Volltext aufklappen: AVB Kreditschutz Universal
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ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
FÜR DIE RESTSCHULDVERSICHERUNG (RSV)
konto
Flexikonto Zahlschutz VB-KP-PuDI-DD 2016.04 (Ö)
Fassung 04/2024
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Einleitung
Diese Restschuldversicherung (RSV) sichert Ihre Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Ratenkredit-
vertrag gegenüber der Universal Versand GmbH ab. Sie deckt Ihre Zahlungsverpflichtungen, wenn:
¾ Sie arbeitslos oder arbeitsunfähig werden
¾ Sie ausschließlich infolge eines Unfalls von Dauerinvalidität betroffen sind
¾ Sie schwer erkranken
¾ Sie pflegebedürftig werden
¾ Sie ableben
Vielen Dank, dass Sie Cardif Allgemeine Versicherung gewählt haben.
Dieses Dokument liefert Ihnen unter anderem Informationen über:
¾ die Person, welche die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann (die sogenannte
versicherte Person);
¾ die Voraussetzungen für unsere Leistungen.
Dieses Dokument besteht aus zwei Teilen:
TEIL 1 TEIL 2
Wesentliche Informationen zu den Alles, was Sie über Ihre Versicherung
Versicherungsbedingungen wissen müssen.
¾ Welche Risiken sind gedeckt? Eine Zahlung im Leistungsfall erfolgt auf Basis
der Definitionen, Ausschlüsse und Regelungen
¾ Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?
in diesen Versicherungsbedingungen. Bitte
¾ Welche Ereignisse sind versichert und lesen Sie die Unterlagen sorgfältig durch, um
welche nicht? Andere wichtige sicherzustellen, dass Ihnen der Umfang des
Informationen (Wer ist der Versicherer? Versicherungsschutzes klar ist. Nur so können
Welche Leistung bekomme ich?) Sie sicher sein, dass Sie Ihren vertraglichen
Pflichten nachkommen können.
Wir haben einige Fachbegriffe mit Sternchen * versehen. Diese erläutern wir Ihnen im beigefügten Glossar auf
Seite 19.
Flexikonto Zahlschutz
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TEIL 1 – Wesentliche Informationen
Dieser 1. Teil gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Informationen. Es handelt sich hier
nicht um die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese finden Sie im 2. Teil ab Seite 7.
Welche Risiken sind gedeckt?
Je nach Alter sind folgende Versicherungsdeckungen vorgesehen:
¾ Arbeitslosigkeit
¾ Arbeitsunfähigkeit
¾ Dauerinvalidität ausschließlich in Folge eines Unfalls
¾ Schwere Erkrankung
¾ Pflege
¾ Ableben
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Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?
Aus dieser Tabelle können Sie ablesen, welche Voraussetzungen für die verschiedenen Risiken
gelten. Diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen, bevor Sie den Vertrag abschließen (bei
Beginn des Versicherungsschutzes).
Je nach Alter:
bedeutet nur Sie
bedeutet Sie und
die mitversicherte
Person
Voraussetzungen
Sie sind im Alter von Sie sind im Alter von
18 bis 60 61 bis 75
Risiken
Arbeitslosigkeit
x
Arbeitsunfähigkeit
x
Schwere Erkrankung
Unfallbedingte
Dauerinvalidität
(ab 50%)
x
Pflege
x
Ableben
Für die mitversicherte Person endet der Versicherungsschutz sowohl mit deren 60. Geburtstag als auch mit dem
60. Geburtstag von Ihnen. Eine ausführliche Auflistung der Voraussetzungen finden Sie im 2. Teil der AVB ab Seite 7.
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Welche Ereignisse sind versichert? Welche nicht?
Sie haben Sie haben KEINEN
Risiken Versicherungsschutz bei Versicherungsschutz bei
unverschuldeter Eintritt der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit, vorausgesetzt, innerhalb der ersten 3 Monate
Arbeitslosigkeit Sie beziehen Arbeitslosengeld/ nach Vertragsabschluss
Notstandshilfe Eigenkündigung
Missbrauch von Drogen oder Alkohol
Krankheit / der Ausübung einer beruflichen
Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit / Tätigkeit mit einem Luftfahrzeug
Invalidität strafbarem Versuch eines
Verbrechens / Vergehens
Herzinfarkt
Schlaganfall Stummen Infarkten (Angina Pectoris)
Schwere Krebs Vorstadien einer Krebserkrankung
Erkrankung Blindheit Krebs im Frühstadium ....
Taubheit Eine ausführliche
Liste der Ausschlüsse
finden Sie im 2. Teil
der AVB ab Seite 7.
Unfallbedingte Unfallbedingter
absichtlicher Selbstverletzung
Dauerinvalidität von
Dauerinvalidität mindestens 50%
Einfluss von Drogen oder Alkohol
Missbrauch von Drogen oder Alkohol
der Ausübung einer beruflichen
Pflege Bezug von Pflegegeld Tätigkeit mit einem Luftfahrzeug
ab Stufe 5 strafbarem Versuch eines
Verbrechens / Vergehens
Selbsttötung innerhalb
Ablebensfällen innerhalb
der ersten 24 Monate
der ersten 24 Monate, die
der Ausübung einer beruflichen
Ableben nicht in Zusammenhang
Tätigkeit mit einem Luftfahrzeug
mit bereits bekannten
strafbarem Versuch eines
Erkrankungen stehen
Verbrechens / Vergehens
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Andere wichtige Informationen zu
Ihrem Versicherungsschutz
Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Cardif Allgemeine Versicherung, Niederlassung Österreich der Cardif-
Assurances Risques Divers (Handelsregister Paris B 308 896 547) und Cardif Lebensversicherung,
Niederlassung der Cardif Assurance Vie (Handelsregister Paris B 732 028 154).
Die BNP Paribas Cardif ist die internationale Versicherungsgesellschaft der französischen BNP
Paribas Gruppe, einem der größten Bankkonzerne weltweit. In Österreich sind wir seit 1997 im B2B2C
(„business-to-business-to-consumer“) erfolgreich tätig. Dies bedeutet, dass wir Unternehmen, die
in der Folge mit den Endkunden in direktem Kontakt stehen, unsere Serviceleistungen anbieten.
Welche Leistung bekomme ich?
Nachdem Sie mindestens 2 Monate ununterbrochen arbeitslos oder arbeitsunfähig waren, bezahlen
wir die Versicherungsleistung. Auf Ihrem Kundenkonto bei Universal Versand GmbH
erhalten Sie monatlich 5 % des offenen Betrags. Der offene Betrag wird am Tag, an
dem Sie erstmalig z.B. Arbeitslosengeld beziehen, bemessen.
Die Leistung erhalten Sie nur innerhalb der nächsten 24 aufeinanderfolgenden Weitere Informationen
Monate. sowie Höchstversicherungs-
Für die Risiken schwere Erkrankung, Ableben, Pflege, Dauerinvalidität ausschließlich leistungen finden Sie in
infolge eines Unfalls besteht die Versicherungsleistung aus dem offenen Betrag § 13 auf Seite 13-14.
Ihres Kundenkontos bei der Universal Versand GmbH.
