Versicherungsmakler / Spezial-Straf-Rechtsschutz / Bedingungsarchiv Spezial-Straf-Rechtsschutz
Allianz Straf-für Top-Manager: die Bedingungen im Volltext
Straf-Rechtsschutz für den gesetzlichen Vertreter persönlich nach Artikel 19 ARB mit Vorsatzdeckung bei Freispruch, Gesamtsumme je Versicherungsjahr, zehn Prozent Selbstbehalt bei freier Anwaltswahl und Europa als Geltungsbereich.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.
Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.
Wir bereiten Ihren Antrag bei Allianz vor.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an Allianz
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir bereiten ihn bei Allianz vor und melden uns mit den Unterlagen.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | laut Polizze | „im Rahmen der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme“ | 3.2, Seite 1 |
| Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahresmaximierung) | ja | „Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme ist gleichzeitig die Gesamtversicherungssumme für alle in einer Versicherungsperiode eingetretenen Versicherungsfälle.“ | 4., Seite 1 |
| Eigenständiger Spezial-Straf-Rechtsschutz (nicht nur Ausschnittsdeckung in Haftpflicht oder D&O) | ja | „Straf-Rechtsschutz im Rahmen des Artikel 19 ARB 1994 für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden.“ | 3., Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | ja | „Der Versicherungsnehmer trägt von den pro Versicherungsfall entstehenden Kosten einen Selbstbehalt von 10%.“ | 7., Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, Ausschluss USA und Kanada) | ja | „für Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn) oder in einem außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaat eintreten“ | 5., Seite 1 |
| Verfahren vor ausländischen Behörden und Gerichten mitversichert | ja | „wenn auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in diesem Geltungsbereich erfolgt.“ | 5., Seite 1 |
Versicherte Personen und Unternehmen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Unternehmen selbst versichert (Verfahren gegen die Firma, Verbandsgeldbuße, Einziehung) | nein | „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als gegenwärtiger oder ehemaliger gesetzlicher Vertreter der in der Versicherungsurkunde bezeichneten juristischen Person.“ | 2., Seite 1 |
| Geschäftsführer, Vorstände und gesetzliche Vertreter versichert | ja | „in seiner Eigenschaft als gegenwärtiger oder ehemaliger gesetzlicher Vertreter“ | 2., Seite 1 |
| Alle Mitarbeiter ohne Namensnennung versichert | nein | „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als gegenwärtiger oder ehemaliger gesetzlicher Vertreter“ | 2., Seite 1 |
| Ausgeschiedene Mitarbeiter und Organe für Taten während ihrer Tätigkeit versichert | ja | „gegenwärtiger oder ehemaliger gesetzlicher Vertreter“ | 2., Seite 1 |
| Aufsichtsrat, Beirat und Beauftragte (Datenschutz, Umwelt, Arbeitssicherheit) versichert | nein | „Weitere Funktionen des Versicherungsnehmers in anderen Unternehmen sowie Mehrfachfunktionen in Unternehmensgruppen oder im Konzern sind nur versichert, wenn dies besonders vereinbart ist.“ | 2., Seite 1 |
| Tochterunternehmen mitversichert | ja | „Mehrfachfunktionen in Unternehmensgruppen oder im Konzern sind nur versichert, wenn dies besonders vereinbart ist.“ | 2., Seite 1 |
| Neu gegründete oder erworbene Tochterunternehmen automatisch mitversichert (Vorsorge) | nicht geregelt | ||
| Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Praktikanten mitversichert | nein | „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als gegenwärtiger oder ehemaliger gesetzlicher Vertreter“ | 2., Seite 1 |
Versicherte Verfahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsvorwurf | ja | „Straf-Rechtsschutz im Rahmen des Artikel 19 ARB 1994 für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden.“ | 3., Seite 1 |
| Strafverfahren wegen Vorsatzvorwurf (Vergehen und Verbrechen) | ja | „Über den Umfang des Artikel 19.2.2 hinaus besteht Versicherungsschutz auch für vorsätzliche strafbare Handlungen und Unterlassungen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrlässigkeit, ein rechtskräftiger Freispruch oder eine endgültige Einstellung des Strafverfahrens erfolgt.“ | 3.1, Seite 1 |
| Auch Verbrechen versichert (nicht nur Vergehen) | nicht geregelt | ||
| Rückzahlungspflicht bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz | ja | „Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes sind die vom Versicherer allenfalls erbrachten Leistungen“ | 3.1, Seite 1 |
| Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) | ja | „für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden.“ | 3., Seite 1 |
| Verfahren auf Verbandsgeldbuße oder Unternehmenssanktion (§ 30 OWiG, VbVG, art. 31 bis CP) | nicht geregelt | ||
| Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) mitversichert | nicht geregelt | ||
| Leistung ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens | ja | „trägt der Versicherer auch die Kosten des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes für Handlungen, die vor Einleitung eines Strafverfahrens zur Verteidigung des Versicherungsnehmers notwendig sind“ | 3.3, Seite 1 |
