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DONAU Pannenhilfe: die Bedingungen im Volltext

Pannenhilfe der DONAU als Zusatz zur Kfz-Haftpflicht in Europa: Pannenhilfe, Bergung und Abschleppen, wahlweise Nächtigung, Fahrtkosten oder Ersatzfahrzeug und Rücktransport aus dem Ausland, Beträge laut Polizze.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schutz an das versicherte Fahrzeug gebunden (Kfz-Baustein)ja„Der Deckungsumfang der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung wird um die Zusatzdeckung „Pannenhilfe“ ergänzt.“1155K, Seite 1
Schutz an die Person gebunden (gilt in jedem Fahrzeug, auch als Mitfahrer, mit Bahn oder zu Fuß)nein„Der Deckungsumfang der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung wird um die Zusatzdeckung „Pannenhilfe“ ergänzt.“1155K, Seite 1
Versicherte Personen (Fahrer, berechtigte Insassen, Familienangehörige)ja„Die Nächtigungskosten des Versicherungsnehmers, des berechtigten Lenkers und der berechtigten Insassen“1155K Punkt 4, Seite 1
Versicherte Fahrzeugarten (Pkw, Krad, Wohnmobil, Gewichtsgrenze)ja„wenn das versicherte Kraftfahrzeug infolge einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrtauglich ist.“1155K Punkt 3, Seite 1
Anhänger und Wohnwagen mitversichertja„Die angeführten Leistungen gemäß Punkt 1,2 und 3 gelten auch für einen bei Eintritt der Panne oder des Unfalls mit dem versicherten Zugfahrzeug verbundenen, bestimmungsgemäß verwendeten Anhänger, der beim selben Unternehmen wie das Zugfahrzeug versichert sein muss;“1155K Punkt 3, Seite 1
Geltungsbereich Europa (geografisch, mit Mittelmeeranrainern)ja„Umfasst sind Pannen und Unfälle, die in Europa im geografischen Sinn eintreten“Örtlicher Geltungsbereich, Seite 1
Weltweiter Schutz für Personenleistungennein„Umfasst sind Pannen und Unfälle, die in Europa im geografischen Sinn eintreten“Örtlicher Geltungsbereich, Seite 1
Mindestentfernung vom ständigen Wohnsitz für Leistungen (z. B. ab 50 km)nicht geregelt
Hilfe auch am Wohnort (ab Kilometer 0)ja„die Organisation von und die Kosten für Pannenhilfe;“1155K Punkt 1, Seite 1
Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbarja„Die Abwicklung muss ausschließlich über die unter der Telefonnummer +43 50 330 330 rund um die Uhr erreichbare Serviceline erfolgen.“Allgemeines, Seite 1

Hilfe am Schadenort

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft)ja, bis zur Versicherungssumme„die Organisation von und die Kosten für Pannenhilfe;“1155K Punkt 1, Seite 1
Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten geeigneten Werkstattja, bis zur Versicherungssumme„die Organisation eines Abschleppdienstes und die Abschleppkosten bis in die nächstgelegene Werkstätte mit einer Begrenzung gemäß Antrag/Polizze“1155K Punkt 3, Seite 1
Bergen des Fahrzeugs (nach Abkommen von der Straße)ja, bis zur Versicherungssumme„die Kosten für eine notwendige Bergung des Kraftfahrzeuges, Begrenzung gemäß Polizze/Antrag;“1155K Punkt 2, Seite 1
Hilfe bei Schlüsselverlust oder Aussperren (Ersatzschlüssel, Öffnen)nicht geregelt
Falschbetankung (Abpumpen, Reinigung)nicht geregelt
Kraftstoffmangel oder leere Antriebsbatterie (Transport zur Tankstelle oder Ladesäule)nicht geregelt
Reifenpanne mitversichertnicht geregelt
Ersatzteilversand ins Auslandnicht geregelt
Hilfe bei Diebstahl des Fahrzeugs (Meldung, Weiterfahrt)ja„Im Falle des Diebstahles des versicherten Fahrzeuges umfasst die Pannenhilfe den Punkt 4.“1155K Punkt 6, Seite 1