Darf ich von meinem Vertrag zurücktreten?
Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages vom Versicherungsvertrag
zurücktreten. In diesem Fall senden Sie bitte Ihre Rücktrittserklärung in Schriftform (das bedeutet
ein Brief mit Ihrer Unterschrift) an die Universal Versand GmbH.
Wie können Sie eine Leistung beanspruchen?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls rufen Sie bitte unverzüglich Ihre
Flexikonto Zahlschutz-Hotline an: 0662 / 4485-22
(Wir sind jeden Tag für Sie erreichbar!) konto
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TEIL 2 – Allgemeine Versicherungsbedingungen
zu Ihrer Restschuldversicherung
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VB-KP-PuDI-DD 2016.04 (Ö), Fassung 04/2024
Inhaltsverzeichnis
§1 Was ist versichert?
§2 Wer ist versichert?
§3 Wie hoch ist die Prämie und wie erfolgt die Prämienzahlung?
§4 Wer ist bezugsberechtigt?
§5 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
§6 Wo gilt der Versicherungsschutz?
§7 Welche Wartezeiten* gelten für den Versicherungsschutz?
§ 8 Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit
und schwere Erkrankungen erfüllen, um Versicherungsleistungen* zu erhalten?
§9 Wann liegt ein Pflegefall vor?
§10 Was ist ein Unfall?
§ 11 Was ist unfallbedingte Dauerinvalidität und wie wird der Invaliditätsgrad gemessen?
§ 12 Was ist eine schwere Erkrankung?
§ 13 In welchen Fällen erhalten Sie Versicherungsleistungen*?
§ 14 Welche Ausschlüsse gibt es bei der Leistungspflicht?
§ 15 Was müssen Sie im Versicherungsfall* tun?
§ 16 Wann darf Cardif ein Risiko ablehnen?
§ 17 Welche Form der Mitteilung ist wirksam?
§ 18 Welches Recht und welcher Gerichtsstand gelten für diesen Vertrag?
§ 19 Welches Rücktrittsrecht haben Sie?
§ 20 Welche Kündigungsrechte haben Sie?
§ 21 Welches Beschwerderecht haben Sie?
§ 22 Welcher Versicherer trägt das jeweilige Risiko?
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Diese Versicherung beruht auf einem Gruppenversicherungsvertrag* zwischen
¾ Otto Austria Group GmbH (kurz „Versicherungsnehmer*“) und
¾ Cardif Allgemeine Versicherung sowie Cardif Lebensversicherung (beide kurz „Cardif“).
Wenn Sie als volljährige, natürliche Person bei der Universal Versand GmbH ein Konto mit Ratenzahlungs-
vereinbarung haben, können Sie dem Gruppenversicherungsvertrag* beitreten. Mit „natürliche Personen“ sind
Menschen gemeint, im Gegensatz zur „juristischen Person“. Eine „juristische Person“ ist beispielsweise eine
GmbH oder ein Verein. „Natürliche Personen“ haben im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Versicherungsschutz.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine weitere zusätzliche Person versichert. Diese Restschuldversicherung
ist nicht gewinnberechtigt, was bedeutet, dass es keinen Rückkaufswert gibt.
Der Versicherer / Cardif:
Versicherer für das Risiko Ableben ist die
CARDIF Lebensversicherung, Niederlassung Österreich der CARDIF ASSURANCE VIE
Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien (FN 166732w - DVR-0954217).
Versicherer für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwere Erkrankungen, Pflege und
unfallbedingte Dauerinvalidität ist die
CARDIF Allgemeine Versicherung, Niederlassung Österreich der CARDIF-ASSURANCES RISQUES DIVERS
Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien (FN 166734y - DVR-0954225).
Der Versicherungsnehmer / Otto Austria Group GmbH:
Versicherungsnehmer* ist die Otto Austria Group GmbH. Der Versicherungsnehmer fungiert als
Einkaufsgesellschaft für das Versandhandelsunternehmen Universal Versand GmbH.
Sitz: Salzburg
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Firmenbuchnummer: FN 64411y, beim Landes- als Handelsgericht Salzburg (DVR-0027707).
Versandhandelsunternehmen / Universal Versand GmbH:
Versandhandelsunternehmen ist die Universal Versand GmbH
Sitz: Salzburg
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Firmenbuchnummer: FN 235040 y, beim Landes- als Handelsgericht Salzburg (DVR-2109531).
Die versicherte Person / Sie:
Jeder Kontoinhaber, der bei der Universal Versand GmbH ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet hat, und
dem Gruppenversicherungsvertrag* beigetreten ist.
Die mitversicherte Person:
Der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner oder Lebensgefährte des Kontoinhabers, der bei der
Universal Versand GmbH ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet hat.
Der Anspruchsberechtigte / Bezugsberechtigte:
Anspruchsberechtigt für den Empfang der Leistung ist die Universal Versand GmbH. Die Universal Versand GmbH
wird sämtliche Leistungen, welche sie vom Versicherer erhält, Ihrem Kundenkonto gutschreiben.
Wir haben einige Fachbegriffe mit Sternchen* versehen. Diese erläutern wir Ihnen im beigefügten Glossar auf
Seite 19.
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§ 1 Was ist versichert? § 4 Wer ist bezugsberechtigt*?
------------------------------------------------------ ------------------------------------------------------
Mit dieser Restschuldversicherung (RSV) sichern Sie 4.1 Mit Beginn des Versicherungsschutzes ist die
Ihre Ratenzahlungen an die Universal Versand GmbH Universal Versand GmbH für alle fälligen Leistungen
ab. Diese Versicherung deckt Ihre Raten, wenn Sie unwiderruflich bezugsberechtigt. Sie hat die Leis-
infolge von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit tung(en) Ihrem Kundenkonto gutzuschreiben.
keine Zahlungen mehr leisten können. Gleiches gilt,
wenn Sie ausschließlich infolge eines Unfalls von 4.2 Besonderheiten des Bezugsrechts* für das Able-
Dauerinvalidität betroffen sind („unfallbedingt dau- ben vor dem 60. Geburtstag (doppelte Leistung): für
erinvalid“), schwer erkranken oder pflegebedürftig jenen Teil der Versicherungsleistung*, der den of-
werden. Sie sind auch versichert, wenn Sie versterben. fenen Betrag des Kundenkontos zum Zeitpunkt des
Ablebens übersteigt, sind entweder Sie, die mitversi-
cherte Person oder die Erben bezugsberechtigt.
§ 2 Wer ist versichert?
------------------------------------------------------
Versichert sind Sie, wenn Sie § 5 Wann beginnt und endet Ihr
a) ein Konto mit einer Vereinbarung über Ratenzah- Versicherungsschutz?
lungen bei der Universal Versand GmbH haben -----------------------------------------------------
und Ihr Versicherungsschutz beginnt mit der telefo-
b) dem Gruppenversicherungsvertrag* beigetreten sind. nischen oder schriftlichen Zusage der Universal
Versand GmbH. Wenn Sie eine schriftliche Zusage
Sowohl Sie selbst als auch der im gemeinsamen erhalten, gilt als Beginn der Deckung das in der Ver-
Haushalt lebende Ehepartner oder Lebensgefährte sicherungsbestätigung genannte Datum.
