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Versicherungsmakler / Restschuldversicherung / Bedingungsarchiv Restschuld

Cardif Anadi Bank: die Bedingungen im Volltext

Restschuldversicherung der Austrian Anadi Bank in drei Paketen, Ableben bis 75.000 Euro, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit mit Raten bis 1.500 Euro monatlich für höchstens 12 Monate.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Restschuld oder Kreditbetrag, Höchstbetrag je versicherter Person)ja, bis 75.000 €„aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos bis max. € 75.000.-.“Was ist versichert?, Seite 1
Versicherungssumme folgt dem Tilgungsplan (fallend)ja„Wenn Sie ableben, leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos“Was ist versichert?, Seite 1
Versicherbare Kredite (Ratenkredit, Baufinanzierung, Leasing, Rahmenkredit, Kreditkarte)ja„Wenn Sie mit dem Versicherungsnehmer einen Kreditvertrag mit laufenden Kreditraten abgeschlossen haben“Einleitung, Seite 1
Gruppenversicherungsvertrag über den Kreditgeber (Bank ist Versicherungsnehmer)ja„Diese Versicherung beruht auf einem Gruppenversicherungsvertrag zwischen Austrian Anadi Bank AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“) und Cardif Allgemeine Versicherung sowie Cardif Lebensversicherung“Einleitung, Seite 1
Einmalbeitrag, der mit dem Kredit mitfinanziert wirdnicht geregelt
Laufender (monatlicher) Beitrag möglichnicht geregelt
Bausteine einzeln wählbar (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit)ja„Sie können folgende Schutzpakete abschließen: Basis Ableben Erweitert Ableben, Arbeitslosigkeit Komplett Ableben, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit“Was ist versichert?, Seite 1
Eintrittsalter (Mindest- und Höchstalter bei Abschluss)nicht geregelt
Endalter, mit dem der Schutz endetja„mit Ihrem 65. Geburtstag für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Höchstlaufzeit des Versicherungsschutzesja„bei Laufzeitverlängerung mit der ursprünglich vereinbarten Kreditdauer (Laufzeit)“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Höchster versicherbarer Kreditbetragnicht geregelt
Wohnsitz oder Beschäftigung im Inland als Voraussetzungja„Ihr Versicherungsschutz gilt nur im Bundesgebiet der Republik Österreich, unabhängig davon, wo das schadensauslösende Ereignis eingetreten ist.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Zweiter Kreditnehmer mitversicherbarnicht geregelt

Todesfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung im Todesfall (Restschuld wird getilgt)ja, bis 75.000 €„leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos bis max. € 75.000.-.“Was ist versichert?, Seite 1
Maßstab der Todesfallleistung (Restschuld laut Tilgungsplan oder tatsächlicher Saldo)ja„den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos“Was ist versichert?, Seite 1
Rückständige Raten im Todesfall mitversichertnicht geregelt
Überschuss über der Restschuld an Hinterbliebeneja„Für den Fall, dass Sie durch einen Unfall versterben, erhält der Bezugsberechtigte als Versicherungsleistung die doppelte Restschuld“Was ist versichert?, Seite 1
Nur Unfalltod versichertkeine„Wenn Sie ableben, leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos“Was ist versichert?, Seite 1
Ausschluss Selbsttötung in den ersten Jahrennicht geregelt
Vorgezogene Leistung bei unheilbarer Krankheitnicht geregelt
Tilgung der Restschuld bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Invaliditätnicht geregelt

Arbeitsunfähigkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeitja, bis 1.500 €„Wenn Sie arbeitsunfähig (krank, berufs- oder erwerbsunfähig) werden, leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat und für die Dauer von max. 12 Monaten.“Was ist versichert?, Seite 1
Karenzzeit bis zur ersten Leistung (Tage oder Wochen)nicht geregelt
Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenznicht geregelt
Höchstzahl der Raten je Versicherungsfallja„für die Dauer von max. 12 Monaten.“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstzahl der Raten über die ganze Laufzeitnicht geregelt
Höchstbetrag je Monatsrateja, bis 1.500 €„leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat“Was ist versichert?, Seite 1
Selbständige und Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit versichertnicht geregelt
Erneute Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache (Wiedereintritt)nicht geregelt
Begriff der Arbeitsunfähigkeit (zuletzt ausgeübter Beruf oder jede Tätigkeit)ja„Wenn Sie arbeitsunfähig (krank, berufs- oder erwerbsunfähig) werden“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung bei Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Leistung bei schwerer Krankheit (Diagnose)nicht geregelt

Arbeitslosigkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ratenzahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeitja, bis 1.500 €„Wenn Sie Arbeitnehmer sind und unverschuldet arbeitslos werden, leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat und für die Dauer von max. 12 Monaten.“Was ist versichert?, Seite 1
Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Arbeitslosigkeitja„Arbeitslosigkeit ist bei Eintritt von mind. 3 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit).“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Karenzzeit bis zur ersten Leistung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung vor Beginnja„wenn Sie bei Abschluss oder bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht 6 Monate ununterbrochen, mindestens 18 Stunden pro Woche, beschäftigt gewesen sind“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Höchstzahl der Raten je Fall der Arbeitslosigkeitja„für die Dauer von max. 12 Monaten.“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstzahl der Raten bei Arbeitslosigkeit über die Laufzeitnicht geregelt
Erneute Beschäftigungsdauer zwischen zwei Fällennicht geregelt
Ausschluss bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertragja„wenn Sie selbst kündigen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei Ende eines befristeten Vertragsja„wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Beamte, Selbständige oder Rentner von Arbeitslosigkeit ausgenommenja„Wenn Sie Arbeitnehmer sind und unverschuldet arbeitslos werden“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebersnicht geregelt

Ausschlüsse und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Beginn (Tod, Arbeitsunfähigkeit)ja„Vorerkrankungen und Unfallfolgen die innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden, sind bei Eintritt von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit).“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ausschluss bekannter Vorerkrankungenja„Vorerkrankungen und Unfallfolgen die innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Rückschauzeit und Dauer der Vorerkrankungsklauselja„innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden, sind bei Eintritt von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Gesundheitsfragen oder Gesundheitserklärung bei Abschlussnicht geregelt
Ausschluss psychischer Erkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Rücken- und Wirbelsäulenleiden ohne Befundnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Suchtja„wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit oder ihr Ableben durch Missbrauch von Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen verursacht wurde.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Schwangerschaft und Elternzeitnicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten, Luftfahrt, Motorsportnicht geregelt
Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror, Kernenergienicht geregelt

Vertrag und Leistungsfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abschluss getrennt vom Kreditvertrag (in Deutschland frühestens eine Woche danach)nicht geregelt
Kredit auch ohne diese Versicherung oder mit gleichwertiger fremder Policenicht geregelt
Kündigung jederzeit möglich (Frist)ja„Sie haben das Recht den Versicherungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsletzten zu kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags bei Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlungnicht geregelt
Schutz bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung (Ende oder Fortführung)ja„wenn der Kreditvertrag, aus welchem Grund auch immer endet“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Widerrufsrecht und Fristnicht geregelt
Bezugsrecht des Kreditgebers (Leistung geht an die Bank)nicht geregelt
Frist für die Meldung des Leistungsfallskeine„Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, müssen Sie diesen unverzüglich anzeigen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Geforderte Nachweise (Atteste, Bescheid der Arbeitsagentur, Sterbeurkunde)ja„wenn Sie keine ärztliche Bestätigung für Ihre Arbeitsunfähigkeit erbringen können“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Gleichzeitige Leistung aus mehreren Bausteinen (Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit)nicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Kreditrestschuld als Ablebensversicherung mit oder ohne Rückkaufswertja„Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich der Cardif Assurance Vie“Kopf, Seite 1
Spanien: Incapacidad permanente absoluta als Leistungsauslösernicht geregelt
Spanien: Seguro vinculado nach Ley 5/2019 (gleichwertige Police eines anderen Versicherers akzeptiert)nicht geregelt
Spanien: Erstattung der prima única bei vorzeitiger Rückzahlungnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Cardif Allgemeine Versicherung, Niederlassung Österreich, Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Cardif Anadi Bank Restschuld

