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Oberösterreichische Kfz-Schutz: die Bedingungen im Volltext

Assistance zum Kfz (Kfz InFahrt) mit Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung in Europa, Weiterfahrt, Hotel, Mietwagen und Ersatzfahrer außerhalb der Wohnsitzgemeinde sowie Personenleistungen; ausgelesen nur aus dem Informationsblatt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schutz an das versicherte Fahrzeug gebunden (Kfz-Baustein)ja„Assistanceleistungen im Zusammenhang mit dem Kfz“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Schutz an die Person gebunden (gilt in jedem Fahrzeug, auch als Mitfahrer, mit Bahn oder zu Fuß)nicht geregelt
Versicherte Personen (Fahrer, berechtigte Insassen, Familienangehörige)nicht geregelt
Versicherte Fahrzeugarten (Pkw, Krad, Wohnmobil, Gewichtsgrenze)nicht geregelt
Anhänger und Wohnwagen mitversichertnicht geregelt
Geltungsbereich Europa (geografisch, mit Mittelmeeranrainern)ja„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, außer es sind bei den einzelnen Leistungen andere Geltungsbereiche vereinbart.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Weltweiter Schutz für Personenleistungennicht geregelt
Mindestentfernung vom ständigen Wohnsitz für Leistungen (z. B. ab 50 km)ja„Fahrzeugausfall außerhalb der Wohnsitzgemeinde innerhalb Europas“Was ist versichert?, Seite 1
Hilfe auch am Wohnort (ab Kilometer 0)ja„Fahrzeugleistungen rund um die Uhr innerhalb Europas“Was ist versichert?, Seite 1
Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbarja„Fahrzeugleistungen rund um die Uhr innerhalb Europas“Was ist versichert?, Seite 1

Hilfe am Schadenort

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft)ja, bis zur Versicherungssumme„Pannenhilfe ✔ Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis“Was ist versichert?, Seite 1
Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten geeigneten Werkstattja, bis zur Versicherungssumme„Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis zur nächstgelegenen Werkstätte“Was ist versichert?, Seite 1
Bergen des Fahrzeugs (nach Abkommen von der Straße)ja, bis zur Versicherungssumme„Bergung des Fahrzeuges nach Unfall“Was ist versichert?, Seite 1
Hilfe bei Schlüsselverlust oder Aussperren (Ersatzschlüssel, Öffnen)nicht geregelt
Falschbetankung (Abpumpen, Reinigung)nicht geregelt
Kraftstoffmangel oder leere Antriebsbatterie (Transport zur Tankstelle oder Ladesäule)nicht geregelt
Reifenpanne mitversichertnicht geregelt
Ersatzteilversand ins Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Ersatzteilversand ins Ausland“Was ist versichert?, Seite 1
Hilfe bei Diebstahl des Fahrzeugs (Meldung, Weiterfahrt)nicht geregelt

Weiterfahrt, Rückfahrt und Fahrzeug

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Weiter- oder Rückfahrt mit Bahn, Flug oder Taxija, bis zur Versicherungssumme„Weiter- und Rückfahrt für die versicherten Personen“Was ist versichert?, Seite 1
Mietwagen während der Reparatur oder nach Diebstahl (Betrag je Tag und gesamt)ja, bis zur Versicherungssumme„Bereitstellung eines Mietwagens“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstdauer des Mietwagens in Tagennicht geregelt
Übernachtungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (je Nacht und Person)ja, bis zur Versicherungssumme„Hotelübernachtung“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstzahl der Übernachtungennicht geregelt
Abholung des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeugs (Fahrtkosten)nicht geregelt
Fahrzeugrücktransport an den Wohnort, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich istnicht geregelt
Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfälltja, bis zur Versicherungssumme„Bereitstellung eines Ersatzfahrers, wenn das Fahrzeug von keinem Mitreisenden zurückgefahren werden kann.“Was ist versichert?, Seite 1
Fahrzeugunterstellung bis zum Rücktransport oder zur Verschrottungja, bis zur Versicherungssumme„Garagierung des Fahrzeuges für maximal zwei Wochen“Was ist versichert?, Seite 1
Verzollung und Verschrottung des Fahrzeugs im Auslandnicht geregelt