(„mitversicherte Person“) sind ab der Volljährig-
keit (18. Geburtstag) bis zum 60. Geburtstag gegen 5.1. Für Sie endet der Versicherungsschutz, wenn
folgende Risiken versichert: a) Sie mit Ihren Zahlungen im Verzug sind und die
Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Universal Versand GmbH aus diesem Grund eine
Pflege Prämienrückverrechnung vornimmt. Ihr Schutz en-
Schwere Erkrankung det dann rückwirkend zu dem Zeitpunkt, an dem Sie
Ableben Ihre Raten zum letzten Mal bezahlt haben.
Sie selbst sind noch bis zu Ihrem 75. Geburtstag ge- b) Ihr Kundenkonto bei Universal Versand GmbH
gen die Risiken Ableben, unfallbedingte Dauerinvali- gekündigt wird, aus welchem Grunde auch immer.
dität sowie schwere Erkrankung versichert.
5.2. Für Sie endet außerdem der Versicherungsschutz
für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfä-
§ 3 Wie hoch ist die Prämie und wie erfolgt higkeit mit Erhalt des Bescheides, in dem Ihnen
die Prämienzahlung? die Alterspension zuerkannt wird,
------------------------------------------------------ für das Risiko Pflege mit der einmaligen Inanspruch-
Die Versicherungsprämie beträgt 1,15% des aus- nahme der Versicherungsleistung*,
haftenden, offenen Saldos Ihres Kundenkontos und mit Ihrem 60. Geburtstag: für die Risiken Arbeits-
wird monatlich von Universal Versand GmbH an uns unfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Pflege
überwiesen. Weist Ihr Kundenkonto keinen offenen mit Ihrem 75. Geburtstag: für die Risiken Ableben
Saldo aus, fällt keine Versicherungsprämie an. Schuld- und unfallbedingte Dauerinvalidität und Eintritt
ner der Versicherungsprämie ist Universal Versand einer schweren Erkrankung
GmbH. Um Ihren persönlichen Versicherungsschutz
zu erhalten, bezahlen Sie den vereinbarten monatli- 5.3. Für die mitversicherte Person endet der Versi-
chen Betrag direkt an Universal Versand GmbH. cherungsschutz
für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähig-
keit mit Erhalt des Bescheides, in dem der mitver-
sicherten Person die Alterspension zuerkannt wird,
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für das Risiko Pflege mit der einmaligen Inanspruch- § 8 Welche Voraussetzungen müssen Sie
nahme der Versicherungsleistung*, für die Risiken Arbeitsunfähigkeit,
für alle versicherbaren Risiken mit dem 60. Ge- Arbeitslosigkeit und schwere
burtstag der mitversicherten Person Erkrankungen erfüllen, um Versiche-
mit dem 60. Geburtstag des Kontoinhabers. rungsleistungen* zu erhalten?
------------------------------------------------------
8.1. Arbeitsunfähigkeit:
§ 6 Wo gilt der Versicherungsschutz? Cardif leistet, wenn Sie arbeitsunfähig werden.
------------------------------------------------------ Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn
6.1. Der Versicherungsschutz gilt nur im Bundesge- a) Sie krank sind und dafür eine Bestätigung des je-
biet der Republik Österreich. weiligen Krankenversicherungsträgers über die
Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder
6.2. Cardif versichert Dauerinvalidität ausschließlich b) Sie wegen dieser Krankheit einen Antrag auf Be-
infolge eines Unfalls, der sich weltweit ereignet hat. rufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension bei der
zuständigen Pensionsversicherungsanstalt gestellt
haben oder
§ 7 Welche Wartezeiten* gelten für den c) Sie sich aufgrund eines Bescheides der jeweiligen
Versicherungsschutz? Pensionsversicherungsanstalt einer medizinischen
------------------------------------------------------ und/oder beruflichen Rehabilitation unterziehen oder
7.1. Für Ableben, schwere Erkrankungen, Arbeitsun- d) Sie eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspen-
fähigkeit und Pflege gilt folgende Wartezeit*: sion beziehen.
Sie haben keinen Versicherungsschutz für Ihnen
bereits bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, 8.2. Arbeitslosigkeit:
wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor Be- Cardif leistet, wenn Sie arbeitslos werden.
ginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder Außerdem müssen Sie vor Beginn der ersten Arbeits-
behandelt wurden und wenn der Versicherungsfall* losigkeit oder bei Beginn des Versicherungsschutzes
innerhalb der ersten 24 Monate nach Beginn des folgende Voraussetzungen erfüllen:
Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Er- Sie müssen mindestens 12 Monate ununterbro-
krankungen oder Unfallfolgen in unmittelbarem oder chen mindestens 18 Stunden pro Woche sozial-
mittelbarem Zusammenhang steht. versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein
Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeits-
7.2. Für Arbeitslosigkeit gilt: losengeld oder Notstandshilfe vom österreichi-
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn die schen Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten und
Arbeitslosigkeit aktiv Arbeit suchen
a) innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Versi- Sie dürfen während Ihrer Arbeitslosigkeit nicht
cherungsschutzes eintritt oder gegen Entgelt tätig sein
b) bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits Wenn Sie wegen fehlender Bedürftigkeit keine Not-
bestand. standshilfe erhalten, haben sie dennoch Anspruch auf
Versicherungsleistungen*.
7.3. Für unfallbedingte Dauerinvalidität gibt es keine
Wartezeit*. Sie müssen auch während der Dauer des Versiche-
rungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden.
Gleiches gilt für die mitversicherte Person. Als unverschuldete Arbeitslosigkeit im Sinne dieser
Bedingungen gilt:
a) Kündigung durch den Arbeitgeber (beachten Sie
aber bitte die Ausschlüsse nach § 14.5);
b) einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnis-
ses auf Initiative des Arbeitgebers;
c) berechtigter vorzeitiger Austritt aus dem Unter-
nehmen.
d) Schließung des Unternehmens durch den Insolvenz
verwalter bei einem Konkurs.
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Eine aktive Arbeitssuche liegt in folgenden Fällen § 11 Was ist unfallbedingte
nicht vor und daher ist die Leistung ausgeschlossen, Dauerinvalidität und wie wird der
wenn Sie Invaliditätsgrad gemessen?
an einer Aus- und/oder Weiterbildung, die voraus- ------------------------------------------------------
sichtlich länger als 3 Monate dauert teilnehmen 11.1. Die unfallbedingte Dauerinvalidität liegt vor,
oder wenn Sie auf Grund eines Unfalls unfreiwillig auf
an die Pensionsversicherungsanstalt einen Pensi- Dauer zu mindestens 50% in Ihrer körperlichen oder
onsantrag gestellt haben. geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Sie
müssen uns den Invaliditätsgrad durch ein ärztliches
8.3. Schwere Erkrankungen: Attest (Gutachten) nachweisen.
Wenn bei Ihnen eine schwere Erkrankung im Sinne
des § 12 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingun- 11.2. Die Feststellung des Invaliditätsgrades wird wie
gen diagnostiziert wird und diese nicht innerhalb folgt ermittelt:
von 30 Tagen zum Ableben der versicherten Perso- Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfä-
nen führt, erhalten Sie von uns eine Leistung. higkeit der nachstehend genannten Körperteile und
Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden
Gleiches gilt für die mitversicherte Person. Invaliditätsgrade zur Bestimmung des Leistungsan-
spruchs (siehe Tabelle):
§ 9 Wann liegt ein Pflegefall vor?
