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Wiener Städtische MEDplus Taggeld: die Bedingungen im Volltext

MEDplus Taggeld zahlt einen Fixbetrag pro Spitalstag bei Krankheit ab 24 Stunden Aufenthalt, weltweit, mit doppeltem Tagegeld nach Unfall, Entbindungspauschale, Transportkosten und Begleitkosten bei Kindern.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 61 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Fixbetrag pro Tag bei Krankenhaus-Aufenthalten für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit“Was ist versichert?, Seite 1
Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte)nicht geregelt
Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltsnicht geregelt
Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung)ja„Tagegeld für Krankenhaus-Aufenthalte unter 24 Stunden“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tagenicht geregelt
Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr)nicht geregelt
Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendungja„Fixbetrag pro Tag bei Krankenhaus-Aufenthalten“Was ist versichert?, Seite 1
Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Trägernicht geregelt
Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen)nicht geregelt

Versicherte Aufenthalte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stationäre Behandlung wegen Krankheitja„für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit“Was ist versichert?, Seite 1
Stationäre Behandlung wegen Unfallja„Doppeltes Tagegeld bei Unfällen“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif)keine„für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit“Was ist versichert?, Seite 1
Stationäre Entbindungja„Leistungen für Schwangerschaft und Geburt nur für zur Erwachsenenprämie versicherte Personen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)nicht geregelt
Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetztnicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitationnein„Krankenhausaufenthalte in Sonderkrankenanstalten, Einrichtungen für Langzeitpflege oder Remobilisierung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Kur- und Sanatoriumsaufenthaltenicht geregelt
Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik)nicht geregelt
Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusagenicht geregelt
Stationäres Hospiz und Palliativstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz nach Unfallja„Doppeltes Tagegeld bei Unfällen“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in)ja„Begleitkosten bei versicherten Kindern“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeitnicht geregelt
Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer)ja„Wo bin ich versichert? Weltweit“Wo bin ich versichert?, Seite 1

Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Genesungsgeld nach der Entlassungnicht geregelt
Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeldnicht geregelt
Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad)nicht geregelt
Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauernicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt)nicht geregelt
Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetztnicht geregelt
Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit (Monate)nicht geregelt
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten)nicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei Unfallnicht geregelt
Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhennicht geregelt
Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzugja„Krankenhausaufenthalte aufgrund von Alkohol- und Suchtgift-Missbrauch oder gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffeja„wegen kosmetischer Behandlung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsportnicht geregelt
Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung)ja„wegen Geriatrie- und Pflegemaßnahmen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dientnicht geregelt
Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kindernicht geregelt
Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergienicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Alterskeine„Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum)ja„Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen)nicht geregelt
Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginnnicht geregelt
Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt
Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose)ja„z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglichnicht geregelt
Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmersja„Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen ... mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 1
Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag)nicht geregelt
Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tagenicht geregelt
Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushaltsnicht geregelt
Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal)nicht geregelt
Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Wiener Städtische MEDplus Taggeld Spitalgeld

Volltext aufklappen: Informationsblatt Krankenhaus-Taggeldversicherung (IPID)
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: MEDplus Taggeld ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Krankenhaus-Taggeldversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Fixbetrag pro Tag bei Krankenhaus-Aufenthalten Tagegeld für Krankenhaus-Aufenthalte für medizinisch notwendige stationäre  unter 24 Stunden Heilbehandlungen bei Krankheit  wegen kosmetischer Behandlung  Doppeltes Tagegeld bei Unfällen  wegen künstlicher Befruchtung  Entbindungspauschale bei Geburten  Transportkosten ins/vom Krankenhaus  wegen Geriatrie- und Pflegemaßnahmen  Begleitkosten bei versicherten Kindern Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Krankenhausaufenthalte aufgrund von Alkohol- und Suchtgift-Missbrauch oder gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen ! Krankenhausaufenthalte in Sonderkranken- anstalten, Einrichtungen für Langzeitpflege oder Remobilisierung ! Leistungen für Schwangerschaft und Geburt nur für zur Erwachsenenprämie versicherte Personen Wo bin ich versichert?  Weltweit Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen, Schwangerschaft. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes) und der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig. [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich. Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 19. August 2024
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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