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Versicherungsmakler / Produkthaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv Produkthaftpflicht

Allianz UnternehmensSchutz: die Bedingungen im Volltext

Betriebshaftpflicht im Paket UnternehmensSchutz laut Informationsblatt mit Weltdeckung außer Kanada, USA und Australien und optionaler erweiterter Produkte-Haftpflicht.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden aus Produktenlaut Polizze„Die Leistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall mit der vereinbarten Pauschalversicherungssumme bzw. dem jeweiligen Sub-Limit begrenzt.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Selbstbeteiligung im Produkthaftpflichtschadenja„Es gelten die vereinbarten Selbstbehalte.“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Vertragsform: eigenständige Produkthaftpflichtversicherung oder Baustein der Betriebshaftpflichtnein„Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Betriebshaftpflichtversicherung“Art der Versicherung, Seite 1
Versicherte Rollen: Hersteller, Quasihersteller (Eigenmarke), Händler, Importeurnicht geregelt
Versicherungsfall: Schadenereignis, Verstoß oder Anspruchserhebung (claims made)nicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für gelieferte Produkteja„Örtlicher Geltungsbereich: Weltdeckung exkl. Kanada, USA, Australien“Was ist versichert?, Seite 1
Lieferungen nach USA und Kanada (direkt oder indirekt) mitversichertnein„Örtlicher Geltungsbereich: Weltdeckung exkl. Kanada, USA, Australien“Was ist versichert?, Seite 1

Konventionelle Produkthaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisseja„Personenschäden, Sachschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Gesetzliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, PHG, Texto refundido de consumidores) ohne Verschuldennicht geregelt
Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler (Gebrauchsanleitung, Warnhinweise)nicht geregelt
Entwicklungsrisiko: Fehler, die nach Stand von Wissenschaft und Technik beim Inverkehrbringen nicht erkennbar warennicht geregelt
Handelsware und zugekaufte Teile fremder Herstellernicht geregelt
Eigenmarken (Quasihersteller) und Import aus Drittstaaten außerhalb der EUnicht geregelt
Schäden aus erbrachten Arbeiten und Leistungen nach Abschluss (Montage, Wartung, Reparatur)nicht geregelt
Versand- und Onlinehandel, auch über Marktplätzenicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten außerhalb der Versicherungssummenicht geregelt

Erweiterte Produkthaftpflicht (Vermögensschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erweiterte Produkthaftpflicht für reine Vermögensschäden der Abnehmer mitversichertja„Erweiterte Produkte-Haftpflicht“Optionale Deckungen, Seite 1
Fehlen vereinbarter Eigenschaften (Personen- oder Sachschaden nicht vorausgesetzt)nicht geregelt
Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden (mangelhaftes Erzeugnis mit anderen Produkten verbunden)nicht geregelt
Weiterverarbeitungs- und Bearbeitungsschäden beim Abnehmernicht geregelt
Aus- und Einbaukosten (Ausbau mangelhafter und Einbau mangelfreier Erzeugnisse)nicht geregelt
Aus- und Einbaukosten des Händlers gegenüber dem Käufer (Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB oder entsprechendem Recht)nein„Gewährleistung für Mängel“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Transportkosten für mangelhafte und mangelfreie Erzeugnisse im Rahmen von Aus- und Einbaunicht geregelt
Prüf- und Sortierkosten (Überprüfung von Erzeugnissen auf Mängel)nicht geregelt
Schäden durch Erzeugnisse, die mit vom Versicherungsnehmer gelieferten Maschinen hergestellt wurdennicht geregelt
Entgangener Gewinn und Produktionsausfall des Abnehmersnicht geregelt
Selbstbeteiligung in der erweiterten Produkthaftpflichtnicht geregelt

Rückruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückrufkosten mitversichert (eigene Rückrufkosten-Haftpflicht oder Baustein)nicht geregelt
Rückruf gegenüber Endverbrauchern zur Abwendung von Personenschädennicht geregelt
Behördlich angeordneter Rückruf (Marktüberwachung) und freiwilliger Rückrufnicht geregelt
Rückruf gegenüber gewerblichen Abnehmern und Händlern in der Lieferkettenicht geregelt
Kosten für Rückrufwarnungen (Medien, Anschreiben, Hotline) und Vernichtungnicht geregelt
Kosten für Krisen- und PR-Berater im Rückruffallnicht geregelt
Rückruf nach mutwilliger oder böswilliger Produktmanipulation und Erpressungnicht geregelt
Ausschluss: Rückruf von Kfz-Teilen und Zubehör (eigene Kfz-Rückrufdeckung nötig)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Luft- und Raumfahrzeuge und deren Teilenicht geregelt
Ausschluss: Kfz-Teile und Zubehör in der erweiterten Produkthaftpflichtnicht geregelt
Ausschluss: Arzneimittel (AMG-Pflichtdeckung) und Medizinproduktenicht geregelt
Ausschluss: nicht nach Stand der Technik erprobte Erzeugnisse (Erprobungsklausel)nicht geregelt
Ausschluss: bewusstes Abweichen von Gesetzen, Normen oder Kundenvorgabennicht geregelt
Ausschluss: Schäden am gelieferten Erzeugnis selbst und Erfüllungsansprüchenicht geregelt
Ausschluss: vertragliche Garantien und Haftungserweiterungen über das Gesetz hinausja„Ansprüche, die über gesetzliche Schadenersatzpflichten hinausgehen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: Strafschadenersatz (punitive und exemplary damages)nicht geregelt
Ausschluss: Asbest, gentechnisch veränderte Organismen und ähnliche Stoffeja„Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische Felder, Asbest und Atomenergie“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: Fehler in Software und Daten als Bestandteil von Produktennicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorgabe eines Qualitätssicherungssystems oder Wareneingangskontrollenicht geregelt
Vorgabe zur Produktbeobachtung und Dokumentation (Chargen, Rückverfolgbarkeit)nicht geregelt
Umsatzmeldung als Beitragsgrundlage und Folgen einer Falschmeldungja„insbesondere Umsatz und Anzahl der Personen“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Vorsorgeversicherung für neue Produkte und Risiken nach Vertragsbeginnnein„Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Vertragliche Freistellungen, Qualitätssicherungs- und Haftungsvereinbarungen mit Abnehmern mitversichertnicht geregelt
Verzicht auf Wareneingangsprüfung beim Abnehmer (Rügeobliegenheit nach § 377 HGB) mitversichertnicht geregelt
Frist zur Anzeige eines Schadens oder eines drohenden Rückrufskeine„Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückwärtsdeckung für Erzeugnisse, die vor Vertragsbeginn ausgeliefert wurdennicht geregelt
Nachhaftung für ausgelieferte Erzeugnisse nach Betriebsaufgabe oder Vertragsendenicht geregelt
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristenja„Der Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsgrundlage (Umsatz, Lohnsumme, Pauschale)ja„welche zur Bemessung der Versicherungsprämie notwendig sind, insbesondere Umsatz und Anzahl der Personen“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallja„Der Vertrag kann aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls, vorzeitig gekündigt werden.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Garantie auf Einhaltung der Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO) oder Besserstellungnicht geregelt
Innovations- oder Updateklausel (künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Allianz UnternehmensSchutz Produkthaftpflicht