------------------------------------------------------ Völliger Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit:
Ein Pflegefall liegt vor, wenn Sie Pflegegeld der Stu- n eines Armes ......................................................... 70%
fe 5 oder darüber gemäß Bundespflegegeldgesetz n eines Daumens .......................................................... 20%
(BPGG) oder gemäß einem der neun Landespflege-
eines Zeigefingers oder Mittelfingers .................. 10%
geldgesetze beziehen.
n
Gleiches gilt für die mitversicherte Person.
n eines anderen Fingers ............................................. 5%
n eines Beines .............................................................. 70%
n eines Fußes ............................................................. 50%
§ 10 Was ist ein Unfall? n einer großen Zehe ................................................... 5%
------------------------------------------------------ n einer anderen Zehe ................................................ 2%
10.1. Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich n der Sehkraft beider Augen ..................................... 100%
von außen auf Ihren Körper einwirkendes Ereignis n der Sehkraft eines Auges ........................................ 35%
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
n sofern jedoch die Sehkraft des anderen Auges
vor Eintritt des Versicherungsfalles
10.2. Als Unfall gelten auch Verrenkungen von Glied
bereits verloren war ............................................... 65%
maßen sowie Zerrungen und Zerreißungen von
des Gehörs beider Ohren ........................................ 60%
Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln, die sich an
n
Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befinden sowie n des Gehörs eines Ohres ........................................ 15%
Meniskusverletzungen. n des Gehörs eines Ohres wenn das Gehör des
anderen Ohres vor dem Eintritt des
10.3. Krankheiten gelten nicht als Unfälle, übertrag- Versicherungsfalles bereits verloren war ........... 45%
bare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen. Als n des Geruchssinnes ................................................... 10%
Ausnahme gilt jedoch die durch Zeckenbiss übertra- n des Geschmackssinnes ........................................... 5%
gene Frühsommer-Meningoencephalitis, Lyme-Bor- n der Milz ...................................................................... 10%
reliose sowie Wundstarrkrampf und Tollwut. n einer Niere ................................................................. 20%
n beider Nieren oder einer Niere wenn
10.4. Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle,
die Funktion der zweiten Niere vor dem Eintritt
die Sie als Fluggast in motorisierten Luftfahrzeugen
erleiden, sofern nicht ein Ausschlussgrund gemäß des Versicherungsfalles bereits verloren war ... 50%
§ 14.6 gegeben ist.
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11.3. Für andere Körperteile und Sinnesorgane wird Bei einer körperlich bedingten Störung des Nerven-
der Invaliditätsgrad danach bemessen, inwieweit die systems leistet Cardif nur, wenn diese Störung auf
normale körperliche oder geistige Funktionsfähigkeit einer organischen Schädigung durch einen Unfall
insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließ- beruht. Bei seelischen Störungen wie Neurosen oder
lich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichti- Psychoneurosen leistet Cardif nicht.
gen. Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane
oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dau- Bei einem Bandscheibenvorfall: Cardif leistet nur,
ernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die wenn dieser durch eine direkte mechanische Ein-
Vorinvalidität gemindert. wirkung auf die Wirbelsäule entstanden ist. Es
darf sich nicht um eine Verschlimmerung einer be-
11.4. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchti- reits bestehenden Erkrankung handeln. Bei einem
gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Pro- Bauch- oder Unterleibsbruch leistet Cardif nur,
zentsatzes. wenn der Bruch durch eine externe mechanische
Einwirkung verursacht wurde und keine Vorer-
11.5. Ist die Funktion mehrerer Körperteile oder krankung bestand.
Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt,
werden die ermittelten Invaliditätsgrade zusam-
mengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch § 12 Was ist eine schwere Erkrankung?
nicht berücksichtigt. ------------------------------------------------------
Nachfolgend sind schwere Erkrankungen aufgelistet,
11.6. Der Versicherungsschutz umfasst jedoch: Fol- die vom Versicherungsschutz entsprechend diesen
gen der durch Zeckenbiss übertragenen Frühsom- Allgemeinen Versicherungsbedingungen umfasst sind.
mer- Meningoencephalitis und Borreliose, wenn
die Erkrankung serologisch festgestellt wurde und 12.1 Herzinfarkt:
frühestens 15 Tage nach Beginn bzw. spätestens Herzinfarkt: Versichert ist ein Herzinfarkt als das
15 Tage nach Ende der Versicherung zum Ausbruch erste akute Auftreten eines Herzinfarktes, d.h. das
kommt. Als Krankheitsbeginn (Zeitpunkt des Versi- Absterben eines Teils des Herzmuskels infolge unzu-
cherungsfalles*) gilt der Tag, an dem erstmals ein reichender Blutzufuhr zum Herzmuskel (Myokard).
Arzt aufgrund der diagnostizierten Krankheit konsul- Nicht versichert sind: Stumme Infarkte (Mikroin-
tiert wurde. Eine Leistung wird von Cardif nur für farkte) sowie Angina pectoris.
dauernde Invalidität erbracht.
12.2. Schlaganfall:
11.7 Für die Bestimmung einer Invalidität gelten Versichert ist ein Schlaganfall als eine Schädigung
folgende medizinische Regelungen. des Gehirns durch einen infolge einer Gehirnblu-
tung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirnin-
Bei einer Vorinvalidität: farkt mit dauerhaften neurologischen Folgeerschei-
Cardif zieht diese Vorinvalidität nur dann vom Invali- nungen.
ditätsgrad ab, wenn der Unfall eine körperliche oder Nicht versichert sind: Transitorisch ischämische
geistige Funktion betrifft, die schon davor betroffen Attacken (TIA), reversible (sich zurückbildende)
war. Zusätzliche Informationen zur Vorinvalidität neurologische Defizite und äußere Verletzungen.
finden Sie in § 11.2 bis 11.5.
12.3. Krebs:
Bei einer gesundheitlichen Schädigung infolge einer Versichert ist Krebs als ein bösartiger Tumor, der
akuten Mangeldurchblutung des Herzmuskels (z.B. charakterisiert ist durch eigenständiges, unkon
Herzinfarkt) leistet Cardif nur, wenn ein direkter trolliertes Wachstum, infiltrative Wachstumsten-
Zusammenhang mit einer unmittelbaren Verletzung denzen (in Gewebe eindringendes Tumorwachs-
der Koronararterie besteht. Diese Verletzung wur- tum) und Metastasierungstendenzen. Versichert
de durch eine direkte mechanische Einwirkung von sind insbesondere maligne Tumorformen des Blu-
außen auf den Brustkorb verursacht. Unfälle durch tes, der blutbildenden Organe und des Lymphsys-
einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall sind eben- tems einschließlich Leukämien, Lymphomen und
falls versichert. Morbus Hodgkin.
