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UNIQA für freiberuflich Tätige, Rahmenvertrag Ärzte- und Zahnärztekammern: die Bedingungen im Volltext
Rahmenvertrag von UNIQA zur Betriebsunterbrechungsversicherung für Mitglieder ausgewählter Ärzte- und Zahnärztekammern mit fester Tagestaxe je Arbeitstag bei völliger Erwerbsunfähigkeit, Quarantäne oder Sachschaden, wählbarer Karenzfrist von 5 bis 20 Tagen und Kündigungsverzicht im Schadensfall.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherte Personen (Praxisinhaber, Partner einer Gemeinschaftspraxis, angestellte Ärzte als Schlüsselperson) | ja | „Wird infolge 100%-iger Erwerbsunfähigkeit nach Erkrankung oder Unfall der den Betrieb verantwortlich leitenden Person der Betrieb durch einen Vertretungsarzt/Vertretungszahnarzt weitergeführt“ | Ziffer 6, Seite 2 |
| Versicherte Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psycho- und Physiotherapeuten, Heilpraktiker) | ja | „für Mitglieder der Risikogemeinschaft ausgewählter Ärzte- & Zahnärztekammern“ | Titel, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Tagessatz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Jahresdeckungsbeitrag wird durch 250 geteilt. Die so ermittelte Tagestaxe wird für jeden Arbeitstag“ | Ziffer 17, Seite 4 |
| Bemessung der Leistung: fester Tagessatz ohne Einzelnachweis oder Ersatz der nachgewiesenen Fixkosten | ja | „Bei 100%iger Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person durch Krankheit oder Unfall oder bei totalem Betriebsstillstand nach Elementarereignissen wird die zu versichernde Leistung als Taxe definiert.“ | Ziffer 17, Seite 4 |
| Versicherte Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasing, Zinsen, Versicherungsbeiträge) | nicht geregelt | ||
| Entgangener Gewinn des Inhabers mitversichert | nicht geregelt | ||
| Haftzeit (längste Leistungsdauer je Versicherungsfall) | ja | „so haftet der Versicherer für sämtliche zusammenhängende Unterbrechungen maximal für die Dauer der vereinbarten Haftungszeit“ | Ziffer 16, Seite 4 |
| Gemeinschaftspraxis und MVZ: Leistung je ausfallendem Partner | ja | „Bei vollständiger (100%iger) Erwerbsunfähigkeit eines Arztes/Zahnarztes einer Gruppenpraxis setzen wir eine teilweise Betriebsunterbrechung voraus.“ | Ziffer 7, Seite 2 |
| Versicherungssumme oder Jahreshöchstleistung | nicht geregelt |
Ausfall des Inhabers
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit | ja, bis zur Versicherungssumme | „100%iger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit der versicherten Person“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Arbeitsunfähigkeit durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | „100%iger Erwerbsunfähigkeit nach Unfall der versicherten Person“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Leistung nur bei völliger Arbeitsunfähigkeit (100 Prozent) | ja | „100%iger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit der versicherten Person“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit oder stufenweiser Wiedereingliederung | nein | „100%iger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit der versicherten Person“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Psychische Erkrankungen (Burn-out, Depression) | ja, bis zur Versicherungssumme | „gelten psychische und psychosomatische Erkrankungen und Störungen mitversichert. Die Haftungszeit für Betriebsunterbrechungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen ist mit 12 Monaten begrenzt.“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Schwangerschaftskomplikationen | ja, bis zur Versicherungssumme | „gelten notwendige stationäre Krankenhausaufenthalte aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen mitversichert“ | Ziffer 4, Seite 2 |
| Beschäftigungsverbot und Mutterschutzfristen | nicht geregelt | ||
| Kur und Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Arbeitsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthalts | nicht geregelt | ||
| Tätigkeitsverbot oder Quarantäne des Inhabers nach Infektionsschutzgesetz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Als versichert gelten gänzliche sowie teilweise Betriebsunterbrechungen infolge Quarantäne sofern die versicherte Person unmittelbar betroffen ist“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Behördliche Schließung der Praxis wegen meldepflichtiger Krankheit | ja, bis zur Versicherungssumme | „die im Vertrag angeführte Betriebsstätte, aufgrund einer vom Betrieb ausgehenden gesundheitlichen Bedrohung, unmittelbar geschlossen wird“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Leistung bei Pandemie oder Epidemie | nein | „Ist ein Betrieb durch eine Verfügung der Gesundheitsbehörde (z.B. Betretungsverbot) jedoch nur mittelbar betroffen, besteht kein Versicherungsschutz.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Fortlaufende Kosten nach Tod des Inhabers (Nachleistung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Nachhaftungszeitraum beginnt ab objektiver medizinischer Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit bzw. ab Eintritt des Todesfalles und endet nach 180 Tagen.“ | Ziffer 5, Seite 2 |
| Ausfall einer angestellten Schlüsselperson mitversicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ist der versicherte Betrieb bei gleichzeitigem Ausfall von zumindest zwei beim Versicherungsnehmer angestellten Dienstnehmern aufgrund Krankheit oder Unfall vollständig (100%-ig) unterbrochen“ | Ziffer 9, Seite 2 |
Sachschaden und Betriebsstörung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Unterbrechung durch Brand, Blitz, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | „Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Unterbrechung durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | „Einbruchdiebstahl und Vandalismus“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Unterbrechung durch Leitungswasser | ja, bis zur Versicherungssumme | „Leitungswasserschäden“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Unterbrechung durch Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Unterbrechung durch weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben) | ja, bis 15.000 € | „Bei Betriebsunterbrechungen infolge von außergewöhnlichen Naturereignissen beträgt die Ersatzleistung 1/250 der Versicherungssumme pro Arbeitstag, maximal jedoch EUR 15.000,- pro Ereignis.“ | Ziffer 14, Seite 3 |