Volltext aufklappen: UnternehmensSchutz Informationsblatt HAFTPFLICHT
[Seite 1] Stand Juni 2025 Betriebsversicherung Produkt: Informationsblatt zu Versicherungs- UnternehmensSchutz 2025 produkten für Unternehmen: Allianz Paket HAFTPFLICHT Elementar Versicherungs-AG, Österreich ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte Informationen in vereinfachter Form, um Ihnen einen Überblick zu geben. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über das Produkt finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungs-Urkunde und in den Versicherungsbedingungen. Die Deckungen unter „was ist versichert“ gelten sofern vereinbart und in der Versicherungs-Urkunde dokumentiert. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Betriebshaftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Betriebshaftpflicht (fix) Die wichtigsten Ausschlüsse vom Versichert im Rahmen der Versicherungssumme Versicherungsschutz sind: (VS) ist die Erfüllung von gerechtfertigten x Gewährleistung für Mängel Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetz- x Schäden im Zusammenhang mit nicht licher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen versicherten Deckungen Inhalts und die Abwehr unberechtigter Ansprüche x Ansprüche, die über gesetzliche bei: Schadenersatzpflichten hinausgehen  Personenschäden, x Schäden durch Krieg oder Kriegsereignisse  Sachschäden, jeder Art  sich aus einem Personen- oder Sachschaden x Schäden durch Innere Unruhen, Bürgerkrieg, ergebende Vermögensschäden, Revolution, Streik, Aussperrung  sonstigen (reinen) Vermögensschäden x Schäden durch Terrorakte jeder Art (mit begrenzter Versicherungssumme), x Vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte die durch das versicherte Risiko verursacht Schäden werden. x Schäden durch Kernenergie x Schäden durch Gentechnik, elektro- Optionale Deckungen: magnetische Felder, Asbest und Atomenergie  Umweltsachschäden x Schäden, die Sie sich oder Ihren Gehilfen  Umweltkostensanierungsversicherung selbst, Ihrem Unternehmen sowie Mit-  Erweiterte Produkte-Haftpflicht versicherten oder dem Konzerngeflecht zufügen  Nachbesserungsbegleitschäden  Örtlicher Geltungsbereich: Weltdeckung exkl. Kanada, USA, Australien Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es kann auch eine Haus- und Grundbesitz- Haftpflicht als Einzeldeckung vereinbart werden. ! Die Leistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall mit der vereinbarten Die konkreten Versicherungssummen sowie die Pauschalversicherungssumme bzw. dem Selbstbehalte vereinbaren wir mit Ihnen im jeweiligen Sub-Limit begrenzt. Versicherungsvertrag. ! Es gelten die vereinbarten Selbstbehalte. ! Individuelle Deckungserweiterungen (wie z.B. Umweltsachschäden) gelten nur insofern als gedeckt, als sie vereinbart wurden ! Wenn ein Schaden vorsätzlich oder durch ein Vorsatz ähnliches Delikt verursacht wurde, entfällt der Versicherungsschutz. ! Bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise. ! Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. Das heißt, Deckung besteht nur insoweit, als aus anderweitigen Versicherungsverträgen oder Absicherungen keine Entschädigung erlangt werden kann. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Diese Unterlage stellt lediglich einen Überblick dar. Vollständige Informationen zum Produkt entnehmen Sie bitte dem Antrag, der Versicherungs-Urkunde und den Versicherungsbedingungen. Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Sitz: Wiedner Gürtel 9 – 13, 1100 Seite 1 von 2 Wien, Telefon: 05 9009-0, Fax: 05 9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, www.allianz.at; Art 13f DSGVO: www.allianz.at/datenschutz Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at) [Seite 2] Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht im, auf der Versicherungs-Urkunde, vereinbarten Geltungsbereich. Welche Verpflichtungen habe ich? • Der Versicherer ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Der Versicherer ist wahrheitsgemäß über die Parameter zu informieren, welche zur Bemessung der Versicherungsprämie notwendig sind, insbesondere Umsatz und Anzahl der Personen. • Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer unverzüglich zu melden. • Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). • Ein drohender Schaden muss nach Möglichkeit abgewendet und ein entstandener Schaden gering gehalten werden. Es müssen alle Maßnahmen getroffen werden, um den Schaden und dessen Folgen so gering wie möglich zu halten. • Geltend gemachte Schadenersatzansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Wenn Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, müssen alle Weisungen des Versicherers befolgt und dem vom Versicherer beauftragten Anwalt Vollmacht erteilt werden. Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist fristgerecht jährlich während der Vertragsdauer und im Vorhinein zu bezahlen. Eine halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (z.B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung) können vereinbart werden. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Vertrages und der Deckung ist in der Versicherungs-Urkunde angegeben. Voraussetzung ist, dass die Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig erfolgt. Ende: • Der Vertrag und die Deckung enden durch Kündigung durch den Versicherer oder den Kunden. • Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer 1 Jahr oder weniger, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Der Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. • Der Vertrag kann aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls, vorzeitig gekündigt werden. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Diese Unterlage stellt lediglich einen Überblick dar. Vollständige Informationen zum Produkt entnehmen Sie bitte dem Antrag, der Versicherungs-Urkunde und den Versicherungsbedingungen. Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Sitz: Wiedner Gürtel 9 – 13, 1100 Seite 2 von 2 Wien, Telefon: 05 9009-0, Fax: 05 9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, www.allianz.at; Art 13f DSGVO: www.allianz.at/datenschutz Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at)
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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