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Versicherungsmakler / Praxisausfallversicherung / Bedingungsarchiv Praxisausfall

Wiener Städtische Betriebsunterbrechungsversicherung (Gruppenvertrag Wirtschaftskammer Wien): die Bedingungen im Volltext

Gruppenvertrag der Wiener Städtischen für Mitglieder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien mit fester Tagesleistung von 31,25 Euro bei völliger Arbeitsunfähigkeit bis 360 Tage und bei Sachschäden bis 90 Tage, Karenzfrist 14 Tage.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Personen (Praxisinhaber, Partner einer Gemeinschaftspraxis, angestellte Ärzte als Schlüsselperson)ja„Versichert sind die Mitglieder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien mit aufrechter Gewerbeberechtigung“Bedingungen 2026, Seite 1
Versicherte Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psycho- und Physiotherapeuten, Heilpraktiker)nein„Versichert sind die Mitglieder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien“Bedingungen 2026, Seite 1
Höchster versicherbarer Tagessatzja, bis 31 €„Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25.“Bedingungen 2026, Seite 1
Bemessung der Leistung: fester Tagessatz ohne Einzelnachweis oder Ersatz der nachgewiesenen Fixkostenja„Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25.“Bedingungen 2026, Seite 1
Versicherte Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasing, Zinsen, Versicherungsbeiträge)nicht geregelt
Entgangener Gewinn des Inhabers mitversichertnicht geregelt
Haftzeit (längste Leistungsdauer je Versicherungsfall)ja„Maximale Leistungsdauer bei Personenschäden 360 Tage (psychische Erkrankungen 180 Tage)“Bedingungen 2026, Seite 1
Gemeinschaftspraxis und MVZ: Leistung je ausfallendem Partnernicht geregelt
Versicherungssumme oder Jahreshöchstleistungja, bis 11.250 €„Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25.“Bedingungen 2026, Seite 1

Ausfall des Inhabers

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheitja, bis zur Versicherungssumme„Dies ist die 100% Arbeitsunfähigkeit der Betriebsleiter:in, durch Krankheit und Unfallfolgen“Bedingungen 2026, Seite 1
Arbeitsunfähigkeit durch Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Dies ist die 100% Arbeitsunfähigkeit der Betriebsleiter:in, durch Krankheit und Unfallfolgen“Bedingungen 2026, Seite 1
Leistung nur bei völliger Arbeitsunfähigkeit (100 Prozent)ja„Dies ist die 100% Arbeitsunfähigkeit der Betriebsleiter:in“Bedingungen 2026, Seite 1
Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit oder stufenweiser Wiedereingliederungja, bis zur Versicherungssumme„Zusätzlich leistet der Versicherer auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, im Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit, von mind. 50% für die Dauer von max. 30 Tagen.“Bedingungen 2026, Seite 1
Psychische Erkrankungen (Burn-out, Depression)ja, bis zur Versicherungssumme„Wartefrist für psychische Erkrankungen 180 Tage.“Bedingungen 2026, Seite 1
Schwangerschaftskomplikationennicht geregelt
Beschäftigungsverbot und Mutterschutzfristennicht geregelt
Kur und Rehabilitationnicht geregelt
Arbeitsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthaltsnicht geregelt
Tätigkeitsverbot oder Quarantäne des Inhabers nach Infektionsschutzgesetznicht geregelt
Behördliche Schließung der Praxis wegen meldepflichtiger Krankheitnicht geregelt
Leistung bei Pandemie oder Epidemienicht geregelt
Fortlaufende Kosten nach Tod des Inhabers (Nachleistung)nicht geregelt
Ausfall einer angestellten Schlüsselperson mitversicherbarnicht geregelt

Sachschaden und Betriebsstörung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbrechung durch Brand, Blitz, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„wegen eines Sachschadens, darunter fallen folgende Ereignisse: • Feuer • Sturm • Leitungswasser • Einbruchdiebstahl“Bedingungen 2026, Seite 1
Unterbrechung durch Einbruchdiebstahl und Vandalismusja, bis zur Versicherungssumme„wegen eines Sachschadens, darunter fallen folgende Ereignisse: • Feuer • Sturm • Leitungswasser • Einbruchdiebstahl“Bedingungen 2026, Seite 1
Unterbrechung durch Leitungswasserja, bis zur Versicherungssumme„wegen eines Sachschadens, darunter fallen folgende Ereignisse: • Feuer • Sturm • Leitungswasser • Einbruchdiebstahl“Bedingungen 2026, Seite 1
Unterbrechung durch Sturm und Hagelja, bis zur Versicherungssumme„wegen eines Sachschadens, darunter fallen folgende Ereignisse: • Feuer • Sturm • Leitungswasser • Einbruchdiebstahl“Bedingungen 2026, Seite 1
Unterbrechung durch weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben)nicht geregelt
Unterbrechung durch Ausfall medizinischer Geräte und Elektroniknicht geregelt
Ausfall von Strom, Wasser oder Telekommunikationnicht geregelt
Zugangsbehinderung oder behördliche Sperrung nach Schaden in der Nachbarschaftnicht geregelt
Mehrkosten für Ausweichräume oder Ersatzgerätenicht geregelt
Kosten eines Praxisvertretersnicht geregelt

