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Allianz Fahrzeug-für Probefahrtkennzeichen: die Bedingungen im Volltext

Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen eines Kfz-Betriebes nach VRB oder ARB 2003 der Allianz Elementar: Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuge mit Probefahrtkennzeichen, wahlweise mit Stichtagsmeldung für den ganzen Kennzeichenbestand.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Vertragsform

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Betriebsarten (Handel, Werkstatt, Karosserie, Lack, Reifen, Tankstelle, Abschleppdienst)nicht geregelt
Beitragsgrundlage (Zahl der Kennzeichen, Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiter, Fahrzeugbestand)ja„Aufgrund dieser Bestandsmeldung wird die Prämie für das nächste Jahr nach dem jeweils aktuellen Prämientarif neu festgesetzt.“4., Seite 1
Jahresmeldung und Nachabrechnungja„Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, zum jeweils vereinbarten Stichtag dem Versicherer den aktuellen Stand der Probefahrtkennzeichen gemäß Pkt. 3.1 schriftlich bekanntzugeben.“4., Seite 1
Eigene Betriebsfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen im selben Vertragnicht geregelt
Nicht zugelassene Lager- und Vorführfahrzeuge auf dem Betriebsgeländenicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, grüne Karte)nicht geregelt
Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsfristnicht geregelt
Spanien: Deckung außergewöhnlicher Risiken durch das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Rote Kennzeichen, Händler- und Probefahrtkennzeichen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen (Österreich Probefahrtkennzeichen, Spanien placas de prueba)nicht geregelt
Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht unter roten Kennzeichennicht geregelt
Erlaubte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten)nicht geregelt
Zahl der Kennzeichen je Vertrag und Wechsel zwischen Fahrzeugenja„Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung neu hinzukommen, sind von diesem Zeitpunkt an automatisch mitversichert.“3.2, Seite 1
Kasko für Fahrzeuge unter roten Kennzeichennicht geregelt
Kurzzeit- und Überführungskennzeichen mitversichertnicht geregelt
Probefahrt durch Kaufinteressenten, auch ohne Begleitungja„der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.“2., Seite 1
Höchstdauer einer Probefahrtnicht geregelt
Unterschlagung oder Betrug durch Probefahrer versichertnicht geregelt
Ausschluss privater Nutzung unter roten Kennzeichennicht geregelt
Fahrtenheftpflicht und Aufzeichnungspflichtennicht geregelt

Kundenfahrzeuge in Obhut

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden an Kundenfahrzeugen in Obhut (Obhuts- oder Händlerkasko)nicht geregelt
Kundenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände und in der Hallenicht geregelt
Fahrten mit Kundenfahrzeugen (Probefahrt nach Reparatur, Überführung)nicht geregelt
Diebstahl von Kundenfahrzeugen und Schlüsselnnicht geregelt
Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmung an Kundenfahrzeugennicht geregelt
Vandalismus an Kundenfahrzeugennicht geregelt
Bearbeitungsschäden (Tätigkeitsschäden) an Kundenfahrzeugennicht geregelt
Höchstentschädigung je Kundenfahrzeugnicht geregelt
Höchstentschädigung je Schadenereignis und Jahrnicht geregelt
Hol- und Bringdienst mit Kundenfahrzeugennicht geregelt
Schäden in der eigenen Waschanlagenicht geregelt
Abschleppen und Bergen von Kundenfahrzeugennicht geregelt
Ersatzwert der Kundenfahrzeuge (Wiederbeschaffungswert, Zeitwert)nicht geregelt

Betriebs- und Werkstatthaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme der Betriebshaftpflichtnicht geregelt
Folgeschäden fehlerhafter Reparatur oder Wartungnicht geregelt
Aus- und Einbaukosten, Nachbesserungsbegleitkostennicht geregelt
Produkthaftpflicht für verkaufte Teile und Fahrzeugenicht geregelt
Vermögensschädennicht geregelt
Umwelthaftpflicht (Altöl, Kraftstoff, Abscheider)nicht geregelt
Umweltschaden nach Umweltschadensgesetznicht geregelt
Verlust fremder Schlüssel und Codekartennicht geregelt
Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Prüfdienste im Betriebnicht geregelt
Umbauten, Tuning und Nachrüstungennicht geregelt
Arbeiten an Hochvolt- und Elektrofahrzeugennicht geregelt
Ersatz- und Mietfahrzeuge an Kundennicht geregelt
Tankstelle und Ladesäulennicht geregelt

Eigene Fahrzeuge, Lager und Betrieb

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrzeuglager gegen Brand, Einbruch und Diebstahlnicht geregelt
Hagel, Sturm und Überschwemmung auf dem Freigeländenicht geregelt
Diebstahl vom offenen Freigeländenicht geregelt
Kasko für Vorführ- und Händlerfahrzeugenicht geregelt
Ersatzwert eigener Fahrzeuge (Einkaufspreis, Händlereinkaufswert, Verkaufspreis)nicht geregelt
Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebseinrichtungnicht geregelt
Betriebsunterbrechungnicht geregelt
Fahrzeuge auf eigenem Transporter oder Anhängernicht geregelt