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Nicht versichert sind: Sämtliche Versicherungsleistungen*, ausgenommen
a) Präkanzerosen (Vorstadien einer Krebserkrankung) jene gemäß Punkt 4.2, werden von Cardif mit schuld-
b) Carcinoma-in-situ (Krebs im Frühstadium) befreiender Wirkung der Universal Versand GmbH
c) Zervikale Dysplasien (Vorstadien des Gebärmut- zur Anweisung gebracht.
terhalskrebses) CIN 1, CIN 2 und CIN 3
d) Alle Hautkrebserkrankungen (maligne (bösartige) 13.1. Ablebensfall:
Melanome mit einer Tumordicke von mehr als Wenn Sie vor Ihrem 60. Geburtstag versterben, be-
1,5 mm nach Breslow sind jedoch versichert) zahlt Cardif die doppelte Summe des am Ablebens-
e) Frühe Stadien des Prostatakarzinoms mit einem tag offenen Betrags Ihres Kundenkontos bei der Uni-
Gleason Grad von 6 und weniger oder einem Sta- versal Versand GmbH.
dium T1N0M0 und T2N0M0 In diesem Fall leistet Cardif einmalig bis zu maximal
f) Papilläres Mikrokarzinom der Schilddrüse und der € 12.000,-.
Blase Gleiches gilt für die mitversicherte Person.
g) Chronisch lymphatische Leukämie mit einem RAI
Stadium unter 1 Wenn Sie nach Ihrem 60. Geburtstag (und bis zu Ih-
h) Alle malignen (bösartigen) Tumore bei gleichzeiti- rem 75. Geburtstag) versterben, besteht die Versi-
gem Vorliegen einer HIV-Infektion cherungsleistung* aus dem am Ablebenstag offenen
i) Rezidive (Neuauftreten des Krebses) und Metas- Betrag Ihres Kundenkontos bei der Universal Versand
tasen (Tochtergeschwulste) eines vor Anmeldung GmbH. In diesem Fall leistet Cardif einmalig bis zu
bestandenen Krebsleidens sowie das Auftreten maximal € 6.000,-.
eines Zweitkrebses z. B. in einem anderen Organ.
13.2. Arbeitsunfähigkeit:
12.4. Blindheit: a) Cardif erbringt eine Leistung frühestens zum
Blindheit liegt vor bei einem vollständigen, dauerhaf- ersten Mal, nachdem Sie mindestens 2 Mona-
ten und nicht mehr behebbaren Verlust des Sehver- te ohne Unterbrechung arbeitsunfähig waren
mögens beider Augen, der nicht durch medizinische (=Karenzzeit*). Leistungen, die während der Ka-
oder optische Maßnahmen verbessert werden kann. renzzeit* entstehen, sind nicht vom Versiche-
rungsschutz umfasst.
12.5. Taubheit: b) Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie
Taubheit liegt vor bei einem vollständigen, dauerhaf- monatlich folgende Leistung:
ten und nicht mehr behebbaren Verlust des gesam- 5 % des Betrags, der am Tag des Eintritts des Ver-
ten Hörvermögens auf beiden Ohren, der nicht durch sicherungsfalls* bei der Universal Versand GmbH
medizinische oder technische Maßnahmen verbes- auf Ihrem Kundenkonto offen ist. Diese Leistung
sert werden kann. erbringt Cardif pro Versicherungsfall* nur inner-
halb der nächsten 24 aufeinanderfolgenden Mo-
nate. Ist der offene Betrag am Tag des Eintritts des
§ 13 In welchen Fällen erhalten Sie Versicherungsfalls* geringer als € 250,- zahlen
Versicherungsleistungen*? wir den offenen Betrag auf einmal aus.
------------------------------------------------------
Für alle folgenden Punkte gilt, dass Sie Leistungen Rechenbeispiel: Bei Eintritt des Versicherungsfal-
nur während der Dauer des Versicherungsschutzes les* schulden Sie der Universal Versand GmbH
erhalten, wenn noch € 1000,-. Cardif bezahlt Ihnen dann jeden
a) die Wartezeit* abgelaufen ist (siehe § 7), Monat € 50,- (also 5 % von 1.000,- Euro). Sie er-
b) die Karenzzeit* abgelaufen ist (siehe § 13.2 und § 13.3). halten diese Summe monatlich auf Ihr Kunden-
c) die Voraussetzungen für Versicherungsleistungen* konto (max.24 Monate).
erfüllt sind (siehe § 8) und
d) weder ein Ausschlussgrund (siehe § 14) noch eine c) Sie sind versichert, auch wenn Sie wiederholt
Verletzung Ihrer Pflichten (Obliegenheitsverlet- arbeitsunfähig werden.
zung nach § 15) vorliegt. Sie erhalten keine Er- d) Cardif leistet monatlich bis zu € 250,-.
satzleistung für eventuell offene Rechnungsbe-
träge bei bar bezahlten Waren. Gleiches gilt für die mitversicherte Person
Flexikonto Zahlschutz
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13.3. Arbeitslosigkeit: 13.6. Schwere Krankheit:
a) Cardif erbringt eine Leistung frühestens zum ers- Wenn bei Ihnen eine schwere Krankheit im Sinne
ten Mal, nachdem Sie mindestens 2 Monate ohne des Punktes 12. dieser Allgemeinen Versicherungs-
Unterbrechung arbeitslos waren (=Karenzzeit*). bedingungen diagnostiziert wurde, besteht die
Leistungen, die während der Karenzzeit* entste- Versicherungsleistung* aus dem am Tag der Diag-
hen, sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. nose der schweren Krankheit offenen Betrag Ihres
b) Während Ihrer Arbeitslosigkeit erbringt Cardif Kundenkontos.
monatlich folgende Leistung: In diesem Fall leistet Cardif einmalig bis zu maximal
5 % des Betrags, der am Tag des Eintritts des Ver- € 6.000.-.
sicherungsfalls* bei der Universal Versand GmbH Gleiches gilt für die mitversicherte Person.
auf Ihrem Kundenkonto offen ist. Diese Leistung
erbringt Cardif pro Versicherungsfall* nur inner- 13.7. Leistung bei Eintritt von Risiken sowohl bei
halb der nächsten 24 aufeinanderfolgenden Mo- Ihnen als bei der mitversicherten Person
nate. Ist der offene Betrag am Tag des Eintritts des
Versicherungsfalls* geringer als € 250,-, zahlen Für die mitversicherte Person gilt weiters, dass sie bei
wir den offenen Betrag auf einmal aus. Eintritt eines Versicherungsfalls* keine Leistung von
Cardif erhält, solange Sie noch Leistungen von Cardif
Rechenbeispiel: Bei Eintritt des Versicherungsfal- bekommen. Wenn der Versicherungsfall* gleichzeitig
les* schulden Sie der Universal Versand GmbH bei Ihnen und bei der mitversicherten Person eintritt,
noch € 1000,-. Cardif bezahlt Ihnen dann jeden wird die Leistung von Cardif nur einmal erbracht.