Karenz und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnnicht geregelt
Karenzzeit (Tage ohne Leistung je Ausfall)ja„Karenzfrist (Wartedauer) 14 Tage.“Bedingungen 2026, Seite 1
Karenzzeit nur einmal je Versicherungsjahr statt je Fallnicht geregelt
Rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenznicht geregelt
Zusammenrechnung bei Rückfall derselben Krankheitnicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei Unfall oder akuter Infektionnicht geregelt
Selbstbehalt in Euro bei Sachschadennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss vorvertraglicher Erkrankungennicht geregelt
Ausschluss Sucht (Alkohol, Drogen, Medikamente)nicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheit oder Unfallnicht geregelt
Ausschluss kosmetischer Behandlungen und nicht notwendiger Eingriffenicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsportnicht geregelt
Ausschluss Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terrornicht geregelt
Ausschluss Kernenergie und Strahlen (außer Heilbehandlung)nicht geregelt
Ausschluss von Pandemien und Epidemiennicht geregelt
Ausschluss Streik, Aussperrung, Zulassungsentzugnicht geregelt

Pflichten im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ärztliches Attest erforderlich (ab welchem Tag, durch wen)nicht geregelt
Frist für die Anzeige des Versicherungsfallsnicht geregelt
Untersuchung durch einen Arzt des Versicherersnicht geregelt
Nachweis der Kosten durch Steuerberater oder Buchhaltungnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt
Gesundheitsfragen bei Antrag (abgefragter Zeitraum)nicht geregelt
Anrechnung von Krankentagegeld oder anderen Leistungennicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsdauer und Verlängerungja„Versicherungsbeginn ist Tag der Anmeldung und frühestens der 01.01.2026. Der Versicherungsschutz endet mit Beginn des 01.01.2027.“Bedingungen 2026, Seite 1
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallnicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Endalter oder Ende mit Praxisabgabenicht geregelt
Anpassung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheitnicht geregelt
Beitragsfreiheit während der Leistungnicht geregelt
Leistung für Neugründer ohne Vorjahreszahlennicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahlung nach Baremo (feste Tage je Diagnose) statt nach tatsächlicher Dauernicht geregelt
Leistung an die amtliche Krankschreibung (baja oficial) gebundennicht geregelt
Keine Karenz bei Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Als Alternative zum RETA (mutualidad alternativa) anerkanntnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Wiener Städtische Betriebsunterbrechungsversicherung (Gruppenvertrag Wirtschaftskammer Wien) Praxisausfall

Volltext aufklappen: Bedingungen Betriebsunterbrechung 2026 (Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, Wirtschaftskammer Wien)
[Seite 1] Bedingungen Betriebsunterbrechungsversicherung 2026 Versichert sind die Mitglieder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien mit aufrechter Gewerbeberechtigung, die sich mittels Onlineregistrierung ordnungsgemäß bei der Fachgruppe zum Versicherungsservice 2026 angemeldet haben. Versicherungsbeginn ist Tag der Anmeldung und frühestens der 01.01.2026. Der Versicherungsschutz endet mit Beginn des 01.01.2027. Betriebsunterbrechungsversicherung Der Versicherungsfall wird ausgelöst durch Betriebsunterbrechung des versicherten Betriebes wegen: 1. eines Personenschadens. Dies ist die 100% Arbeitsunfähigkeit der Betriebsleiter:in, durch Krankheit und Unfallfolgen 2. wegen eines Sachschadens, darunter fallen folgende Ereignisse: • Feuer • Sturm • Leitungswasser • Einbruchdiebstahl Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25. Maximale Leistungsdauer bei Personenschäden 360 Tage (psychische Erkrankungen 180 Tage), Karenzfrist (Wartedauer) 14 Tage. Wartefrist für psychische Erkrankungen 180 Tage. Zusätzlich leistet der Versicherer auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, im Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit, von mind. 50% für die Dauer von max. 30 Tagen. Die Versicherungsleistung hierfür beträgt die halbe Tagesleistung. Zusätzliche Leistung bei Geburt oder Vaterfrühkarenz Pauschalleistung EUR 100,00 (Wartefrist 280 Tage). Zusätzliche Leistung bei vollständiger Betriebsunterbrechung in Folge der Pflegebedürftigkeit eines leiblichen Kindes der Betriebsleiter:in, nach Spitalsaufenthalt. Maximal für die Dauer von 5 Tagen. Maximale Leistungsdauer bei Sachschäden 90 Tage ohne Karenzfrist. [Seite 2] Zusätzlich leistet der Versicherer auf bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Es gelten die folgenden Bedingungen der Wiener Städtische Versicherung AG vereinbart. 1014A - Allgemeine Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig tätige 2021 (ABFT 2021) 1106K - Altersabhängige Prämienanpassung 1117K - Zusatzbedingungen für die Sachgefahren 1119K - Leistung bei psychischen Erkrankungen 1125K - Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit 1126K - Babybonus 1132K - Versicherungsschutz nur bei schweren Erkrankungen 2017K - Pflegebedürftigkeit eines Kindes Wichtiger Hinweis zur BUFT: Für die zeitliche Erfassung des Versicherungsfalles ist in der Betriebsunterbrechungsver- sicherung (BUFT) das erstmalige Auftreten des Grundes für die Betriebsunterbrechung entscheidend. Allen Mitgliedern, die bereits 2025 beigetreten sind und die Anmeldung bis spätestens 09.01.2026 (Ende des fünften Werktages) abgeschlossen haben, steht ein lückenloser Versicherungsschutz zur Verfügung. Ansprechpartner und Schadenabwicklung Bei detaillierten Fragen für die Schadenfallerledigung und zusätzliche Versicherungs- services (z.B. die Erstellung einer Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Auftraggeber) wenden Sie sich bitte an unseren unabhängigen Versicherungsmakler: Andreas Höbart, BSc. BSc. T +43 1 376 15 57 M +43 699 19 04 15 83 E andreas@hoebartundhoebart.at 1230 Wien | Talpagasse 1a
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