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Versicherungsmakler / Produkthaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv Produkthaftpflicht

Zurich Betriebshaftpflicht: die Bedingungen im Volltext

Produktinformation zur Zurich Betriebshaftpflicht mit Betriebs-, Anlagen- und Produktrisiko, erweiterte Produkthaftpflicht mit Prüf- und Sortierkosten als Zusatzbaustein.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden aus Produktenlaut Polizze
Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Selbstbeteiligung im Produkthaftpflichtschadennicht geregelt
Vertragsform: eigenständige Produkthaftpflichtversicherung oder Baustein der Betriebshaftpflichtnein„Die Zurich Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt das Betriebs-, das Anlagen- und das Produktrisiko.“Seite 1, Seite 1
Versicherte Rollen: Hersteller, Quasihersteller (Eigenmarke), Händler, Importeurnicht geregelt
Versicherungsfall: Schadenereignis, Verstoß oder Anspruchserhebung (claims made)nicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für gelieferte Produkteja„Darüber hinaus wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Und das auf Wunsch weltweit.“Seite 1, Seite 1
Lieferungen nach USA und Kanada (direkt oder indirekt) mitversichertnicht geregelt

Konventionelle Produkthaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisseja, bis zur Versicherungssumme„Die Zurich Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt das Betriebs-, das Anlagen- und das Produktrisiko.“Seite 1, Seite 1
Gesetzliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, PHG, Texto refundido de consumidores) ohne Verschuldennicht geregelt
Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler (Gebrauchsanleitung, Warnhinweise)nicht geregelt
Entwicklungsrisiko: Fehler, die nach Stand von Wissenschaft und Technik beim Inverkehrbringen nicht erkennbar warenja„Erweiterte Produkthaftpflicht (inkl. Prüf- und Sortierkosten, erweiterter Kostendeckungen und Entwicklungsrisiko)“Zusätzlich versicherbar, Seite 1
Handelsware und zugekaufte Teile fremder Herstellernicht geregelt
Eigenmarken (Quasihersteller) und Import aus Drittstaaten außerhalb der EUnicht geregelt
Schäden aus erbrachten Arbeiten und Leistungen nach Abschluss (Montage, Wartung, Reparatur)nicht geregelt
Versand- und Onlinehandel, auch über Marktplätzenicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten außerhalb der Versicherungssummenicht geregelt

Erweiterte Produkthaftpflicht (Vermögensschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erweiterte Produkthaftpflicht für reine Vermögensschäden der Abnehmer mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Erweiterte Produkthaftpflicht (inkl. Prüf- und Sortierkosten, erweiterter Kostendeckungen und Entwicklungsrisiko)“Zusätzlich versicherbar, Seite 1
Fehlen vereinbarter Eigenschaften (Personen- oder Sachschaden nicht vorausgesetzt)nicht geregelt
Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden (mangelhaftes Erzeugnis mit anderen Produkten verbunden)nicht geregelt
Weiterverarbeitungs- und Bearbeitungsschäden beim Abnehmernicht geregelt
Aus- und Einbaukosten (Ausbau mangelhafter und Einbau mangelfreier Erzeugnisse)nicht geregelt
Aus- und Einbaukosten des Händlers gegenüber dem Käufer (Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB oder entsprechendem Recht)nicht geregelt
Transportkosten für mangelhafte und mangelfreie Erzeugnisse im Rahmen von Aus- und Einbaunicht geregelt
Prüf- und Sortierkosten (Überprüfung von Erzeugnissen auf Mängel)ja, bis zur Versicherungssumme„Erweiterte Produkthaftpflicht (inkl. Prüf- und Sortierkosten, erweiterter Kostendeckungen und Entwicklungsrisiko)“Zusätzlich versicherbar, Seite 1
Schäden durch Erzeugnisse, die mit vom Versicherungsnehmer gelieferten Maschinen hergestellt wurdennicht geregelt
Entgangener Gewinn und Produktionsausfall des Abnehmersnicht geregelt
Selbstbeteiligung in der erweiterten Produkthaftpflichtnicht geregelt

Rückruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückrufkosten mitversichert (eigene Rückrufkosten-Haftpflicht oder Baustein)nicht geregelt
Rückruf gegenüber Endverbrauchern zur Abwendung von Personenschädennicht geregelt
Behördlich angeordneter Rückruf (Marktüberwachung) und freiwilliger Rückrufnicht geregelt
Rückruf gegenüber gewerblichen Abnehmern und Händlern in der Lieferkettenicht geregelt
Kosten für Rückrufwarnungen (Medien, Anschreiben, Hotline) und Vernichtungnicht geregelt
Kosten für Krisen- und PR-Berater im Rückruffallnicht geregelt
Rückruf nach mutwilliger oder böswilliger Produktmanipulation und Erpressungnicht geregelt
Ausschluss: Rückruf von Kfz-Teilen und Zubehör (eigene Kfz-Rückrufdeckung nötig)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Luft- und Raumfahrzeuge und deren Teilenicht geregelt
Ausschluss: Kfz-Teile und Zubehör in der erweiterten Produkthaftpflichtnicht geregelt
Ausschluss: Arzneimittel (AMG-Pflichtdeckung) und Medizinproduktenicht geregelt
Ausschluss: nicht nach Stand der Technik erprobte Erzeugnisse (Erprobungsklausel)nicht geregelt
Ausschluss: bewusstes Abweichen von Gesetzen, Normen oder Kundenvorgabennicht geregelt
Ausschluss: Schäden am gelieferten Erzeugnis selbst und Erfüllungsansprüchenicht geregelt
Ausschluss: vertragliche Garantien und Haftungserweiterungen über das Gesetz hinausnicht geregelt
Ausschluss: Strafschadenersatz (punitive und exemplary damages)nicht geregelt
Ausschluss: Asbest, gentechnisch veränderte Organismen und ähnliche Stoffenicht geregelt
Ausschluss: Fehler in Software und Daten als Bestandteil von Produktennicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorgabe eines Qualitätssicherungssystems oder Wareneingangskontrollenicht geregelt
Vorgabe zur Produktbeobachtung und Dokumentation (Chargen, Rückverfolgbarkeit)nicht geregelt
Umsatzmeldung als Beitragsgrundlage und Folgen einer Falschmeldungnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neue Produkte und Risiken nach Vertragsbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Vorsorge für neu zum Betrieb hinzukommende Risiken sowie für neu gegründete/ erworbene Betriebe“Versichert sind, Seite 1
Vertragliche Freistellungen, Qualitätssicherungs- und Haftungsvereinbarungen mit Abnehmern mitversichertnicht geregelt
Verzicht auf Wareneingangsprüfung beim Abnehmer (Rügeobliegenheit nach § 377 HGB) mitversichertnicht geregelt
Frist zur Anzeige eines Schadens oder eines drohenden Rückrufsnicht geregelt

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückwärtsdeckung für Erzeugnisse, die vor Vertragsbeginn ausgeliefert wurdenja, bis zur Versicherungssumme„Vorhaftung bis zu 5 Jahre für Versicherungsfälle, die in den Zeitraum vor Abschluss des Vertrags fallen, aber erst später bekannt wurden“Allround-Paket, Seite 2
Nachhaftung für ausgelieferte Erzeugnisse nach Betriebsaufgabe oder Vertragsendeja, bis zur Versicherungssumme„Nachhaftung bei Betriebseinstellung für bis zu 3 Jahre“Allround-Paket, Seite 2
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristennicht geregelt
Beitragsgrundlage (Umsatz, Lohnsumme, Pauschale)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallnicht geregelt
Garantie auf Einhaltung der Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO) oder Besserstellungnicht geregelt
Innovations- oder Updateklausel (künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Zurich Betriebshaftpflicht Produkthaftpflicht