Hilfe für Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankenrücktransport nach Unfall oder Erkrankung auf Reisenja, bis zur Versicherungssumme„Krankenrücktransport, wenn ärztlich verordnet“Was ist versichert?, Seite 1
Ärztliche Beratung und Vermittlung von Ärzten und Klinikenja„Organisation eines Arztbesuches oder Krankenhausaufenthaltes im Notfall“Was ist versichert?, Seite 1
Rückholung von Kindern, wenn kein Fahrer mehr verfügbar istnicht geregelt
Krankenbesuch eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Krankenbesuch eines Familienangehörigen, vorzeitige Rückreise“Was ist versichert?, Seite 1
Überführung oder Bestattung im Todesfallnicht geregelt
Versand von Arzneimitteln ins Auslandnicht geregelt
Darlehen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumentenja, bis zur Versicherungssumme„Bargeldvorschuss bei Abhandenkommen von Zahlungsmittel“Was ist versichert?, Seite 1
Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland (Anwalt, Darlehen für Kaution)nicht geregelt
Rücktransport mitreisender Haustierenicht geregelt
Gepäckrücktransportnicht geregelt
Rückreise wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen zu Hausenicht geregelt

Grenzen und Eigenanteile

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstleistung je Schadenfallnicht geregelt
Selbstbehalt je Schadenfallnicht geregelt
Anrechnung ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, die ohnehin angefallen wären)nicht geregelt
Begrenzung der Zahl der Einsätze je Versicherungsjahrnicht geregelt
Altersgrenze des Fahrzeugs für einzelne Leistungennicht geregelt
Kostenerstattung auch ohne vorherige Meldung an die Notrufzentralenicht geregelt
Zugesagte Höchstzeit bis zum Eintreffen der Hilfe, mit Entschädigung bei Überschreitungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatzja„Bei vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen entfällt der Versicherungsschutz.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss bei Rennen und Fahrveranstaltungenja„Wenn mit dem versicherten Fahrzeug an einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, teilgenommen wird“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss oder Kürzung bei Alkohol oder Drogen am Steuerja„Die Verpflichtung, dass sich der Lenker nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften befindet.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Ausschluss bei Krieg, inneren Unruhen und Terrornicht geregelt
Ausschluss bei Erdbeben, Naturkatastrophen und Kernenergienicht geregelt
Ausschluss für bekannte oder chronische Erkrankungen bei Personenleistungenja„Wenn der Versicherungsfall aufgrund bekannter Vorerkrankungen der versicherten Person eintritt“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei mangelhafter Wartung oder bekannten Mängeln des Fahrzeugsja„Versicherungsfälle, die infolge mangelhafter Wartung des Fahrzeuges entstehen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietungja„Wenn das versicherte Fahrzeug bei Schadeneintritt zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wird“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Reparaturkosten und Ersatzteile selbst nicht versichertnicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflicht, vor Inanspruchnahme die Notrufzentrale zu verständigenja„Die Verpflichtung, dass der Notfallzentrale der Oberösterreichischen Versicherung AG Versicherungsfälle unverzüglich telefonisch anzuzeigen sind.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Nachweis durch Originalbelegenicht geregelt
Frist zur Geltendmachung von Kostennicht geregelt
Nachrang gegenüber anderen Leistungspflichtigen (Automobilclub, Hersteller, Krankenversicherung)nicht geregelt
Schutzbrief getrennt vom übrigen Kfz-Vertrag kündbarja„Bei Abschluss als Zusatzpaket zur Kfz-Haftpflichtversicherung endet der Vertrag automatisch, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung endet.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Vertragsdauer und Verlängerungja„Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Kündigung nach Schadenfallja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Oberösterreichische Kfz-Schutz Schutzbrief und Pannenhilfe