| Unterbrechung durch Ausfall medizinischer Geräte und Elektronik | nicht geregelt | ||
| Ausfall von Strom, Wasser oder Telekommunikation | nicht geregelt | ||
| Zugangsbehinderung oder behördliche Sperrung nach Schaden in der Nachbarschaft | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Ausweichräume oder Ersatzgeräte | nicht geregelt | ||
| Kosten eines Praxisvertreters | ja, bis zur Versicherungssumme | „pro Vertretungstag (maximal die Arbeitstage) die halbe Taxe ohne Nachweis der tatsächlichen Vertretungskosten ausbezahlt“ | Ziffer 6, Seite 2 |
Karenz und Wartezeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Karenzzeit (Tage ohne Leistung je Ausfall) | ja | „Die Karenzfrist (Selbstbehalt) ist in der Polizze angeführt und beträgt für entweder 5, 10, 15 oder 20 Kalendertage“ | Ziffer 15, Seite 4 |
| Karenzzeit nur einmal je Versicherungsjahr statt je Fall | ja | „Treten innerhalb eines Jahres mehrere Unterbrechungen ein, die durch dieselbe Krankheit, deren Folgen oder aufgrund eines Unfalles und dessen Folgebehandlungen verursacht werden, so wird die vereinbarte Karenzfrist für alle diese Betriebsunterbrechungen nur einmal angewendet“ | Ziffer 16, Seite 4 |
| Rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenz | nicht geregelt | ||
| Zusammenrechnung bei Rückfall derselben Krankheit | ja | „so wird die vereinbarte Karenzfrist für alle diese Betriebsunterbrechungen nur einmal angewendet“ | Ziffer 16, Seite 4 |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall oder akuter Infektion | nicht geregelt | ||
| Selbstbehalt in Euro bei Sachschaden | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss vorvertraglicher Erkrankungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Sucht (Alkohol, Drogen, Medikamente) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheit oder Unfall | ja | „Vorsätzlich herbeigeführte Unterbrechungsschäden sind weiterhin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“ | Ziffer 11, Seite 3 |
| Ausschluss kosmetischer Behandlungen und nicht notwendiger Eingriffe | ja | „alle Formen der künstlichen Befruchtung (z.B. In-vitro-Fertilisation, Insemination) sowie Untersuchungen und Behandlungen zur Beseitigung der Unfruchtbarkeit bleiben weiterhin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“ | Ziffer 4, Seite 2 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Kernenergie und Strahlen (außer Heilbehandlung) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Pandemien und Epidemien | ja | „Ist ein Betrieb durch eine Verfügung der Gesundheitsbehörde (z.B. Betretungsverbot) jedoch nur mittelbar betroffen, besteht kein Versicherungsschutz.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Ausschluss Streik, Aussperrung, Zulassungsentzug | nicht geregelt |
Pflichten im Schadenfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ärztliches Attest erforderlich (ab welchem Tag, durch wen) | nicht geregelt | ||
| Frist für die Anzeige des Versicherungsfalls | nicht geregelt | ||
| Untersuchung durch einen Arzt des Versicherers | ja | „Die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit obliegt einem medizinischen Sachverständigen.“ | Ziffer 5, Seite 2 |
| Nachweis der Kosten durch Steuerberater oder Buchhaltung | ja | „ist der zu versichernde Jahresdeckungsbeitrag alle zwei Jahre von einem Wirtschaftstreuhänder zu bestätigen“ | Ziffer 17, Seite 4 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung und auf die Prüfung der Versicherungssumme im Leistungsfall innerhalb der ersten zwei Jahre“ | Ziffer 17, Seite 4 |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (abgefragter Zeitraum) | ja | „Eine neuerliche Gesundheitsprüfung unterbleibt, wenn der Vertrag bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung schadenfrei verlaufen ist“ | Ziffer 18, Seite 5 |
| Anrechnung von Krankentagegeld oder anderen Leistungen | nicht geregelt |
Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vertragsdauer und Verlängerung | ja | „Kann aufgrund des Alters der versicherten Person keine 10-jährige Laufzeit mehr vereinbart werden“ | Ziffer 18, Seite 5 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | keine | „verzichtet UNIQA auf das Recht der Kündigung im Schadensfall“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt | ||
| Endalter oder Ende mit Praxisabgabe | ja | „ist die Laufzeit bis zu dem 70. Geburtstag der versicherten Person nächstfolgenden 01.01. zu vereinbaren“ | Ziffer 18, Seite 5 |
| Anpassung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung | ja | „Eine neuerliche Gesundheitsprüfung unterbleibt, wenn der Vertrag bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung schadenfrei verlaufen ist und die Erhöhung der Versicherungssumme nicht mehr als 50% der ursprünglichen Versicherungssumme beträgt.“ | Ziffer 18, Seite 5 |
| Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreiheit während der Leistung | nicht geregelt | ||
| Leistung für Neugründer ohne Vorjahreszahlen | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zahlung nach Baremo (feste Tage je Diagnose) statt nach tatsächlicher Dauer | nicht geregelt | ||
| Leistung an die amtliche Krankschreibung (baja oficial) gebunden | nicht geregelt | ||
| Keine Karenz bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Als Alternative zum RETA (mutualidad alternativa) anerkannt | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- 4B31 Besondere Bedingungen Risikogemeinschaft ausgewählter Ärzte- und Zahnärztekammern, v.1.1 (zu den Klipp & Klar Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung 2008 für freiberuflich Tätige, Fassung 09/2016) Fassung: 4B31 v.1.1, Stand Oktober 2024 Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.