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Versicherungsmakler / Montageversicherung / Bedingungsarchiv Montageversicherung

Oberösterreichische Paket: die Bedingungen im Volltext

Montage-Paket als Zusatz zur Anlagenpolizze: Erstmontage oder Erweiterung der versicherten Anlage bis 50 Prozent der Versicherungssumme gegen Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch, Diebstahl eingebauter Teile, 250 Euro Selbstbehalt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Montagewert des Objekts einschließlich Fracht, Montage- und Nebenkosten)laut Polizze„Versichert gelten Schäden an und Verlust der versicherten Anlage während der Erstmontage oder während einer Anlagenerweiterung bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme.“Ziffer 1, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert sind unvorhergesehen eintretende Sachschäden, soweit nicht ausgeschlossen)nein„Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl“Ziffer 2, Seite 1
Vertragsform: Einzelvertrag für ein Montageobjekt, Jahresvertrag für laufende Montagen oder Baustein eines Firmen- oder Photovoltaikvertragsnicht geregelt„Zusätzlich versichert ist im Rahmen dieser Montageversicherung Diebstahl von eingebauter bzw. fix montierter Anlagenkomponenten.“Ziffer 2, Seite 1
Jahresvertrag (Umsatz- oder Pauschalpolice) für alle Montagen des Betriebs ohne Einzelanmeldungnicht geregelt
Höchstwert je Montageobjekt im Jahresvertragnicht geregelt
Höchstdauer je Montage (Montagezeit, Verlängerung, Vorlagerung), wörtlich in Monatennicht geregelt
Versicherte Interessen: Versicherungsnehmer, Auftraggeber, Subunternehmer und Lieferanten mitversichertnicht geregelt
Geltungsbereich (Montageort, Inland, Europa, Montagen im Ausland)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt

Versicherte Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Montageobjekt: Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Stahlbauten, Anlagen der Energie- und Haustechnikja„Versichert gelten Schäden an und Verlust der versicherten Anlage während der Erstmontage oder während einer Anlagenerweiterung“Ziffer 1, Seite 1
Montageausrüstung (Gerüste, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Unterkünfte)nein„Montageausrüstungen, Gerüste, Werkzeuge, Autokrane, sonstige Fahrzeuge und Maschinen aller Art“Ziffer 1 c), Seite 1
Baugeräte und Hebezeuge (Krane, Hubarbeitsbühnen) an der Montagestellenein„Montageausrüstungen, Gerüste, Werkzeuge, Autokrane, sonstige Fahrzeuge und Maschinen aller Art“Ziffer 1 c), Seite 1
Vorhandene Sachen des Auftraggebers (Altanlagen, Gebäude), an oder in denen montiert wirdnein„fremde Sachen“Ziffer 1 f), Seite 1
Vom Auftraggeber oder Dritten beigestellte Teile und Materialiennicht geregelt
Fundamente und Bauleistungen, die zum Montageobjekt gehörennicht geregelt
Betriebs- und Hilfsstoffe, Katalysatoren, Erstfüllungennein„Nicht versichert sind: a) Betriebs- und Hilfsstoffe“Ziffer 1 a), Seite 1
Programme, Daten und Steuerungssoftware des Montageobjektsnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Montagefehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit der Monteurenein„Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl“Ziffer 2, Seite 1
Konstruktions-, Berechnungs-, Material- und Ausführungsfehler (Folgeschäden an anderen Teilen)nein„Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl“Ziffer 2, Seite 1
Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismusja„Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl“Ziffer 2 d), Seite 1
Kurzschluss, Überspannung, Überstrom, Induktionnein„Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl“Ziffer 2, Seite 1
Brand, Blitzschlag, Explosionja„Brand, Blitzschlag und Explosion“Ziffer 2 a), Seite 1
Sturm, Hagel, Frost, Hochwasser, Überschwemmung und weitere Naturgefahrenja, bis zur Versicherungssumme„Sturm und Hagel“Ziffer 2 c), Seite 1
Diebstahl fest eingebauter Teileja, bis zur Versicherungssumme„Zusätzlich versichert ist im Rahmen dieser Montageversicherung Diebstahl von eingebauter bzw. fix montierter Anlagenkomponenten.“Ziffer 2, Seite 1
Diebstahl noch nicht eingebauter Teile und Materialien an der Montagestelleja, bis zur Versicherungssumme„Diebstahl von nicht eingebauten bzw. fix montierten Anlagenkomponenten oder zum Einbau bestimmten Gegenständen ist nur versichert, soferne sich diese in versperrten Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben.“Ziffer 2, Seite 1
Vorlagerung vor Montagebeginn und Zwischenlagerungnicht geregelt
Transporte zur Montagestelle und innerhalb des Geländesnicht geregelt