Volltext aufklappen: Factsheet Betriebshaftpflicht (erweiterte Produkthaftpflicht mit Prüf- und Sortierkosten, Entwicklungsrisiko)
[Seite 1] Betriebshaftpflicht-Versicherung Im laufenden Betrieb kann es leicht passieren, dass Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Die Zurich Betriebshaftpflicht- Versicherung deckt das Betriebs-, das Anlagen- und das Produktrisiko. So tragen Sie keinen finanziellen Schaden davon, wenn z.B. ein Kunde in Ihren Ge- schäftsräumen ausrutscht und sich den Arm bricht. Wir übernehmen Ihre Schadenersatzverpflichtungen, die Ihnen entstehen wegen eines • Personenschadens Darüber hinaus wehren wir unberechtigte Auf Ihre Branche abgestimmt • Sachschadens Schadenersatzansprüche ab. Und das auf (z.B. Apotheken, Schulen, Tierärzte, Wunsch weltweit. • Vermögensschadens, der auf einen ver- Fitnesscenter und mehr) sicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist Versichert sind: Zusätzlich versicherbar: • Mietsachschäden auf Geschäftsreisen • Sachschäden durch Umweltstörung • Privathaftpflicht auf Dienstreisen • Umweltsanierungskosten-Versicherung • Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkei- • Erweiterte Produkthaftpflicht (inkl. Prüf- ten, die Fremdzwecken dienen und Sortierkosten, erweiterter Kosten- • Gewerbsmäßige Vermietung/Verleihung deckungen und Entwicklungsrisiko) von Maschinen, Geräten, IT-Anlagen und • Nachbesserungsbegleitschäden, wenn für Sportgeräten Nachbesserungsarbeiten Sachen des Auf- • Bauherrenhaftpflicht für Eigenvorhaben auf traggebers (z.B. Fliesen, Tapeten) beschädigt den versicherten Grundstücken werden müssen • Generalunternehmertätigkeit • Verwahrung von beweglichen Sachen • Ansprüche gesetzlicher Vertreter • Mietsachschäden an ein- oder angebauten Sachen • Arbeitsunfälle • Reine Vermögensschäden aus Verlust und • Radionuklide Abhandenkommen • Vorsorge für neu zum Betrieb hinzukom- mende Risiken sowie für neu gegründete/ erworbene Betriebe [Seite 2] Allround-Paket Entscheiden Sie sich für das umfassende Allround-Paket oder wählen Sie nur einzelne Deckungen daraus. Es liegt ganz bei Ihnen! • Allmählichkeitsschäden • Be- und Entladen von fremden Fahrzeugen • Eingestellte Fahrzeuge und/oder Sachen der ArbeitnehmerInnen und BesucherInnen • Mietsachschäden an Gebäuden, Grundstücken oder Räumlickeiten • Reine Vermögensschäden (Behinderungsklausel) • Schadenverhütungskosten • Tätigkeiten an beweglichen sowie unbeweglichen Sachen • Verlust von Schlüsseln und/oder Code-Karten • Vorhaftung bis zu 5 Jahre für Versicherungsfälle, die in den Zeitraum vor Abschluss des Vertrags fallen, aber erst später bekannt wurden • Verwahrung beweglicher Sachen, die zur Be-/Verarbeitung oder Reparatur übernommen wurden • Anschlussbahnen und gemietete bahneigene Lagerplätze • Feuer-/Leitungswasser-Regress • Kurzfristiges Befahren öffentlicher Verkehrsflächen mit Fahrzeugen ohne Kennzeichen • Leih- und Fremdpersonal • Nachhaftung bei Betriebseinstellung für bis zu 3 Jahre • Veranstalterhaftpflicht • Verkaufs- und Lieferbedingungen • Vertragshaftung • Nebengewerbe nach GewO • Subunternehmer • Cross Liability Tipp: • Lizenzvergabe Wenn Sie sich für das ganze Paket • Schiedsgericht- und Meditationsverfahren entscheiden, sind folgende Punkte • Überflutung prämienfrei enthalten: • Schäden nach Wasserrechtsgesetz [Seite 3] Abgestimmt auf Ihre Branche Wer ein Gasthaus betreibt, muss mit anderen Schadenersatzforderungen rechnen als ein Bau- oder Kfz-Betrieb. Sie können sich entweder für ein fixes Paket mit maßgeschneiderten Deckun- gen für Ihre Branche entscheiden und von einem Nachlass profitieren oder nur einzelne Punkte, die Ihnen besonders wichtig sind, wählen: Branchenextras für Gastronomie- und Fremdenbeherbergungsbetriebe (als Einzeldeckungen auch für andere Betriebsarten versicherbar) • Geld, Schmuck und Wertsachen in bewachten Garderoben • Kfz, (Verwahrung von) Sachen der Beherbergungsgäste • Verlust von Sachen der Badegäste oder der Gäste aus öffentlich zugänglichen Räumen • Animationsprogramme wie z.B. Reit- oder Wandertouren, Sportangebote • Überlassung von Reittieren • In Gaststallungen eingestellte Tiere • Catering • Veranstalterhaftpflicht Tourismus • Kinderbetreuung im Gastgewerbe • Fahrtenrisiko von Elektrofahrzeugen Branchenextras für das Bau- und Baunebengewerbe • Reine Vermögensschäden im Rahmen der Baumeistertätigkeit • Verstöße gegen das Baukoordinationsgesetz • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften des Baugewerbes (ARGE-Haftung) • Sprengschäden an Sachen innerhalb eines Radius von 50 bis 100m • Erstellung von Energieausweisen Branchenextras für Kfz-Betriebe • Schäden an Fahrzeugen durch Brand • Diebstahl/Raub in Verwahrung genommener Fahrzeuge • Schäden im Zuge von Reparaturen, Service, Überprüfungen und sonstigen Tätigkeiten • Schäden im Zuge von Service- und Überprüfungstätigkeiten • Abschleppen in behördlichem Auftrag • Beschädigung und Vernichtung von Fahrzeuginhalt • Reifenaufbewahrung • Schäden aus Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte, die dazu dienen, das Kfz wieder fahrbereit zu machen (z.B. Reifen- oder Batteriewechsel) • Schäden an Kundenfahrzeugen außerhalb der Betriebsstätte Folgende Extras können Sie auch wählen, wenn Sie keinen Kfz-Betrieb haben: • Abholung und Zustellung von Fahrzeugen • Gewerbsmäßige Vermietung und Verleihung von Fahrzeugen • Autoreinigung (automatische Waschanlagen, Reinigungsdienste) • Betrieb einer Tankstelle ohne Servicetätigkeit Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft www.zurich.at September 2018 439-18 PDF Druckfehler und Änderungen vorbehalten
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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