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Generali SicherheitsPlus: die Bedingungen im Volltext
Kreditrestschuldversicherung der Generali Bank mit Ablebensleistung laut Tilgungsplan samt bis zu 3 Monatsraten Rückstand, dazu Unfallvorsorge ab 50 Prozent Invalidität und Verdienstausfall bis 1.500 Euro monatlich für 12 Monate.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Restschuld oder Kreditbetrag, Höchstbetrag je versicherter Person) | laut Polizze | „wird der aushaftende Saldo laut Tilgungsplan und der Zahlungsrückstand von maximal 3 Monatsraten zum Zeitpunkt des Ablebens ausgeglichen.“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Versicherungssumme folgt dem Tilgungsplan (fallend) | ja | „wird der aushaftende Saldo laut Tilgungsplan“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Versicherbare Kredite (Ratenkredit, Baufinanzierung, Leasing, Rahmenkredit, Kreditkarte) | ja | „Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Gruppenversicherungsvertrag über den Kreditgeber (Bank ist Versicherungsnehmer) | ja | „Der Kreditrestschuldversicherung liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Generali Versicherung AG, FN 38641a als Versicherungsgeber und der Generali Bank AG, FN 209697d als Versicherungsnehmer zugrunde.“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Einmalbeitrag, der mit dem Kredit mitfinanziert wird | nicht geregelt | ||
| Laufender (monatlicher) Beitrag möglich | nicht geregelt | ||
| Bausteine einzeln wählbar (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) | ja | „Leistungsbeschreibung Verdienstausfallversicherung (VAV) "CREDITPROTECT®"“ | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Eintrittsalter (Mindest- und Höchstalter bei Abschluss) | nicht geregelt | ||
| Endalter, mit dem der Schutz endet | nicht geregelt | ||
| Höchstlaufzeit des Versicherungsschutzes | nicht geregelt | ||
| Höchster versicherbarer Kreditbetrag | nicht geregelt | ||
| Wohnsitz oder Beschäftigung im Inland als Voraussetzung | nicht geregelt | ||
| Zweiter Kreditnehmer mitversicherbar | nicht geregelt |
Todesfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung im Todesfall (Restschuld wird getilgt) | ja | „Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit wird der aushaftende Saldo laut Tilgungsplan und der Zahlungsrückstand von maximal 3 Monatsraten zum Zeitpunkt des Ablebens ausgeglichen.“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Maßstab der Todesfallleistung (Restschuld laut Tilgungsplan oder tatsächlicher Saldo) | ja | „der aushaftende Saldo laut Tilgungsplan“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Rückständige Raten im Todesfall mitversichert | ja | „und der Zahlungsrückstand von maximal 3 Monatsraten zum Zeitpunkt des Ablebens ausgeglichen.“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Überschuss über der Restschuld an Hinterbliebene | nicht geregelt | ||
| Nur Unfalltod versichert | keine | „Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Ausschluss Selbsttötung in den ersten Jahren | nicht geregelt | ||
| Vorgezogene Leistung bei unheilbarer Krankheit | nicht geregelt | ||
| Tilgung der Restschuld bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität | ja | „Die Unfallversicherung - der 100.000er Schutz ab 50 % - leistet im Falle einer unfallkausalen dauernden Invalidität. Die Versicherungssumme beträgt 120 % der ursprünglichen Kreditsumme.“ | Unfallvorsorge, Seite 1 |
Arbeitsunfähigkeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeit | ja, bis 1.500 € | „In diesem Fall wird die Zahlung der laufenden Monatsraten des Kredites inklusive der Versicherungsprämien, monatlich maximal EUR 1.500,- bis zu 12 Monate pro Versicherungsfall übernommen.“ | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung (Tage oder Wochen) | nicht geregelt | ||
| Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenz | nicht geregelt | ||
| Höchstzahl der Raten je Versicherungsfall | ja | „bis zu 12 Monate pro Versicherungsfall übernommen.“ | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten über die ganze Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag je Monatsrate | ja, bis 1.500 € | „monatlich maximal EUR 1.500,-“ | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Selbständige und Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit versichert | nicht geregelt | ||
| Erneute Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache (Wiedereintritt) | nicht geregelt | ||
| Begriff der Arbeitsunfähigkeit (zuletzt ausgeübter Beruf oder jede Tätigkeit) | ja | „infolge einer Erkrankung berufs - oder erwerbsun-fähig wird“ | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Leistung bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Leistung bei schwerer Krankheit (Diagnose) | nicht geregelt |
Arbeitslosigkeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ratenzahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | ja, bis 1.500 € | „Falls der Kreditnehmer unverschuldet arbeitslos oder infolge einer Erkrankung berufs - oder erwerbsun-fähig wird“ | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Arbeitslosigkeit | nicht geregelt | ||
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt | ||
| Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung vor Beginn | nicht geregelt | ||
| Höchstzahl der Raten je Fall der Arbeitslosigkeit | ja | „bis zu 12 Monate pro Versicherungsfall übernommen.“ | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten bei Arbeitslosigkeit über die Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Erneute Beschäftigungsdauer zwischen zwei Fällen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag | ja | „Falls der Kreditnehmer unverschuldet arbeitslos“ | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Ausschluss bei Ende eines befristeten Vertrags | nicht geregelt | ||
| Beamte, Selbständige oder Rentner von Arbeitslosigkeit ausgenommen | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit ab Beginn (Tod, Arbeitsunfähigkeit) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bekannter Vorerkrankungen | nicht geregelt | ||
| Rückschauzeit und Dauer der Vorerkrankungsklausel | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitserklärung bei Abschluss | ja | „Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die wahrheitsgetreue Beantwortung der Gesundheitsfrage am Kreditantrag“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Rücken- und Wirbelsäulenleiden ohne Befund | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Sucht | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Schwangerschaft und Elternzeit | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gefährlicher Sportarten, Luftfahrt, Motorsport | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror, Kernenergie | nicht geregelt |
Vertrag und Leistungsfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Abschluss getrennt vom Kreditvertrag (in Deutschland frühestens eine Woche danach) | nicht geregelt | ||
| Kredit auch ohne diese Versicherung oder mit gleichwertiger fremder Police | nicht geregelt | ||
| Kündigung jederzeit möglich (Frist) | nicht geregelt | ||
| Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags bei Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt | ||
| Schutz bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung (Ende oder Fortführung) | nicht geregelt | ||
| Widerrufsrecht und Frist | nicht geregelt | ||
| Bezugsrecht des Kreditgebers (Leistung geht an die Bank) | ja | „Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit ist der Generali Bank unverzüglich eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen.“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Frist für die Meldung des Leistungsfalls | keine | „ist der Generali Bank unverzüglich eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen.“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Geforderte Nachweise (Atteste, Bescheid der Arbeitsagentur, Sterbeurkunde) | ja | „eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Gleichzeitige Leistung aus mehreren Bausteinen (Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich und Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Österreich: Kreditrestschuld als Ablebensversicherung mit oder ohne Rückkaufswert | ja | „Der Kreditrestschuldversicherung liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Generali Versicherung AG“ | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Spanien: Incapacidad permanente absoluta als Leistungsauslöser | nicht geregelt | ||
| Spanien: Seguro vinculado nach Ley 5/2019 (gleichwertige Police eines anderen Versicherers akzeptiert) | nicht geregelt | ||
| Spanien: Erstattung der prima única bei vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Generali Versicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Leistungsbeschreibung SicherheitsPlus 04/2009 Fassung: DOK 660016F120409 (04/2009) Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.