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Allianz Kfz-Assistance Plus: die Bedingungen im Volltext
Kfz-Assistance Plus der Allianz Elementar als Ergänzung: Reifenversicherung bis 250 Euro je Ereignis, Fahrzeugschlüsselversicherung bis 300 Euro und Ersatz der Starterbatterie bis 400 Euro.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schutz an das versicherte Fahrzeug gebunden (Kfz-Baustein) | nein | „Ist der Versicherungsschutz für eine Einzelperson vereinbart, bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle nicht gewerblich genutzten Pkw und Kombi bis 9 Sitzplätze“ | 2, Seite 1 |
| Schutz an die Person gebunden (gilt in jedem Fahrzeug, auch als Mitfahrer, mit Bahn oder zu Fuß) | nicht geregelt | ||
| Versicherte Personen (Fahrer, berechtigte Insassen, Familienangehörige) | nicht geregelt | ||
| Versicherte Fahrzeugarten (Pkw, Krad, Wohnmobil, Gewichtsgrenze) | ja | „alle nicht gewerblich genutzten Pkw und Kombi bis 9 Sitzplätze, Lkw bis 1t Nutzlast, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger, die inländische Kennzeichen haben“ | 2, Seite 1 |
| Anhänger und Wohnwagen mitversichert | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich Europa (geografisch, mit Mittelmeeranrainern) | ja | „Die Versicherung gilt während der in der Versicherungsurkunde vereinbarten Versicherungsdauer für Schäden, die sich in Europa im geografischen Sinn“ | 3, Seite 1 |
| Weltweiter Schutz für Personenleistungen | nicht geregelt | ||
| Mindestentfernung vom ständigen Wohnsitz für Leistungen (z. B. ab 50 km) | nicht geregelt | ||
| Hilfe auch am Wohnort (ab Kilometer 0) | nicht geregelt | ||
| Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar | nicht geregelt |
Hilfe am Schadenort
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft) | nicht geregelt | „Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die vorangegangene Pannenhilfe im Zusammenhang mit der defekten Batterie durch die Assistance-Zentrale durchgeführt wurde“ | 6.3, Seite 5 |
| Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten geeigneten Werkstatt | nicht geregelt | ||
| Bergen des Fahrzeugs (nach Abkommen von der Straße) | nicht geregelt | ||
| Hilfe bei Schlüsselverlust oder Aussperren (Ersatzschlüssel, Öffnen) | ja, bis 300 € | „ersetzt der Versicherer die Kosten für einen Ersatzschlüssel inkl. einer etwaigen fahrzeugspezifischen Schlüsselcodierung sowie die Kosten für den Schlüsselversand, bis zur maximalen Versicherungssumme.“ | 5.4, Seite 4 |
| Falschbetankung (Abpumpen, Reinigung) | nicht geregelt | ||
| Kraftstoffmangel oder leere Antriebsbatterie (Transport zur Tankstelle oder Ladesäule) | nein | „Nicht versichert sind Fahrzeugbatterien, die für den Antrieb des Fahrzeuges verwendet werden“ | 6.5.6, Seite 5 |
| Reifenpanne mitversichert | ja, bis 250 € | „Bei einer Reifenpanne, verursacht durch Nägel, scharfe Bordsteinkanten, Glasscherben oder andere spitze Gegenstände, übernimmt der Versicherer die nachfolgend angeführten Leistungen.“ | 4.3, Seite 1 |
| Ersatzteilversand ins Ausland | nicht geregelt | ||
| Hilfe bei Diebstahl des Fahrzeugs (Meldung, Weiterfahrt) | nicht geregelt |
Weiterfahrt, Rückfahrt und Fahrzeug
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Weiter- oder Rückfahrt mit Bahn, Flug oder Taxi | nicht geregelt | ||
| Mietwagen während der Reparatur oder nach Diebstahl (Betrag je Tag und gesamt) | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer des Mietwagens in Tagen | nicht geregelt | ||
| Übernachtungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (je Nacht und Person) | nicht geregelt | ||
| Höchstzahl der Übernachtungen | nicht geregelt | ||
| Abholung des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeugs (Fahrtkosten) | nicht geregelt | ||
| Fahrzeugrücktransport an den Wohnort, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist | nicht geregelt | ||
| Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfällt | nicht geregelt | ||
| Fahrzeugunterstellung bis zum Rücktransport oder zur Verschrottung | nicht geregelt | ||
| Verzollung und Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland | nicht geregelt |
Hilfe für Personen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Krankenrücktransport nach Unfall oder Erkrankung auf Reisen | nicht geregelt | ||
