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Versicherungsmakler / Produkthaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv Produkthaftpflicht

VLV Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

Betriebshaftpflicht Ländle Gewerbe laut Informationsblatt mit mitversichertem Produkthaftpflichtrisiko in Österreich und erweiterter Produkte-Haftpflicht nur auf gesonderte Vereinbarung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden aus Produktenlaut Polizze„Ersatz wird im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.“Was ist versichert?, Seite 1
Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Selbstbeteiligung im Produkthaftpflichtschadenja„die Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes bildet die Grenze der Ersatzleistung“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Vertragsform: eigenständige Produkthaftpflichtversicherung oder Baustein der Betriebshaftpflichtnein„Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebshaftpflichtversicherung“Art der Versicherung, Seite 1
Versicherte Rollen: Hersteller, Quasihersteller (Eigenmarke), Händler, Importeurnicht geregelt
Versicherungsfall: Schadenereignis, Verstoß oder Anspruchserhebung (claims made)nicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für gelieferte Produkteja„Der Versicherungsschutz besteht in Österreich.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Lieferungen nach USA und Kanada (direkt oder indirekt) mitversichertnicht geregelt

Konventionelle Produkthaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisseja„mangelnde Produkte (Produkthaftpflichtrisiko)“Was ist versichert?, Seite 1
Gesetzliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, PHG, Texto refundido de consumidores) ohne Verschuldennicht geregelt
Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler (Gebrauchsanleitung, Warnhinweise)nicht geregelt
Entwicklungsrisiko: Fehler, die nach Stand von Wissenschaft und Technik beim Inverkehrbringen nicht erkennbar warennicht geregelt
Handelsware und zugekaufte Teile fremder Herstellernicht geregelt
Eigenmarken (Quasihersteller) und Import aus Drittstaaten außerhalb der EUnicht geregelt
Schäden aus erbrachten Arbeiten und Leistungen nach Abschluss (Montage, Wartung, Reparatur)nicht geregelt
Versand- und Onlinehandel, auch über Marktplätzenicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten außerhalb der Versicherungssummenicht geregelt

Erweiterte Produkthaftpflicht (Vermögensschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erweiterte Produkthaftpflicht für reine Vermögensschäden der Abnehmer mitversichertja„Individuelle Erweiterungen, z.B. Umweltstörung oder erweiterte Produkte-Haftpflicht müssen gesondert vereinbart werden.“Was ist versichert?, Seite 1
Fehlen vereinbarter Eigenschaften (Personen- oder Sachschaden nicht vorausgesetzt)nicht geregelt
Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden (mangelhaftes Erzeugnis mit anderen Produkten verbunden)nicht geregelt
Weiterverarbeitungs- und Bearbeitungsschäden beim Abnehmernicht geregelt
Aus- und Einbaukosten (Ausbau mangelhafter und Einbau mangelfreier Erzeugnisse)nicht geregelt
Aus- und Einbaukosten des Händlers gegenüber dem Käufer (Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB oder entsprechendem Recht)nein„das unternehmerische Risiko (insbesondere Gewährleistungsansprüche)“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Transportkosten für mangelhafte und mangelfreie Erzeugnisse im Rahmen von Aus- und Einbaunicht geregelt
Prüf- und Sortierkosten (Überprüfung von Erzeugnissen auf Mängel)nicht geregelt
Schäden durch Erzeugnisse, die mit vom Versicherungsnehmer gelieferten Maschinen hergestellt wurdennicht geregelt
Entgangener Gewinn und Produktionsausfall des Abnehmersnicht geregelt
Selbstbeteiligung in der erweiterten Produkthaftpflichtnicht geregelt

Rückruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückrufkosten mitversichert (eigene Rückrufkosten-Haftpflicht oder Baustein)nicht geregelt
Rückruf gegenüber Endverbrauchern zur Abwendung von Personenschädennicht geregelt
Behördlich angeordneter Rückruf (Marktüberwachung) und freiwilliger Rückrufnicht geregelt
Rückruf gegenüber gewerblichen Abnehmern und Händlern in der Lieferkettenicht geregelt
Kosten für Rückrufwarnungen (Medien, Anschreiben, Hotline) und Vernichtungnicht geregelt
Kosten für Krisen- und PR-Berater im Rückruffallnicht geregelt
Rückruf nach mutwilliger oder böswilliger Produktmanipulation und Erpressungnicht geregelt
Ausschluss: Rückruf von Kfz-Teilen und Zubehör (eigene Kfz-Rückrufdeckung nötig)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Luft- und Raumfahrzeuge und deren Teilenicht geregelt
Ausschluss: Kfz-Teile und Zubehör in der erweiterten Produkthaftpflichtnicht geregelt
Ausschluss: Arzneimittel (AMG-Pflichtdeckung) und Medizinproduktenicht geregelt
Ausschluss: nicht nach Stand der Technik erprobte Erzeugnisse (Erprobungsklausel)nicht geregelt
Ausschluss: bewusstes Abweichen von Gesetzen, Normen oder Kundenvorgabennicht geregelt
Ausschluss: Schäden am gelieferten Erzeugnis selbst und Erfüllungsansprücheja„Schäden am eigenen Gewerk“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: vertragliche Garantien und Haftungserweiterungen über das Gesetz hinausja„Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: Strafschadenersatz (punitive und exemplary damages)nicht geregelt
Ausschluss: Asbest, gentechnisch veränderte Organismen und ähnliche Stoffeja„Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische Felder, Asbest und Atomenergie“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: Fehler in Software und Daten als Bestandteil von Produktennicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorgabe eines Qualitätssicherungssystems oder Wareneingangskontrollenicht geregelt
Vorgabe zur Produktbeobachtung und Dokumentation (Chargen, Rückverfolgbarkeit)nicht geregelt
Umsatzmeldung als Beitragsgrundlage und Folgen einer Falschmeldungnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neue Produkte und Risiken nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Vertragliche Freistellungen, Qualitätssicherungs- und Haftungsvereinbarungen mit Abnehmern mitversichertnicht geregelt
Verzicht auf Wareneingangsprüfung beim Abnehmer (Rügeobliegenheit nach § 377 HGB) mitversichertnicht geregelt
Frist zur Anzeige eines Schadens oder eines drohenden Rückrufsja„innerhalb von einer Woche zu melden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückwärtsdeckung für Erzeugnisse, die vor Vertragsbeginn ausgeliefert wurdennicht geregelt
Nachhaftung für ausgelieferte Erzeugnisse nach Betriebsaufgabe oder Vertragsendenicht geregelt
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristenja„Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Beitragsgrundlage (Umsatz, Lohnsumme, Pauschale)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Garantie auf Einhaltung der Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO) oder Besserstellungnicht geregelt
Innovations- oder Updateklausel (künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) VLV Ländle Gewerbe Produkthaftpflicht

Volltext aufklappen: Betriebshaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Ländle Gewerbe, Ländle Agrar)
[Seite 1] Betriebshaftpflicht- versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Gewerbe, Ländle Agrar Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebshaftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzver- ✖ das unternehmerische Risiko (insbesondere Gewähr- pflichtungen und Abwehr unberechtigter Ansprü- leistungsansprüche), Schäden am eigenen Gewerk che ✖ Schäden, die Sie sich, Ihren nahen Angehörigen, ✓ bei Personenschäden Ihren Gehilfen oder Ihrem Unternehmen sowie Mit- versicherten oder dem Konzerngeflecht zufügen ✓ bei Sachschäden ✖ Schäden an beweglichen Sachen, die entliehen, ✓ bei Vermögensschäden, die sich aus einem Perso- gemietet, geleast, gepachtet oder verwahrt wurden nen- oder Sachschäden ergeben, ✖ Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus- die durch das versicherte Risiko verursacht werden. gehen Ersatz wird im Rahmen der vereinbarten Versiche- ✖ Allmählichkeitsschäden rungssumme geleistet. ✖ reine Vermögensschäden Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen Schäden durch decken, z.B. Kfz-Haftpflicht ✓ die Innehabung und Verwendung der gesamten ✖ Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror betrieblichen Einrichtung (Grundstücke, Gebäude, ✖ Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische Räumlichkeiten, Maschinen und sonstige betriebli- Felder, Asbest und Atomenergie che Einrichtungen) ✓ Mitarbeiter (sämtliche Mitarbeiter, leitende Ange- Gibt es Deckungsbeschränkungen? stellte und gesetzliche Vertreter des versicherten ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme Betriebes) erfolgt eine anteilige Entschädigung ✓ mangelnde Produkte (Produkthaftpflicht- ! bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs- risiko) siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche- Individuelle Erweiterungen, z.B. Umweltstörung rungsschutz oder erweiterte Produkte-Haftpflicht müssen ge- ! die Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten sondert vereinbart werden. Selbstbehaltes bildet die Grenze der Ersatzleistung Wo bin ich versichert? • Der Versicherungsschutz besteht in Österreich. • Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit. • Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. sind Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren innerhalb von einer Woche zu melden. 4169 2020/11 [Seite 2] • Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel- tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original- belege zu überlassen. • Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer- den. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Ende: • Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. • Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko- wegfall oder bei Eigentumswechsel).
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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