| Zeugenbeistand für versicherte Personen | nicht geregelt | ||
| Firmenbeistand bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Auskunftsersuchen ohne Beschuldigung | nicht geregelt | ||
| Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren | nicht geregelt | ||
| Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren | nicht geregelt | ||
| Umweltstrafverfahren und Umwelt-Bußgeldverfahren | nicht geregelt | ||
| Bußgeldverfahren nach Datenschutzrecht (DSGVO) | nicht geregelt | ||
| Kartellbußgeldverfahren | nicht geregelt | ||
| Verfahren wegen Arbeitsunfall und Arbeitsschutz | nicht geregelt | ||
| Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren | nicht geregelt | ||
| Auslieferungsverfahren | nicht geregelt | ||
| Kosten interner Untersuchungen nach einem Verdacht | nicht geregelt | ||
| Präventive Beratung vor Einleitung eines Verfahrens (Compliance-Beratung, Erstberatung) | nicht geregelt | ||
| Kosten als Verletzter, Nebenkläger oder Anzeigeerstatter | nicht geregelt |
Kosten und Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vereinbarte Honorare über der gesetzlichen Vergütung (RVG, AHR, Honorarsatz) | nicht geregelt | ||
| Höchster erstatteter Stundensatz des Verteidigers | nicht geregelt | ||
| Mehrere Verteidiger je Verfahren oder Person | nicht geregelt | ||
| Private Sachverständigengutachten | ja | „erforderlichen Sachverständigengutachten im Rahmen der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme bis maximal 20% davon.“ | 3.2, Seite 1 |
| Reisekosten von Verteidiger und versicherter Person | nicht geregelt | ||
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt | ||
| Strafkaution als Darlehen | nicht geregelt | ||
| Kosten für Krisen-PR und Reputationsschutz | nicht geregelt | ||
| Alle Instanzen einschließlich Revision und Verfassungsbeschwerde | nicht geregelt | ||
| Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen werden nicht übernommen | nicht geregelt | ||
| Kosten der Strafvollstreckung und Gnadenverfahren | nicht geregelt |
Zeitlicher Umfang und Wartezeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Wartezeit ab Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Rückwärtsdeckung für Taten vor Vertragsbeginn, soweit bei Abschluss unbekannt | nicht geregelt | ||
| Auslöser des Versicherungsfalls (Einleitung des Verfahrens oder Tatzeitpunkt) | nicht geregelt | ||
| Nachmeldefrist nach Vertragsende | ja | „Wird der Deckungsanspruch vom Versicherungsnehmer später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betreffende Risiko geltend gemacht“ | 6., Seite 1 |
| Anschlussdeckung bei Versichererwechsel ohne Lücke | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Abschluss bekannter oder absehbarer Verfahren | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verfahren, die das Unternehmen selbst gegen versicherte Personen betreibt | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Kartell- und Wettbewerbsverfahren | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Steuerstrafverfahren | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verkehrsdelikten | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verfahren in den USA und Kanada | ja | „für Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn) oder in einem außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaat eintreten“ | 5., Seite 1 |
| Ausschluss bei Verstoß gegen Sanktionen und Embargos | nicht geregelt |
Vertrag und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Freie Wahl des Verteidigers | ja | „Wählt der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt“ | 7., Seite 2 |
| Zustimmung des Versicherers vor Honorarvereinbarung nötig | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Verfahrens | ja | „Eine Änderung der versicherten Tätigkeit ist dem Versicherer längstens innerhalb eines Monates anzuzeigen.“ | 2., Seite 1 |
| Vorschuss auf Verteidigerkosten | nein | „wobei eine Kostentragungspflicht für Rechtsanwaltshonorare in diesem Fall nicht einmal vorschussweise besteht.“ | 3.1, Seite 1 |
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Lohnsumme) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | „Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht spätestens drei Monate vor Ablauf“ | 8., Seite 1 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Spanien: Defensa penal als Garantie einer D&O- oder Defensa-jurídica-Police statt eigenem Vertrag | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingung 4556 Straf-Rechtsschutz für Top-Manager Fassung: Besondere Bedingung 4556 (ARB 1994), ohne Datum Original beim Versicherer (PDF)
- Besondere Bedingung 4156 Straf-Rechtsschutz für Top-Manager Fassung: Besondere Bedingung 4156 (ARB 2003), ohne Datum Original beim Versicherer (PDF)
- Besondere Bedingung 9176 Straf-Rechtsschutz für Top-Manager Fassung: Besondere Bedingung 9176, ohne Datum Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Allianz Straf-für Top-Manager Spezial-Straf-Rechtsschutz