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Kfz (pibkskfz 2018)
[Seite 1] Assistance Kfz Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG Produkt: Kfz InFahrt Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich Version: PIBKSKFZ.2018 Wichtiger Hinweis ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Assistanceleistungen im Zusammenhang mit dem Kfz Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Fahrzeugleistungen rund um die Uhr innerhalb Europas: Bei Versicherungsfällen rund um das Fahrzeug: ✔ Pannenhilfe ✘ Wenn das versicherte Fahrzeug bei Schadeneintritt zur ✔ Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zur zur nächstgelegenen Werkstätte gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wird ✔ Bergung des Fahrzeuges nach Unfall ✘ Versicherungsfälle, die infolge mangelhafter Wartung des Fahrzeuges entstehen Fahrzeugausfall außerhalb der Wohnsitzgemeinde innerhalb ✘ Wenn mit dem versicherten Fahrzeug an einer Europas: Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer ✔ Weiter- und Rückfahrt für die versicherten Personen Höchstgeschwindigkeit ankommt, teilgenommen wird ✔ Hotelübernachtung ✔ Bereitstellung eines Mietwagens Bei Versicherungsfällen rund um die Person: ✔ Fahrzeugtransport zur nächsten Werkstätte ✘ Wenn der Versicherungsfall aufgrund bekannter ✔ Bereitstellung eines Ersatzfahrers, wenn das Fahrzeug von Vorerkrankungen der versicherten Person eintritt keinem Mitreisenden zurückgefahren werden kann. Fahrzeugausfall außerhalb Österreichs und innerhalb Gibt es Deckungsbeschränkungen? Europas: ✔ Garagierung des Fahrzeuges für maximal zwei Wochen ✔ Ersatzteilversand ins Ausland ! Bei vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten ✔ Bargeldvorschuss bei Abhandenkommen von Versicherungsfällen entfällt der Versicherungsschutz. Zahlungsmittel ! Beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen entfällt der Versicherungsschutz. Personenleistungen rund um die Uhr: ! Bei Leistungen mit beschränkten Beträgen erfolgt eine ✔ Organisation eines Arztbesuches oder Zahlung höchstens bis zu diesem Betrag. Krankenhausaufenthaltes im Notfall ✔ Krankenrücktransport, wenn ärztlich verordnet ✔ Hotelübernachtungen von Mitreisenden ✔ Bereitstellung von Pflegepersonal bei medizinischer Notwendigkeit beim Krankenrücktransport ✔ Krankenbesuch eines Familienangehörigen, vorzeitige Rückreise Reiseinformationen rund um die Uhr: ✔ Reise-Tipps, Reisevorbereitung, Länderinformation, Hilfeleistung bei Reisen Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Assistance Kfz PIBKSKFZ.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✔ Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, außer es sind bei den einzelnen Leistungen andere Geltungsbereiche vereinbart. Welche Verpflichtungen habe ich? ➟ Die Verpflichtung, dass der Notfallzentrale der Oberösterreichischen Versicherung AG Versicherungsfälle unverzüglich telefonisch anzuzeigen sind. ➟ Die Verpflichtung, dass der Lenker zum Lenken des versicherten Fahrzeuges kraftfahrrechtlich berechtigt ist. ➟ Die Verpflichtung, dass sich der Lenker nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften befindet. ➟ Die Verpflichtung, dass ein Diebstahl des versicherten Fahrzeuges unverzüglich der Notfallzentrale der Oberösterreichischen Versicherung AG sowie der nächstgelegenen Polizei- oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen ist. ➟ Die Verpflichtung, dass die Oberösterreichische Versicherung AG bei der Geltendmachung der aufgrund ihrerr Leistungen auf sie übergegangenen Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen ist und ihr die hiefür benötigten Unterlagen auszuhändigen sind. ➟ Die Verpflichtung, dass der Oberösterreichischen Versicherung AG auf deren Anfrage geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen ergibt. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: ➟ Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: ➟ Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: ➟ Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ➟ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Unternehmer: ➟ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. Bei Abschluss als Zusatzpaket zur Kfz-Haftpflichtversicherung endet der Vertrag automatisch, wenn die Kfz- Haftpflichtversicherung endet. Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Assistance Kfz PIBKSKFZ.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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