Monat € 50,- (also 5 % von 1.000,- Euro). Sie er-
halten diese Summe monatlich auf Ihr Kunden- 13.8. Ende der Leistung bei vollständiger Rückzah-
konto (max.24 Monate). lung der Ratenzahlungsverpflichtung
c) Auch wenn Sie wiederholt arbeitslos werden, sind Die laufende monatliche Versicherungsleistung* en-
Sie versichert. Sie müssen aber vor Beginn der det sobald Ihre Ratenzahlungsverpflichtung bei der
erneuten Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate Universal Versand GmbH vollständig zurückgezahlt
ununterbrochen mindestens 18 Stunden pro Wo- wurde. Cardif bezahlt eine Leistung frühestens zum
che sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. ersten Mal, nachdem Sie mindestens 2 Monate ohne
d) Cardif leistet monatlich bis zu € 250,-. Unterbrechung arbeitsunfähig oder arbeitslos waren.
Gleiches gilt für die mitversicherte Person.
13.4. Pflege:
Sollten Sie bis zur Ihrem 60. Geburtstag Pflegegeld
der Stufe 5 oder darüber beziehen, dann bezahlt
Cardif den offenen Betrag Ihres Kundenkontos an die
Universal Versand GmbH.
In diesem Fall leistet Cardif einmalig bis zu maximal
€ 6.000,-.
Die Leistung ergibt sich aus dem offenen Betrag Ihres
Kundenkontos an jenem Tag, an dem Sie erstmalig
Pflegegeld der Stufe 5 erhalten haben.
Gleiches gilt für die mitversicherte Person.
13.5. Unfallbedingte Dauerinvalidität:
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls von Dauerinvali-
dität betroffen sind, besteht die Versicherungsleis- FÜR FRAGEN O
DER IN
tung* aus dem am Tag des Unfalls offenen Betrag WIR IHNEN GE FORMATIONEN STEHEN
RNE ZUR VERFÜ
Ihres Kundenkontos. GUNG:
FLEXIKONTO ZA
In diesem Fall leistet Cardif einmalig bis zu maximal HLSCHUTZ
HOTLINE AN: TE
€ 6.000,-. L.: 0 6 6 2 / 4485-22
(WIR SIND JED
EN TAG FÜR SIE
ERREICHBAR)
Flexikonto Zahlschutz
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[Seite 15]
§ 14 Welche Ausschlüsse gibt es bei bei der vorsätzlichen Ausführung oder bei straf-
der Leistungspflicht? barem Versuch eines Verbrechens oder Verge-
------------------------------------------------------ hens („Delikte“)
14.1. Allgemeine Ausschlüsse 14.2. Besondere Ausschlüsse
Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn
Sie bei Beginn des Versicherungsschutzes * im Ablebensfall:
a) bereits wussten, dass das Arbeitsverhältnis enden Cardif erbringt im Ablebensfall keine Leistung,
wird, wenn Sie innerhalb der ersten 24 Monate nach
b) bereits ein gerichtliches Verfahren im Zusammen- Beginn des Versicherungsschutzes durch Selbst-
hang mit dem Arbeitsverhältnis anhängig ist, tötung sterben.
c) bereits arbeitsunfähig sind,
d) bereits schwer erkrankt im Sinne des Punktes 12. * bei Arbeitsunfähigkeit:
sind, Wenn Sie während der Schutzfrist gemäß Mutter-
e) bereits vollständig dauerinvalid sind, schutzgesetz arbeitsunfähig werden, wird keine Leis-
f) bereits Pflegegeld der Stufe 5 oder darüber be- tung erbracht. Auf Wunsch stellt Ihnen Cardif ger-
ziehen. ne den Gesetzestext des Mutterschutzgesetzes zur
Cardif erbringt nie eine Leistung, wenn Sie sich direkt Verfügung.
oder indirekt an kriegerischen Ereignissen oder inne-
ren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter beteiligen. * bei Arbeitslosigkeit:
Cardif erbringt bei Arbeitslosigkeit in folgenden
Cardif erbringt keine Leistungen, wenn Sie in folgen- Fällen keine Leistung:
den Fällen arbeitsunfähig, pflegebedürftig, dauerin- bei Ablauf der Laufzeit eines befristeten Arbeits-
valid werden oder tödlich verunglücken: verhältnisses
durch den Missbrauch von Alkohol, Nikotin, Dro- bei Kündigung am Ende der gesetzlichen Behalte-
gen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen. frist
Ein Missbrauch liegt vor, wenn der wiederholte nach Ableistung des Präsenz-, Wehr- und/ oder
Gebrauch der Substanz über die Dauer von min- Zivildienstes oder nach einem Ausbildungsver-
destens einem Monat bzw. wiederholt in den letz- hältnis (z.B. Lehre);
ten 12 Monaten zu körperlichen und/oder psychi- bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
schen Beeinträchtigungen geführt hat, die sich (z.B. Lehre) auf eigene Initiative;
eindeutig identifizieren lassen; bei Kündigung Ihrer Beschäftigung beim Ehepart-
durch absichtliches Herbeiführen von Krankhei- ner oder bei einem direkten Verwandten.
ten oder absichtliche Selbstverletzung
als Fahrer, Beifahrer oder Passagier eines Motor- Cardif unterbricht bei Arbeitslosigkeit in folgenden
fahrzeuges, das an Fahrveranstaltungen beteiligt Fällen die monatlichen Versicherungsleistungen*,
ist, bei denen es auf das Erreichen von Höchstge- wenn Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versiche-
schwindigkeiten ankommt. Davon betroffen sind rungsleistung*
auch Übungsfahrten. vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS)
mit einem Luftfahrzeug (Fluggerät) ohne Mo- kein Arbeitslosengeld oder keine Notstandshilfe
tor, Motorsegler, Ultraleichtflugzeug, beim Fall- erhalten, oder
schirmspringen bzw. Paragleiten, als Pilot oder für die Dauer von bis zu 3 Monaten eine neue
als sonstiges Besatzungsmitglied; Arbeit aufnehmen, oder
bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit mit sich im Krankenstand befinden und daher kein
einem Luftfahrzeug; Arbeitslosengeld oder keine Notstandhilfe (im
direkt oder indirekt durch Nuklearwaffen, che- Sinne § 8.2) erhalten.
mische oder biologische Waffen, Kernenergie oder
ionisierende Strahlen. Bei einer medizinischen Be- * bei Dauerinvalidität durch einen Unfall:
handlung mit ionisierenden Strahlen (beispiels- Cardif erbringt bei Dauerinvalidität keine Leistungen,
weise Röntgen-Strahlen) besteht jedoch Versiche- wenn der Unfall durch einen dieser Fälle verursacht
rungsschutz. wurde:
Flexikonto Zahlschutz
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[Seite 16]
Sie fahren ein Fahrzeug ohne gültigen Führer- uns auf Verlangen ärztliche Atteste, Bescheini-
schein. Das gilt auch für Fahrten auf nicht-öffent- gungen von Behörden und Arbeitgebern vorlegen
lichen Straßen (beispielsweise auf einem Übungs- (in Kopie oder im Original);
platz oder einer Rennbahn). sich auf Verlangen einer ärztlichen Untersuchung
Sie nehmen an einem Wintersport-Wettbewerb unterziehen. Der Arzt wird von uns beauftragt und
oder einem offiziellen Training dafür teil. bezahlt. Cardif übernimmt nur die Kosten jener
Sie erleiden gesundheitliche Schäden bei einer Gutachten, die von ihr in Auftrag gegeben wurden.