Weiterfahrt, Rückfahrt und Fahrzeug

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Weiter- oder Rückfahrt mit Bahn, Flug oder Taxija, bis zur Versicherungssumme„Die Fahrtkosten des Versicherungsnehmers, des berechtigten Lenkers und der berechtigten Insassen sind mit jedem beliebigen Verkehrsmittel entweder zum Zielort und vom Zielort zurück zu der Reparaturwerkstätte am Schadenort oder zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers“1155K Punkt 4, Seite 1
Mietwagen während der Reparatur oder nach Diebstahl (Betrag je Tag und gesamt)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungsleistung für die nachgewiesenen Kosten des Ersatzfahrzeugs ist gemäß Antrag/Polizze und mit maximal 3 Tagen begrenzt;“1155K Punkt 4, Seite 1
Höchstdauer des Mietwagens in Tagenja„für den Zeitraum von bis zu 72 Stunden nach Eintritt der Panne/des Unfalles in Anspruch zu nehmen“1155K Punkt 4, Seite 1
Übernachtungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (je Nacht und Person)ja, bis zur Versicherungssumme„sind pro Nächtigung gemäß Antrag/Polizze begrenzt und nur für maximal 3 Nächte gedeckt.“1155K Punkt 4, Seite 1
Höchstzahl der Übernachtungenja„sind pro Nächtigung gemäß Antrag/Polizze begrenzt und nur für maximal 3 Nächte gedeckt.“1155K Punkt 4, Seite 1
Abholung des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeugs (Fahrtkosten)ja, bis zur Versicherungssumme„Ersatz der Anreisekosten einer Person zur Selbstabholung des reparierten oder aufgefundenen Fahrzeuges“1155K Punkt 5, Seite 1
Fahrzeugrücktransport an den Wohnort, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich istja, bis zur Versicherungssumme„die Organisation und Kostenübernahme des Fahrzeugrücktransportes“1155K Punkt 5, Seite 1
Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfälltja, bis zur Versicherungssumme„die Organisation und Kostenübernahme für eine Fahrzeugrückholung durch von der Notrufzentrale beauftragte Lotsen (nicht jedoch die erforderlichen Sprit-, Fähr- und Mautkosten)“1155K Punkt 5, Seite 1
Fahrzeugunterstellung bis zum Rücktransport oder zur Verschrottungnicht geregelt
Verzollung und Verschrottung des Fahrzeugs im Auslandnicht geregelt

Hilfe für Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankenrücktransport nach Unfall oder Erkrankung auf Reisennicht geregelt
Ärztliche Beratung und Vermittlung von Ärzten und Klinikennicht geregelt
Rückholung von Kindern, wenn kein Fahrer mehr verfügbar istnicht geregelt
Krankenbesuch eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Überführung oder Bestattung im Todesfallnicht geregelt
Versand von Arzneimitteln ins Auslandnicht geregelt
Darlehen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumentennicht geregelt
Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland (Anwalt, Darlehen für Kaution)nicht geregelt
Rücktransport mitreisender Haustierenicht geregelt
Gepäckrücktransportnicht geregelt
Rückreise wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen zu Hausenicht geregelt

Grenzen und Eigenanteile

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstleistung je Schadenfallnicht geregelt
Selbstbehalt je Schadenfallnicht geregelt
Anrechnung ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, die ohnehin angefallen wären)nicht geregelt
Begrenzung der Zahl der Einsätze je Versicherungsjahrnicht geregelt
Altersgrenze des Fahrzeugs für einzelne Leistungennicht geregelt
Kostenerstattung auch ohne vorherige Meldung an die Notrufzentralenein„Die Abwicklung muss ausschließlich über die unter der Telefonnummer +43 50 330 330 rund um die Uhr erreichbare Serviceline erfolgen.“Allgemeines, Seite 1
Zugesagte Höchstzeit bis zum Eintreffen der Hilfe, mit Entschädigung bei Überschreitungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatznicht geregelt
Ausschluss bei Rennen und Fahrveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Alkohol oder Drogen am Steuernicht geregelt
Ausschluss bei Krieg, inneren Unruhen und Terrornicht geregelt
Ausschluss bei Erdbeben, Naturkatastrophen und Kernenergienicht geregelt
Ausschluss für bekannte oder chronische Erkrankungen bei Personenleistungennicht geregelt
Ausschluss bei mangelhafter Wartung oder bekannten Mängeln des Fahrzeugsnicht geregelt
Ausschluss bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietungnicht geregelt
Reparaturkosten und Ersatzteile selbst nicht versichertnicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflicht, vor Inanspruchnahme die Notrufzentrale zu verständigenja„Die Abwicklung muss ausschließlich über die unter der Telefonnummer +43 50 330 330 rund um die Uhr erreichbare Serviceline erfolgen.“Allgemeines, Seite 1
Nachweis durch Originalbelegeja„Die Auszahlung der Kosten kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden.“Allgemeines, Seite 1
Frist zur Geltendmachung von Kostennicht geregelt
Nachrang gegenüber anderen Leistungspflichtigen (Automobilclub, Hersteller, Krankenversicherung)nicht geregelt
Schutzbrief getrennt vom übrigen Kfz-Vertrag kündbarnicht geregelt
Vertragsdauer und Verlängerungnicht geregelt
Kündigung nach Schadenfallnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) DONAU Pannenhilfe Schutzbrief und Pannenhilfe

