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Cardif Anadi Bank: die Bedingungen im Volltext
Restschuldversicherung der Austrian Anadi Bank in drei Paketen, Ableben bis 75.000 Euro, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit mit Raten bis 1.500 Euro monatlich für höchstens 12 Monate.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Restschuld oder Kreditbetrag, Höchstbetrag je versicherter Person) | ja, bis 75.000 € | „aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos bis max. € 75.000.-.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versicherungssumme folgt dem Tilgungsplan (fallend) | ja | „Wenn Sie ableben, leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versicherbare Kredite (Ratenkredit, Baufinanzierung, Leasing, Rahmenkredit, Kreditkarte) | ja | „Wenn Sie mit dem Versicherungsnehmer einen Kreditvertrag mit laufenden Kreditraten abgeschlossen haben“ | Einleitung, Seite 1 |
| Gruppenversicherungsvertrag über den Kreditgeber (Bank ist Versicherungsnehmer) | ja | „Diese Versicherung beruht auf einem Gruppenversicherungsvertrag zwischen Austrian Anadi Bank AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“) und Cardif Allgemeine Versicherung sowie Cardif Lebensversicherung“ | Einleitung, Seite 1 |
| Einmalbeitrag, der mit dem Kredit mitfinanziert wird | nicht geregelt | ||
| Laufender (monatlicher) Beitrag möglich | nicht geregelt | ||
| Bausteine einzeln wählbar (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) | ja | „Sie können folgende Schutzpakete abschließen: Basis Ableben Erweitert Ableben, Arbeitslosigkeit Komplett Ableben, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Eintrittsalter (Mindest- und Höchstalter bei Abschluss) | nicht geregelt | ||
| Endalter, mit dem der Schutz endet | ja | „mit Ihrem 65. Geburtstag für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Höchstlaufzeit des Versicherungsschutzes | ja | „bei Laufzeitverlängerung mit der ursprünglich vereinbarten Kreditdauer (Laufzeit)“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Höchster versicherbarer Kreditbetrag | nicht geregelt | ||
| Wohnsitz oder Beschäftigung im Inland als Voraussetzung | ja | „Ihr Versicherungsschutz gilt nur im Bundesgebiet der Republik Österreich, unabhängig davon, wo das schadensauslösende Ereignis eingetreten ist.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Zweiter Kreditnehmer mitversicherbar | nicht geregelt |
Todesfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung im Todesfall (Restschuld wird getilgt) | ja, bis 75.000 € | „leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos bis max. € 75.000.-.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Maßstab der Todesfallleistung (Restschuld laut Tilgungsplan oder tatsächlicher Saldo) | ja | „den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rückständige Raten im Todesfall mitversichert | nicht geregelt | ||
| Überschuss über der Restschuld an Hinterbliebene | ja | „Für den Fall, dass Sie durch einen Unfall versterben, erhält der Bezugsberechtigte als Versicherungsleistung die doppelte Restschuld“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Nur Unfalltod versichert | keine | „Wenn Sie ableben, leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Selbsttötung in den ersten Jahren | nicht geregelt | ||
| Vorgezogene Leistung bei unheilbarer Krankheit | nicht geregelt | ||
| Tilgung der Restschuld bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität | nicht geregelt |
Arbeitsunfähigkeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeit | ja, bis 1.500 € | „Wenn Sie arbeitsunfähig (krank, berufs- oder erwerbsunfähig) werden, leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat und für die Dauer von max. 12 Monaten.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung (Tage oder Wochen) | nicht geregelt | ||
| Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenz | nicht geregelt | ||
| Höchstzahl der Raten je Versicherungsfall | ja | „für die Dauer von max. 12 Monaten.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten über die ganze Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag je Monatsrate | ja, bis 1.500 € | „leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbständige und Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit versichert | nicht geregelt | ||
| Erneute Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache (Wiedereintritt) | nicht geregelt | ||
| Begriff der Arbeitsunfähigkeit (zuletzt ausgeübter Beruf oder jede Tätigkeit) | ja | „Wenn Sie arbeitsunfähig (krank, berufs- oder erwerbsunfähig) werden“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Leistung bei schwerer Krankheit (Diagnose) | nicht geregelt |
Arbeitslosigkeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ratenzahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | ja, bis 1.500 € | „Wenn Sie Arbeitnehmer sind und unverschuldet arbeitslos werden, leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat und für die Dauer von max. 12 Monaten.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Arbeitslosigkeit | ja | „Arbeitslosigkeit ist bei Eintritt von mind. 3 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit).“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt | ||
| Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung vor Beginn | ja | „wenn Sie bei Abschluss oder bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht 6 Monate ununterbrochen, mindestens 18 Stunden pro Woche, beschäftigt gewesen sind“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten je Fall der Arbeitslosigkeit | ja | „für die Dauer von max. 12 Monaten.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten bei Arbeitslosigkeit über die Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Erneute Beschäftigungsdauer zwischen zwei Fällen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag | ja | „wenn Sie selbst kündigen“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Ende eines befristeten Vertrags | ja | „wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Beamte, Selbständige oder Rentner von Arbeitslosigkeit ausgenommen | ja | „Wenn Sie Arbeitnehmer sind und unverschuldet arbeitslos werden“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit ab Beginn (Tod, Arbeitsunfähigkeit) | ja | „Vorerkrankungen und Unfallfolgen die innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden, sind bei Eintritt von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit).“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss bekannter Vorerkrankungen | ja | „Vorerkrankungen und Unfallfolgen die innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Rückschauzeit und Dauer der Vorerkrankungsklausel | ja | „innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden, sind bei Eintritt von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt“ | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitserklärung bei Abschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Rücken- und Wirbelsäulenleiden ohne Befund | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Sucht | ja | „wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit oder ihr Ableben durch Missbrauch von Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen verursacht wurde.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Schwangerschaft und Elternzeit | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gefährlicher Sportarten, Luftfahrt, Motorsport | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror, Kernenergie | nicht geregelt |
Vertrag und Leistungsfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Abschluss getrennt vom Kreditvertrag (in Deutschland frühestens eine Woche danach) | nicht geregelt | ||
| Kredit auch ohne diese Versicherung oder mit gleichwertiger fremder Police | nicht geregelt | ||
| Kündigung jederzeit möglich (Frist) | ja | „Sie haben das Recht den Versicherungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsletzten zu kündigen.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags bei Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt | ||
| Schutz bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung (Ende oder Fortführung) | ja | „wenn der Kreditvertrag, aus welchem Grund auch immer endet“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Widerrufsrecht und Frist | nicht geregelt | ||
| Bezugsrecht des Kreditgebers (Leistung geht an die Bank) | nicht geregelt | ||
| Frist für die Meldung des Leistungsfalls | keine | „Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, müssen Sie diesen unverzüglich anzeigen.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Geforderte Nachweise (Atteste, Bescheid der Arbeitsagentur, Sterbeurkunde) | ja | „wenn Sie keine ärztliche Bestätigung für Ihre Arbeitsunfähigkeit erbringen können“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Gleichzeitige Leistung aus mehreren Bausteinen (Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich und Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Österreich: Kreditrestschuld als Ablebensversicherung mit oder ohne Rückkaufswert | ja | „Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich der Cardif Assurance Vie“ | Kopf, Seite 1 |
| Spanien: Incapacidad permanente absoluta als Leistungsauslöser | nicht geregelt | ||
| Spanien: Seguro vinculado nach Ley 5/2019 (gleichwertige Police eines anderen Versicherers akzeptiert) | nicht geregelt | ||
| Spanien: Erstattung der prima única bei vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Cardif Allgemeine Versicherung, Niederlassung Österreich, Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Cardif ZAV Produktinfo IPID (Anadi Bank) Fassung: ohne Datum Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.