Heilmaßnahme oder einer Operation, sofern diese
nicht durch einen in diesem Vertrag versicherten 15.2. Pflichten im Ablebensfall:
Unfall erforderlich wurde. Wenn Sie versterben, müssen auf Verlangen folgende
Unterlagen an Cardif übermittelt werden:
Cardif bietet keinen Versicherungsschutz, wenn Sie eine amtliche Sterbeurkunde
a) dauerhaft vollständig arbeitsunfähig sind, eine Bestätigung über die Ablebensursache sowie
b) ein schweres Nervenleiden oder über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum
c) eine Geisteskrankheit haben. Ableben geführt hat.
* bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Pflege und 15.3. Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit:
Ableben: Sie müssen bei Arbeitsunfähigkeit folgende Unterlagen
Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt einer an Cardif übermitteln:
Versicherungsleistung aus dem Risiko schwere Er- eine Bestätigung des Krankenversicherungsträ-
krankung im Sinne des § 12 gers, ärztliches Attest oder
arbeitsunfähig, einen Bescheid über Gewährung einer Berufsunfä-
pflegebedürftig im Sinne des § 9 werden oder higkeits- oder Invaliditätspension oder
versterben eine Kopie des entsprechenden Antrages, eventu-
erbringt Cardif keine Versicherungsleistung*, wenn ell den Stand des Pensionsverfahrens
die Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder das oder einen Bescheid über die Bewilligung einer
Ableben unmittelbar mit dieser schweren Erkran- medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation
kung sowie einer daraus resultierenden Folgeer- sowie deren Inanspruchnahme.
krankung in einem direkten Zusammenhang steht.
15.4. Pflichten bei Arbeitslosigkeit:
Alle oben erwähnte Ausschlüsse gelten auch für die Sie müssen folgende Unterlagen an Cardif übermitteln:
mitversicherte Person. Nachweise der Arbeitslosigkeit durch Bescheini-
gungen des österreichischen Arbeitsmarktservices
(AMS) und des letzten Arbeitgebers.
§ 15 Was müssen Sie im
Versicherungsfall* tun? Sie müssen Cardif so schnell wie möglich über eine
------------------------------------------------------ neue Tätigkeit und das Ende der Arbeitslosigkeit in-
Ihre Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie beachten formieren.
müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu
erhalten. Diese Pflichten müssen immer erfüllt wer- 15.5. Pflichten bei unfallbedingter Dauerinvalidität:
den, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren. Sie müssen folgende Unterlagen an Cardif übermitteln:
Nachweis der unfallbedingten Dauerinvalidität
15.1. Allgemeine Pflichten: durch ein ärztliches Gutachten
Sie müssen
uns durch die Universal Versand GmbH so schnell
wie möglich über einen Versicherungsfall* infor-
mieren; BEI EINTR
dafür sorgen, dass der Versicherungsfall* in Ös- VERSICHERU ITT EINES
NGSFALLS R
terreich laufend überprüft werden kann. Cardif BITTE UNVE UFEN S
RZÜGLICH IH IE
wird monatlich über das Fortbestehen des Zu- FLEXIKONTO RE
ZAHLSCHUTZ
standes informiert; -HOTLINE AN
.
Flexikonto Zahlschutz
16
[Seite 17]
15.6. Pflichten im Pflegefall: § 16 Wann darf Cardif ein Risiko ablehnen?
Sie müssen folgende Unterlagen an Cardif übermitteln: ----------------------------------------------------
Pflegegeldbescheid der Stufe 5 oder darüber nach Cardif darf unverzüglich nach Anmeldung durch
dem Bundespflegegeldgesetz oder einem der die Universal Versand GmbH die Übernahme eines
neun Landespflegegeldgesetze. Risikos ablehnen. Dafür muss Cardif keine Gründe
nennen.
15.7. Pflichten bei schwerer Krankheit: Was bedeutet eine Ablehnung für Sie und die Per-
Sie müssen folgende Unterlagen an Cardif übermitteln: son, die mitversichert werden soll? Bei einer Ab-
a) Die Diagnose der schweren Erkrankung sowie die lehnung besteht kein Versicherungsschutz – auch
Indikation und den Operationsbericht eines Arz- nicht rückwirkend.
tes, der weder Sie selbst noch Ihr Lebens-, Ehe- Sie bezahlen in diesem Fall auch keine Versiche-
partner oder ein Verwandter ist. Dieser Arzt muss rungsprämie.
in Österreich oder einem anderen Land der Euro-
päischen Union niedergelassenen sein.
b) Laborunterlagen hinsichtlich der entsprechenden
klinischen, radiologischen und histologische Un- § 17 Welche Form der Mitteilung
tersuchungen ist wirksam?
----------------------------------------------------
Wir behalten uns das Recht vor, weitere notwendige 17.1. Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis
Nachweise, insbesondere zusätzliche Auskünfte und betreffen, müssen stets in geschriebener Form er-
Aufklärungen, zu verlangen, um die Diagnose einer folgen. Sie werden wirksam, sobald sie der Universal
schweren Erkrankung bzw. die Notwendigkeit einer Versand GmbH oder Cardif zugegangen sind.
durchgeführten Operation zu überprüfen. Sie haben
Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstal- 17.2. Cardif und Otto Austria Group GmbH haben
ten, bei denen Sie in Behandlung waren sowie Per- im Gruppenversicherungsvertrag* vereinbart, dass
sonenversicherer und Behörden zu ermächtigen, uns Kündigungserklärungen stets der Schriftform
auf Verlangen Auskunft zu erteilen. bedürfen. Daher muss eine Kündigung durch Sie
schriftlich, d.h mit ihrer eigenhändigen
15.8. Für alle Pflichten gilt: Unterschrift, erfolgen.
a) wenn Sie eine Pflicht (Obliegenheit) vorsätzlich
oder grob fahrlässig verletzen, erhalten Sie keine 17.3. Die Änderung Ihrer Postanschrift ist Cardif
Leistungen, wenn diese Verletzung einen Einfluss unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind wir berech-
auf die Feststellung oder den Umfang der Leis- tigt, Mitteilungen an die von Ihnen zuletzt bekannt
tungspflicht hat. Ihre Kenntnis und Ihr Verschul- gegebene Adresse zu senden.
den werden mit der Kenntnis und dem Verschul- In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach
den von Universal Versand GmbH gleichgesetzt. Absendung des Briefes als zugegangen.
b) alle bei uns einzureichenden Unterlagen sind in
deutscher Sprache einzureichen. Wurden Unter- 17.4. Für den Fall, dass Sie und der Versicherungs-
lagen nicht in deutscher Sprache erstellt, so ha- nehmer* ausdrücklich und gesondert eine elektro-
ben Sie diese auf Ihre Kosten zu übersetzen und nische Kommunikation vereinbart haben, so gelten
uns zu übermitteln. die in der getroffenen Vereinbarung festgelegten Be-
dingungen hinsichtlich der Übermittlung
von Unterlagen, die den Bestand des
Versicherungsvertrages betreffen.