| Ärztliche Beratung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken | nicht geregelt | ||
| Rückholung von Kindern, wenn kein Fahrer mehr verfügbar ist | nicht geregelt | ||
| Krankenbesuch eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Überführung oder Bestattung im Todesfall | nicht geregelt | ||
| Versand von Arzneimitteln ins Ausland | nicht geregelt | ||
| Darlehen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumenten | nicht geregelt | ||
| Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland (Anwalt, Darlehen für Kaution) | nicht geregelt | ||
| Rücktransport mitreisender Haustiere | nicht geregelt | ||
| Gepäckrücktransport | nicht geregelt | ||
| Rückreise wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen zu Hause | nicht geregelt |
Grenzen und Eigenanteile
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstleistung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Selbstbehalt je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Anrechnung ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, die ohnehin angefallen wären) | nicht geregelt | ||
| Begrenzung der Zahl der Einsätze je Versicherungsjahr | ja | „Die Versicherungssumme ist auf EUR 250 pro Ereignis und auf EUR 1.000 pro Jahr und Versicherungsnehmer begrenzt.“ | 4.2, Seite 1 |
| Altersgrenze des Fahrzeugs für einzelne Leistungen | ja | „Nicht versichert sind Fahrzeugbatterien, welche zum Zeitpunkt des Schadeneintritts gemäß Produktionsdatum älter als 6 Jahre sind.“ | 6.5.2, Seite 5 |
| Kostenerstattung auch ohne vorherige Meldung an die Notrufzentrale | nicht geregelt | ||
| Zugesagte Höchstzeit bis zum Eintreffen der Hilfe, mit Entschädigung bei Überschreitung | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | „Begehung von Verbrechen bzw. Vergehen oder der Versuch dazu“ | 4.4.6, Seite 2 |
| Ausschluss bei Rennen und Fahrveranstaltungen | ja | „Teilnahme an Wettfahrten und Trainings mit Motorfahrzeugen“ | 4.4.6, Seite 2 |
| Ausschluss oder Kürzung bei Alkohol oder Drogen am Steuer | ja | „Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln“ | 4.4.6, Seite 2 |
| Ausschluss bei Krieg, inneren Unruhen und Terror | ja | „Teilnahme an Streiks oder Unruhen“ | 4.4.6, Seite 2 |
| Ausschluss bei Erdbeben, Naturkatastrophen und Kernenergie | ja | „Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Terroranschläge, Epidemien, Pandemien und Naturkatastrophen.“ | 4.4.8, Seite 3 |
| Ausschluss für bekannte oder chronische Erkrankungen bei Personenleistungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei mangelhafter Wartung oder bekannten Mängeln des Fahrzeugs | ja | „welche aufgrund falschen Luftdrucks gemäß den Empfehlungen der Betriebsanleitung des Personenwagens und aufgrund der Empfehlungen des Reifenherstellers entstehen;“ | 4.4.1, Seite 2 |
| Ausschluss bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietung | nicht geregelt | ||
| Reparaturkosten und Ersatzteile selbst nicht versichert | ja | „Nicht versichert sind Abschleppkosten sowie Folgekosten wie z.B. Kosten für Felgen, die sich unmittelbar aus der Reifenpanne ergeben.“ | 4.4.2, Seite 2 |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pflicht, vor Inanspruchnahme die Notrufzentrale zu verständigen | ja | „Um die Leistungen des Versicherers beanspruchen zu können, muss bei Eintritt des Ereignisses in jedem Fall unverzüglich die Assistance-Zentrale telefonisch informiert werden.“ | 4.5.3, Seite 3 |
| Nachweis durch Originalbelege | ja | „Originalbeleg über den Ersatzschlüssel“ | 5.6.4, Seite 4 |
| Frist zur Geltendmachung von Kosten | ja | „muss bei Eintritt des Ereignisses in jedem Fall unverzüglich die Assistance-Zentrale telefonisch informiert werden.“ | 4.5.3, Seite 3 |
| Nachrang gegenüber anderen Leistungspflichtigen (Automobilclub, Hersteller, Krankenversicherung) | nicht geregelt | ||
| Schutzbrief getrennt vom übrigen Kfz-Vertrag kündbar | nicht geregelt | ||
| Vertragsdauer und Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigung nach Schadenfall | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen KFZ-Assistance Plus (5942) Fassung: Besondere Bedingung 5942, ohne Datum Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Allianz Kfz-Assistance Plus Schutzbrief und Pannenhilfe