Volltext aufklappen: Cardif ZAV Produktinfo IPID (Anadi Bank)
[Seite 1] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Cardif Allgemeine Versicherung, Niederlassung Österreich der Cardif Assurances Risques Divers (FN 166734y), Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich der Cardif Assurance Vie (FN 166732w). Produkt: Anadi Kredit-Versicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in der Beitrittserklärung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie in den ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen. Um welche Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Zahlungsausfall-/ Restschuldversicherung. Diese Versicherung beruht auf einem Gruppenversicherungsvertrag zwischen Austrian Anadi Bank AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“) und Cardif Allgemeine Versicherung sowie Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich (im Folgenden „Versicherer“). Wenn Sie mit dem Versicherungsnehmer einen Kreditvertrag mit laufenden Kreditraten abgeschlossen haben und die Beitrittserklärung zur Zahlungsausfall-/ Restschuldversicherung unterschrieben haben, sind Sie im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen „Anadi Kredit-Versicherung“ versichert. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Die Zahlungsausfall-/ Restschuldversicherung x wenn Sie selbst kündigen, „Anadi Kredit-Versicherung“ sichert Ihre x wenn Sie bei Abschluss oder bei Eintritt der Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Arbeitslosigkeit nicht 6 Monate ununterbrochen, zugrundeliegenden Kreditvertrag. mindestens 18 Stunden pro Woche, beschäftigt gewesen sind,  Sie können folgende Risiken versichern: x wenn Sie während der Dauer Ihrer  Ableben Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld oder Wenn Sie ableben, leisten wir den am Notstandshilfe vom österreichischen AMS Ablebenstag erhalten, aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos x wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft, bis max. € 75.000.-. Für den Fall, dass Sie durch x wenn Sie keine ärztliche Bestätigung für Ihre einen Unfall versterben, erhält der Arbeitsunfähigkeit erbringen können, Bezugsberechtigte als Versicherungsleistung x wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit oder ihr Ableben die doppelte Restschuld, aber nur bis zu einem durch Missbrauch von Drogen, Alkohol oder maximalen Gesamtbetrag in der Höhe von € anderen Substanzen verursacht 75.000. wurde.  Arbeitsunfähigkeit Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wenn Sie arbeitsunfähig (krank, berufs- oder erwerbsunfähig) werden, leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat ! Vorerkrankungen und Unfallfolgen die innerhalb und für die Dauer von max. 12 Monaten. von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten  Arbeitslosigkeit wurden, sind bei Eintritt von 24 Monaten nach Wenn Sie Arbeitnehmer sind und unverschuldet Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit). arbeitslos werden, leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat und für die ! Arbeitslosigkeit ist bei Eintritt von mind. 3 Dauer von max. 12 Monaten. Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit).  Sie können folgende Schutzpakete abschließen:  Basis Ableben  Erweitert Ableben, Arbeitslosigkeit  Komplett Ableben, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? • Ihr Versicherungsschutz gilt nur im Bundesgebiet der Republik Österreich, unabhängig davon, wo das schadensauslösende Ereignis eingetreten ist. Welche Verpflichtungen habe ich? • Wenn Sie die erstmalige und die weiteren Versicherungsprämien nicht zahlen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Sie können dann vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet werden. Dies folgt aus §§ 37 und 38 des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG). • Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, müssen Sie diesen unverzüglich anzeigen. Sie haben ferner in bestimmten Fällen die Pflicht Auskünfte und Informationen zu erteilen oder einzuholen. Wann und wie zahle ich? Ihre Beitragsverpflichtung (Versicherungsprämie) besteht gegenüber dem Versicherungsnehmer und wird an uns überwiesen. In der Aufstellung Ihrer Beitrittserklärung finden Sie Informationen darüber, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe die Versicherungsprämie zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes gezahlt werden muss. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn des Kreditvertrages. Der Versicherungsschutz endet: • wenn der Kreditvertrag, aus welchem Grund auch immer endet, • wenn Cardif bei Verwirklichung des Risikos Ableben die am Ablebenstag bestehende Restschuld geleistet hat; • bei Laufzeitverlängerung mit der ursprünglich vereinbarten Kreditdauer (Laufzeit); • mit Ihrem 65. Geburtstag für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit; • mit Erhalt des Bescheides, indem Ihnen die Alterspension zuerkannt wird für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit; • mit Ihrem 75. Geburtstag für das Risiko Ableben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie haben das Recht den Versicherungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsletzten zu kündigen. • Sowohl Sie als auch wir können den Versicherungsvertrag nach dem Eintritt des Schadenfalls kündigen. Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats, seit der Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung zulässig. Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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