MITTEILUNGE Wir weisen Sie jedoch darauf hin,
VERSICHERUN N , D IE D AS dass Sie eine allenfalls getroffene
BETREFFEN, M GSVERHÄLTNIS Vereinbarung jederzeit wider-
GESCHRIEBEN ÜSSEN STETS IN rufen können. Die in Punkt 17.2.
ER FORM ERF
OLGEN. getroffene Vereinbarung gilt auch
für den Fall der elektronischen
Kommunikation.
Flexikonto Zahlschutz
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[Seite 18]
§ 18 Welches Recht und welcher Gerichts- Welche Angaben benötigen wir?
Mit den folgenden Angaben können Sie uns helfen,
stand gelten für diesen Vertrag? Ihre Anfrage schneller zu bearbeiten:
------------------------------------------------------ Ihr vollständiger Name
Für das Versicherungsverhältnis gilt österreichi- Ihre Adresse
sches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechtes Leistungsfallnummer, falls vorhanden
(internationales Privatrecht). Vertragliche Ansprü- Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde
che können Sie oder die mitversicherte Person auch Eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber
bei jenem Gericht geltend machen, das für die je- erreichen können
weilige Niederlassung von Cardif zuständig ist. Es
kann auch das Gericht des Ortes angerufen werden, Weiters werden Beschwerden vom Bundesministe-
an dem der Beitritt zum Gruppenversicherungsver- rium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
trag* vermittelt worden ist. Stubenring 1, 1010 Wien sowie vom Verein für Kon-
sumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien
entgegengenommen.
§ 19 Welches Rücktrittsrecht haben Sie?
------------------------------------------------------ Sie können sich auch an die österreichische Finanz-
Sie sind berechtigt, von dem geschlossenen Fern- marktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5,
absatzvertrag binnen 30 Tagen schriftlich zurück- 1090 Wien wenden. Federführend bei Beschwerden
zutreten. Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn der über Cardif ist das zuständige französische Aufsicht-
Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, Cardif samt ACP („Autorité de Contrôle Prudentiel“), 61, rue
oder dem Versicherungsnehmer* zur Verfügung Taitbout, 75436 Paris cedex 09, France.
stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträ-
ger erklärt und diese Erklärung vor Ablauf der Frist
abgesendet wird. § 22 Welcher Versicherer trägt
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertrags- das jeweilige Risiko?
abschlusses. ------------------------------------------------------
Haben Sie die Vertragsbedingungen sowie die Ver-
kaufsinformationen erst nach Vertragsabschluss
erhalten, beginnt die Rücktrittsfrist erst mit Erhalt Versicherer für das Risiko Ableben ist die
aller dieser Bedingungen und Informationen.
CARDIF Lebensversicherung
Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien
§ 20 Welche Kündigungsrechte haben Sie? (FN 166732w - DVR-0954217).
------------------------------------------------------
Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit Versicherer für die Risiken Arbeitsunfähigkeit,
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Arbeitslosigkeit, schwere Erkrankung, Pflege
Monatsende kündigen. Zur Fristwahrung reicht die und unfallbedingte Dauerinvalidität ist die
Absendung der Kündigungserklärung innerhalb der CARDIF Allgemeine Versicherung
vorgenannten Frist. Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien
(FN 166734y - DVR-0954225).
§ 21 Welches Beschwerderecht haben Sie?
------------------------------------------------------
Sie können sich per E-Mail oder Post an uns wenden.
E-Mail: beschwerde.at@cardif.com
Post: CARDIF Allgemeine Versicherung, Vordere
Zollamtsstraße 13 1030 Wien
Flexikonto Zahlschutz
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[Seite 19]
GLOSSAR
Bezugsrecht Versicherungsnehmer
Das Bezugsrecht regelt, wer die Versicherungsleis- Der Versicherungsnehmer (Universal Versand GmbH)
tungen erhalten soll. ist der Vertragspartner des Versicherers (Cardif Allge-
meine Versicherung). Er schließt mit dem Versicherer
Gruppenversicherungsvertrag den Gruppenversicherungsvertrag.
Der Versicherungsnehmer schließt mit dem Ver-
sicherer einen Gruppenversicherungsvertrag. Der Wartezeit
Gruppenversicherungsvertrag ist eine besondere Ableben und Arbeitsunfähigkeit:
Form des Versicherungsvertrages. Zu einem Grup- Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie
penversicherungsvertrag kann der Versicherungs- in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versi-
nehmer Sie und weitere Personen als versicherte cherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt
Personen anmelden. Um als versicherte Person an- wurden, sind nicht versichert. Dies gilt jedoch nur,
gemeldet werden zu können, müssen Sie in einem wenn der Versicherungsfall innerhalb der ersten 24
besonderen Verhältnis zum Versicherungsnehmer Monate nach Abschluss des Vertrages eintritt und
stehen, wenn Sie z.B. über ein Kundenkonto bei der mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in unmit-
Universal Versand GmbH verfügen. telbarem oder mittelbarem Zusammenhang steht.
Karenzzeit Arbeitslosigkeit:
Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit: Wartezeit bei Arbeitslosigkeit ist jener Zeitraum, der
Die Karenzzeit entspricht einem Selbstbehalt und ist nach Abschluss des Vertrages verstreichen muss,
jener Zeitraum, der immer nach Eintritt eines Leis- bis Versicherungsschutz besteht. Das heißt, dass
tungsfalles verstreichen muss, bevor erstmalig eine Arbeitslosigkeit, die in dieser Zeit eintritt, nicht ver-
Leistung erbracht wird. Dabei muss die Arbeitsun- sichert ist. (Auch nicht nach Ablauf der Wartezeit!)
fähigkeit oder Arbeitslosigkeit ohne Unterbrechung
angedauert haben. z. B.: Abschluss des Vertrages zum 01. Jänner;
Wartezeit zum Beispiel 3 Monate
z. B.: Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit: = für Arbeitslosigkeit, die in der Zeit vom 01. Jänner
01. Jänner; Karenzzeit zum Beispiel 2 Monate bis einschließlich 31. März eintritt, besteht kein
= Leistungsanspruch ab dem 3. Monat, frühestens Versicherungsschutz; das heißt, dass diese Arbeitslo-
zum 01. März. sigkeit auch nach dem 31. März nicht versichert ist.
Versicherungsfall
Wenn ein versichertes Risiko wie zum Beispiel Ar-
beitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit während der
Versicherungsdauer eintritt, handelt es sich um einen
Versicherungsfall.
Versicherungsleistung
Eine Versicherungsleistung ist eine Leistung, die der
Versicherer zu erbringen hat. Diese Leistung wird
in Ihrer Versicherungsbestätigung und in den Versi-
cherungsbedingungen definiert.
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