Selbstbehalt und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung bei Obhutsschädennicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Schäden unter roten Kennzeichennicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Diebstahlnicht geregelt
Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflichtnicht geregelt
Sicherungsauflagen für Gelände und Halle (Zaun, Beleuchtung, Alarm)nicht geregelt
Pflicht zur Verwahrung der Schlüssel (Tresor, Schlüsselschrank)nicht geregelt
Pflicht zur Prüfung von Führerschein und Ausweis des Probefahrersnicht geregelt
Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrernicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Frist für die Schadenmeldungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrveranstaltungennicht geregelt
Ausnahmen bei Alkohol und Drogennicht geregelt
Ausschluss von Verschleiß, Betriebs- und Bruchschädennicht geregelt
Ausschluss der mangelhaften eigenen Leistung als solchernicht geregelt
Ausschluss gewerblicher Vermietung und Carsharingnicht geregelt
Weitere besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Schäden)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Allianz Fahrzeug-für Probefahrtkennzeichen Kfz-Handel und Werkstatt

Volltext aufklappen: Besondere Bedingung 5306: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen
[Seite 1] Besondere Bedingung Nr. 5306 Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen 1. Vertragsgrundlagen Allgemeine Bedingungen für die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung der Allianz Elementar Vers.-AG (VRB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG) bzw. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der Allianz Elementar Vers.-AG (ARB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG) bei Kombination mit Rechtsschutz im Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich. 2. Wer ist versichert? Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer für Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die ein in der Versicherungsurkunde bezeichnetes Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge. 3. Was ist versichert? 3.1 Schadenersatz-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1.); 3.2 Straf-Rechtsschutz (Artikel 17.2.2.); 3.3 Führerschein-Rechtsschutz (Artikel 17.2.3.).
Volltext aufklappen: Besondere Bedingung 5307: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probefahrtkennzeichen
[Seite 1] Besondere Bedingung Nr. 5307 Fuhrparkversicherung mit Stichtagsvereinbarung: Fahrzeug-Rechtsschutz für Pro- befahrtkennzeichen 1. Vertragsgrundlagen Allgemeine Bedingungen für die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung der Allianz Elementar Vers.-AG (VRB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG) bzw. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der Allianz Elementar Vers.-AG (ARB 2003 der Allianz Elementar Vers.-AG) bei Kombination mit Rechtsschutz im Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich. 2. Wer ist versichert? Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer für Fahrzeuge gemäß Pkt. 3.1; der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge. 3. Was ist versichert? 3.1 Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1. bis Artikel 17.2.3.) für alle dem Versicherer zum jeweiligen Stichtag gemeldeten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die ein Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen; 3.2 Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung neu hinzukommen, sind von diesem Zeitpunkt an automatisch mitversichert. Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung aus dem Betrieb ausscheiden, sind vom Zeitpunkt des Ausscheidens an nicht mehr versichert. 4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, zum jeweils vereinbarten Stichtag dem Versicherer den aktuellen Stand der Probefahrtkennzeichen gemäß Pkt. 3.1 schriftlich bekanntzugeben. Aufgrund dieser Bestandsmel- dung wird die Prämie für das nächste Jahr nach dem jeweils aktuellen Prämientarif neu festgesetzt. 5. Für Probefahrtkennzeichen, die während eines Jahres neu hinzugekommen sind, verzichtet der Versicherer auf eine Prämiennachverrechnung, für solche, die während eines Jahres ausgeschieden sind, erhält der Versicherungsnehmer keine Rückvergütung.
Volltext aufklappen: Besondere Bedingung 9107: Fahrzeug-Rechtsschutz für Probekennzeichen, Fuhrpark
[Seite 1] Besondere Bedingung Nr. 9107 Fuhrparkversicherung mit Stichtagsvereinbarung: Fahrzeug-Rechtsschutz für Pro- befahrtkennzeichen 1. Wer ist versichert? Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer für Fahrzeuge gemäß Pkt. 2.1 dieser Besonderen Bedin- gung; der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge. 2. Was ist versichert? 2.1 Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1 bis Artikel 17.2.3 der vereinbarten Allgemeinen Bedingungen) für alle dem Versicherer zum jeweiligen Stichtag gemeldeten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die ein Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen; 2.2 Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung neu hinzukommen, sind von diesem Zeitpunkt an automatisch mitversichert. Probefahrtkennzeichen, die innerhalb eines Jahres ab Stichtagsmeldung aus dem Betrieb ausscheiden, sind vom Zeitpunkt des Ausscheidens an nicht mehr versichert. 3. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, zum jeweils vereinbarten Stichtag dem Versicherer den aktuellen Stand der Probefahrtkennzeichen gemäß Pkt. 2.1 dieser Besonderen Bedingung schriftlich bekanntzugeben. Aufgrund dieser Bestandsmeldung wird die Prämie für das nächste Jahr nach dem jeweils aktuellen Prämientarif neu festgesetzt. 4. Für Probefahrtkennzeichen, die während eines Jahres neu hinzugekommen sind, verzichtet der Versicherer auf eine Prämiennachverrechnung, für solche, die während eines Jahres ausgeschieden sind, erhält der Versicherungsnehmer keine Rückvergütung.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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