Volltext aufklappen: Pannenhilfe 2025 (Klausel 1155K)
[Seite 1] Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Dokument beziehen sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. 1155K Pannenhilfe Der Deckungsumfang der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung wird um die Zusatzdeckung „Pannenhilfe“ ergänzt. Allgemeines Die Inanspruchnahme der obigen Leistungen führt zu keiner Umstufung im Bonus-Malus-System. Die Abwicklung muss ausschließlich über die unter der Telefonnummer +43 50 330 330 rund um die Uhr erreichbare Serviceline erfolgen. Die Auszahlung der Kosten kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden. Örtlicher Geltungsbereich Umfasst sind Pannen und Unfälle, die in Europa im geografischen Sinn eintreten, jedenfalls aber im Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den Nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Abkommens des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten (vom 30. Mai 2002, ABL. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23) unterzeichnet haben. Bei Leistungen gemäß Punkt 5 (Rücktransport) und 6 (Diebstahl) dieser Bedingungen fällt Österreich nicht in den örtlichen Geltungsbereich. Die Pannenhilfe umfasst 1. die Organisation von und die Kosten für Pannenhilfe; 2. die Kosten für eine notwendige Bergung des Kraftfahrzeuges, Begrenzung gemäß Polizze/Antrag; 3. die Organisation eines Abschleppdienstes und die Abschleppkosten bis in die nächstgelegene Werkstätte mit einer Begrenzung gemäß Antrag/Polizze, wenn das versicherte Kraftfahrzeug infolge einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrtauglich ist. Die angeführten Leistungen gemäß Punkt 1,2 und 3 gelten auch für einen bei Eintritt der Panne oder des Unfalls mit dem versicherten Zugfahrzeug verbundenen, bestimmungsgemäß verwendeten Anhänger, der beim selben Unternehmen wie das Zugfahrzeug versichert sein muss; 4. entweder Nächtigungskosten ODER Fahrtkosten ODER Ersatzfahrzeug: Die Nächtigungskosten des Versicherungsnehmers, des berechtigten Lenkers und der berechtigten Insassen, wenn das Fahrzeug am Tage des Eintrittes einer Panne oder eines Unfalles nicht sofort wiederhergestellt werden kann, sind pro Nächtigung gemäß Antrag/Polizze begrenzt und nur für maximal 3 Nächte gedeckt. Kein Ersatz wird geleistet, wenn die Panne/Unfall am Urlaubsort passiert und das Fahrzeug innerhalb des geplanten Urlaubszeitraumes flottgemacht wird. Die Fahrtkosten des Versicherungsnehmers, des berechtigten Lenkers und der berechtigten Insassen sind mit jedem beliebigen Verkehrsmittel entweder zum Zielort und vom Zielort zurück zu der Reparaturwerkstätte am Schadenort oder zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers und für diesen oder eine von ihm beauftragte Person vom Wohnsitz zur Reparaturwerkstätte am Schadenort gemäß Antrag/Polizze pro Panne und Unfall begrenzt. Liegt der Zielort außerhalb des in diesen Bedingungen bezeichneten Geltungsbereiches, beschränkt sich die Leistung auf die Fahrt innerhalb dieses Geltungsbereiches. Wahlweise besteht die Möglichkeit, ein gleichartiges Mietfahrzeug, welches durch die Notrufzentrale zur Verfügung gestellt bzw. organisiert wird, für den Zeitraum von bis zu 72 Stunden nach Eintritt der Panne/des Unfalles in Anspruch zu nehmen, höchstens jedoch solange das versicherte Fahrzeug fahruntauglich ist. Die Versicherungsleistung für die nachgewiesenen Kosten des Ersatzfahrzeugs ist gemäß Antrag/Polizze und mit maximal 3 Tagen begrenzt; 5. die Organisation und Kostenübernahme des Fahrzeugrücktransportes ODER die Organisation und Kostenübernahme für eine Fahrzeugrückholung durch von der Notrufzentrale beauftragte Lotsen (nicht jedoch die erforderlichen Sprit-, Fähr- und Mautkosten) ODER Ersatz der Anreisekosten einer Person zur Selbstabholung des reparierten oder aufgefundenen Fahrzeuges zu einer Werkstatt am Wohnsitz des Versicherungsnehmers, wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht fahrbereit gemacht werden kann und die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Tag des Schadens im Inland nicht übersteigen, bis zu einer maximalen Höhe gemäß Antrag/Polizze pro Fahrzeug. 6. Im Falle des Diebstahles des versicherten Fahrzeuges umfasst die Pannenhilfe den Punkt 4.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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