Probebetrieb und Wartung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Probebetrieb und Erprobung bis zur Abnahme mitversichertnicht geregelt
Höchstdauer des Probebetriebs, wörtlich in Wochennicht geregelt
Warm- und Heißproben (Probebetrieb mit Last, Medium oder Brennstoff)nicht geregelt
Gebrauchte Anlagen und Teile im Probebetrieb versichertnicht geregelt
Wartungs- oder Gewährleistungszeit nach Abnahme (Schäden bei Wartungsarbeiten oder mit Ursache in der Montagezeit)nein„Reparatur- und Wartungsarbeiten“Ziffer 1 b), Seite 1
Schutz für abgenommene oder in Betrieb genommene Teile bis zum Ende der Gesamtmontagenicht geregelt

Kosten und Ertragsausfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskostennicht geregelt
Mehrkosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Eilfrachtnicht geregelt
Luftfrachtkosten für Ersatzteilenicht geregelt
Bewegungs- und Schutzkosten (Demontage und Remontage unbeschädigter Teile, Gerüste, Abdeckungen)nicht geregelt
Schadensuchkostennicht geregelt
Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeitennicht geregelt
Kosten für Ingenieure, Sachverständige und Neuberechnung nach einem Schadennicht geregelt
Ertragsausfall oder Mehrkosten durch verzögerte Inbetriebnahme (Advance Loss of Profit)nicht geregelt

Entschädigung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Zustand unmittelbar vor dem Schaden)nicht geregelt
Totalschaden: Ersatz des Montagewerts beziehungsweise Zeitwerts unmittelbar vor dem Schadennicht geregelt
Abzug neu für alt bei gebrauchten Teilennicht geregelt
Ersatz auch für das mangelhafte Teil selbst (nicht nur für Folgeschäden)nicht geregelt
Kosten provisorischer Reparaturennicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion und allmählichen Einwirkungennicht geregelt
Ausschluss von Schäden, für die ein Lieferant oder Hersteller vertraglich einzustehen hatnicht geregelt
Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss oder Montagebeginn bekannt warennicht geregelt
Ausschluss von Vertragsstrafen, Gewährleistungs- und Verzögerungsansprüchennicht geregelt
Ausschluss bei Weiterbetrieb nach einem Schaden vor der endgültigen Wiederherstellungnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Cyberereignisse und Schadsoftwarenicht geregelt
Terrorschäden mitversichertnicht geregelt
Riesgos extraordinarios: Verweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros und darüber hinausgehende eigene Deckung (nur Spanien)nicht geregelt

Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfall250 €„Bei jedem versicherten Schadenfall wird der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von EUR 250,00 von der Entschädigungsleistung abgezogen.“Ziffer 2, Seite 1
Höhere oder prozentuale Selbstbeteiligung (Probebetrieb, Naturgefahren, Diebstahl, Konstruktionsfehler)500 €„Bei jedem versicherten Diebstahlschaden wird der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von 25 % der Entschädigungsleistung, mindestens jedoch EUR 500,00, in Abzug gebracht.“Ziffer 2, Seite 1
Anmeldepflicht jeder einzelnen Montage oder Meldung der Umsätzenicht geregelt
Sicherungs- und Bewachungsvorgaben an der Montagestelle (Verschluss, Einfriedung, Bewachung)ja„ist nur versichert, soferne sich diese in versperrten Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben.“Ziffer 2, Seite 1
Technische Vorgaben (Herstellervorschriften, Prüfungen, Wetterschutz, Hochwasservorsorge)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Anzeigefrist, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl)nicht geregelt
Beitragsgrundlage (Montagesumme, Jahresumsatz, Einmalbeitrag) und Nachberechnungnicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Ende mit Abnahme, Verlängerung, Jahresvertrag)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt
Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Oberösterreichische Paket Montageversicherung

Volltext aufklappen: Zusatzbedingungen Montage-Paket (MO-EE 12)
[Seite 1] 1 Zusatzbedingungen Montage-Paket 1. Gegenstand der Versicherung Versichert gelten Schäden an und Verlust der versicherten Anlage während der Erstmontage oder während einer Anlagenerweiterung bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme. Nicht versichert sind: a) Betriebs- und Hilfsstoffe b) Reparatur- und Wartungsarbeiten c) Montageausrüstungen, Gerüste, Werkzeuge, Autokrane, sonstige Fahrzeuge und Maschinen aller Art d) schwimmende Sachen e) Baubuden und Wohnbaracken f) fremde Sachen 2. Versicherte Gefahren Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl Bei jedem versicherten Schadenfall wird der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von EUR 250,00 von der Entschädigungsleistung abgezogen. Zusätzlich versichert ist im Rahmen dieser Montageversicherung Diebstahl von eingebauter bzw. fix montierter Anlagenkomponenten. Diebstahl von nicht eingebauten bzw. fix montierten Anlagenkomponenten oder zum Einbau bestimmten Gegenständen ist nur versichert, soferne sich diese in versperrten Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben. Bei jedem versicherten Diebstahlschaden wird der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von 25 % der Entschädigungsleistung, mindestens jedoch EUR 500,00, in Abzug gebracht. 3. Subsidiarität Diese Versicherung gilt, sofern nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag (insbesondere bestehende Montageversicherung oder Haftpflichtversicherung) ein Leistungsanspruch geltend gemacht werden könnte. - Seite 1 von 1 -
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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