkt. 3.3. ist fällig, sobald der Rechtsvertreter die Angelegenheit endgültig außergerichtlich erledigt hat oder das Verfahren rechtskräftig beendet ist“ | 6.2, Seite 2 |
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Lohnsumme) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | „für sich allein jährlich von jedem Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den Zeitpunkt der Hauptfälligkeit der Prämie gekündigt werden.“ | 10., Seite 4 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Spanien: Defensa penal als Garantie einer D&O- oder Defensa-jurídica-Police statt eigenem Vertrag | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingung 4176 Straf-Rechtsschutz für Unternehmen Fassung: Besondere Bedingung 4176, ohne Datum Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Allianz Straf-für Unternehmen Spezial-Straf-Rechtsschutz